Freiberufliche Pflege: Kassenbuch/Kassenblätter führen

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08.08.2011
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8
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Berlin
Beruf
freiberufliche Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Hallo..
Und wieder ein Thema zur Freiberuflichkeit ;-).

Nun gehe ich ja in nicht all zu ferner Zukunft (Anfang des nächsten Jahres *händereib*) "in die Vollen" und brauche noch eine Info bezügl. Kassenbuchführung.

Nach meinem Informationsstand (laut meiner Freundin im Finanzamt) wär es gut ein Kassenbuch zu führen um alle Einnahmen und Ausaben im Überblick zu haben.
Sind PRIVATE Ausgaben dabei, die nichts mit meiner Arbeit zu haben, sollen die nur als Privat gekennzeichnet werden. hm okay... reicht das denn? Muss da nicht noch ne nähere Bezeichnung hin? Oder wirklich NUR wenn es beruflich wär (Arbeitskleidung oder sowas in der Art).

Dann meine Frage für den Start. Es ist ja so, dass man jeden Monat ein neues Kassenblatt führt bzw. jeden Monat neu Beginnt (logisch) und in die erste Zeile den "Anfangsbetrag" schreibt.

1. Beim ALLERERSTEN Blatt: Muss ich da meinen Kontostand eintragen :-? ??
2. wie ist es die nächsten Monate? kommt da dann das Brutto hin? also Das was übrig bleibt nach Abzug der Versicherungen etc. von meinen freiberuflichen Einnahmen (+ das was vorher auf dem Konto war?)?

das hab ich irgendwie noch nicht kapiert.
Wär total nett, wenn ihr mir helfen könntet.

Danke
LG Steffie
 
Da steig ich irgendwie nicht durch?! ISt das ne Beratungsseite oder was?
 
Da steig ich irgendwie nicht durch?! ISt das ne Beratungsseite oder was?

Ja in jedem Falle!

Einahme- Überschussrechnung reicht als Freiberufler vollkommen aus.

Zudem empfehle ich auch eine Rentabilitätsvorschau und ggfs. einen Businessplan bei Beantragung von einem Existenzgründerzuschuss per Bank oder Agentur für Arbeit u.a.
 
Ja in jedem Falle!

Einahme- Überschussrechnung reicht als Freiberufler vollkommen aus.

Zudem empfehle ich auch eine Rentabilitätsvorschau und ggfs. einen Businessplan bei Beantragung von einem Existenzgründerzuschuss per Bank oder Agentur für Arbeit u.a.

Nett, dass du die Empfehlung so gepostet hast. Aber ich beantrage keins von beidem. Gründerzuschuss steht mir nicht zu (kein ALG 1 und das hab ich auch nicht vor) und BankKredit benötige ich nicht. Dafür hab ich genug zusammen gespart. Wie sagst du immer so schön? Man Haftet mit seinem eigenen Vermögen ;-). Und ich will mich nicht mehr verschulden als es ohne hin passieren KANN.

Solange ich ein Angestelltenverhältnis habe, kann ich mir bis zum Start schonmal alles an "Material" und MArketing-Kosten zusammensparen bzw. nach und nach ausgeben ohne dabei schon Minus zu machen. So der Plan. Ist eben so von mir gedacht und ich find es so sicherer für mich. Zumal ich ein 1,5Jähriges Kind mitversorgen muss und da will ich nicht zu viel riskieren als ich es eh shcon mache ;-).

Aber die Seite hab ich mir nochmal genau angesehen heute (gestern war ich wohl zu müde um da durch zu blicken) und muss mich ausserordentlich bedanken. Das hilft mir auch sehr weiter.

Eine Frage hab ich allerdings noch: Ich will mir ja ungefähre monatliche Steuern "zur seite legen" (also ich rechne monatlich auf ein Jahr hoch und nehme die daraus errechnete Steuersumme : 12 um eine ungefähre aktuelle Zahl dann zur seite zu schaffen für alle Fälle). Dieses Geld darf ich im Kassenbuch im neuen Monat ja nicht abziehen stimmts? Also muss mit geführt werden in der 1. Zeile?!
 
Hallo :-)

Also ein Kassenbuch führen ist schonmal eine gute Sache zwecks Überblick.

Wegen des Kassenbestandes auf deinen allerersten Kassenblatt: du wirst sicherlich schon etwas "Wechselgeld" in die Kasse einglegen. Das nennt man Privateinlage.Und so schreibst du das einfach hin. zB. unter Einnahmen: 50,00€ Buchtext: Privateinlage. Solltest du Geld von deinem Bankkonto in die Kasse einlegen, schreibst du einfach " von Bank" als Buchvermerk.

Wenn du der Kasse für private Zwecke was entnimmst, reicht das "Privat" als Buchtext vollkommen aus.Privat ist Privat.
Solltest du eine Quittung/Kassenbeleg haben,wo du einerseits betriebliche sowie private Ausgaben hast-ist das zu kennzeichnen.zB. mit einem kleinen "p"für privat hinter dem Betrag auf den Bon.
Bedenke: Deine Kasse ist fortlaufend,zeitnah und vollständig zu führen. Das heißt sobald eine Ausgabe oder Einnahme geflossen ist, wird diese umgehend eingetragen.

Am Ende des Monates hast du dann einen Endbestand.Dieser wird als Anfangsbestand in den Folgemonat übernommen. Bankumsätze werden in die Kasse nicht eingetragen.Dafür hast du ja deine Kontoauszüge.Solltest du ein Konto haben das betrieblich und privat genutz wird, sollten private Sachen, wenn du es zum Steuerberater-ich hoffe du hast einen! ;) oder Buchhalter bringst -gekennzeichnet sein. zB.wieder mit einem "p".

Bei deiner Ansparung für Steuern kommt es darauf an ob es sich um private Steuern wie zB. ESt handelt.Einkommensteuer ist eine Privatentnahme und keine Betriebsausgabe - denn du versteuerst deine Einkünfte als Unternehmer aus selbstständiger Arbeit/Freiberufler - es sind somit keine betrieblichen Steuern.

Auch eine "Rücklage" i.S. von einem finanziellen Polster für die Einkommensteuerschuld ist eine Privatentnahme - wirkt sich nicht gewinnminimierend aus.
Jeder Cent, der von den Einnahmen nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt ist Gewinn.

Also gilt eine Rücklage für die Einkommensteuer im Kassenbuch als "Privatentnahme".Um den Überblick zu behalten kannst du ja auch "Entnahme für Steuer" schreiben.Wie es für dich eben schlüssiger ist.
:)

Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.
Sollte es noch Fragen geben-immer ran!
LG Jeanette

PS: Diese Aussagen habe ich nach besten Wissen und Gewissen geäußert.Ich würde dir trozdem raten,wenn du dir noch immer unsicher bist-gehe zu einem Steuerberater :)

lg Jeanette
 
Das hilft mir schonmal sehr - Danke.
versteuert wird aber letzten Endes die GESAMTEINNAHME (unabhängig wieviel von diesen Einnahmen Privat entnommen wurde) und nicht das was am Ende als Gewinn herauskommt oder???.
Ich meine ich muss ja viele Privatauslagen eintragen, weil ich von den Einnahmen nunmal Lebenshaltungskosten tragen muss ;-). Ist ja logisch :anmachen:. Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft etc. gilt auch als Privatausgabe??? Oder ist das als betrieblich anzusehen?

Meine Steuerberaterin ist gerade leider in Urlaub. Deshalb wollt ich die Frage hier schnell loswerden, weil mich sowas sonst die ganze Zeit beschäftigt und zum Grübeln bringt.

Da ich grad Werbungskosten und so kalkuliere (bzw. investiere) brauchte ich den Kopf frei dafür :)
 
Ein Kassenbuch ist im Prinzip nicht das Schlechteste, aber die Bezeichnung irritiert mich schon ein wenig. Zudem steht auf Unternehmenswelt tatsächlich Alles, was du für deine Kalkulationen benötigst. Dort gibt es eine Rentabilitätsvorschau: Dort die Zahlen eingeben und schon weißt du was los ist!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Keine Sorge, eine Steuerberaterin habe ich ja ;-).
Und der Begriff Kassenbuch ist einfach nur "alt" würde ich sagen. Ich kanns auch einfach unter dem Begriff Buchführung hier verbuchen und ich denke es weis trotzdem jeder was gemeint ist.

eine Ca. Einkommenssteuerrechnung habe ich auch schon mit meiner Steuerberaterin gemacht. Die macht aber wie gesagt gerade Urlaub (schwer zu glauben aber das gibts :lol: ) und da ich irgendwie nochmal über das Thema Buchführung gestolpert bin und darüber noch nicht sehr eingehend mit meiner Beraterin sprach (zumindest was die Privatausgaben anging), habe ich hier halt nochmal nach gefragt.

Nächste Woche ist aber ein neuer Termin mit ihr, da wird dann noch einiges geklärt.

Keine Sorge, ich bin schon recht gut durch strukturiert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Steffi,

der Gewinn wird versteuert und der setzt sich wie folgt zusammen :

Einnahmen
- Ausgaben
+Privatentnahmen
-Privateinlagen
= Gewinn/ Verlust

Deine Kosten für die Krankenversicherung ist privat.Wird also in deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen und geltend gemacht.Deine Beiträge zur BG sind Betriebsausgaben.

Der Begriff Kassenbuch ist gängig und es ist sehr zu empfehlen.Wirst du am Ende des Jahres deinem Steuerberater einfach nur die Belege reingeben quasi im "Schuhkarton" wird er länger für deine Buchhaltung und dem verbundenen Abschluss, in deinem Falle die EÜ brauchen. Und das kostet dich dann mehr!!!Denn ein Steuerberater wird seine Rechnung unteranderem nach Zeit berechnen/stellen.Also ist das Kassenblatt weder veraltet noch unnützlich.Es gibt dir monatlich den Überblick und am Ende sparst du noch etwas Geld ;)

Hilft dir das weiter?

LG Jeanette
 
Hallo Steffi,

der Gewinn wird versteuert und der setzt sich wie folgt zusammen :

Einnahmen
- Ausgaben
+Privatentnahmen
-Privateinlagen
= Gewinn/ Verlust

Deine Kosten für die Krankenversicherung ist privat.Wird also in deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen und geltend gemacht.Deine Beiträge zur BG sind Betriebsausgaben.

Der Begriff Kassenbuch ist gängig und es ist sehr zu empfehlen.Wirst du am Ende des Jahres deinem Steuerberater einfach nur die Belege reingeben quasi im "Schuhkarton" wird er länger für deine Buchhaltung und dem verbundenen Abschluss, in deinem Falle die EÜ brauchen. Und das kostet dich dann mehr!!!Denn ein Steuerberater wird seine Rechnung unteranderem nach Zeit berechnen/stellen.Also ist das Kassenblatt weder veraltet noch unnützlich.Es gibt dir monatlich den Überblick und am Ende sparst du noch etwas Geld ;)

Hilft dir das weiter?

LG Jeanette

dankeschön. hat sehr geholfen :flowerpower:
 
Hallo Steffi,

der Gewinn wird versteuert und der setzt sich wie folgt zusammen :

Einnahmen
- Ausgaben
+Privatentnahmen
-Privateinlagen
= Gewinn/ Verlust

Deine Kosten für die Krankenversicherung ist privat.Wird also in deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen und geltend gemacht.Deine Beiträge zur BG sind Betriebsausgaben.

Der Begriff Kassenbuch ist gängig und es ist sehr zu empfehlen.Wirst du am Ende des Jahres deinem Steuerberater einfach nur die Belege reingeben quasi im "Schuhkarton" wird er länger für deine Buchhaltung und dem verbundenen Abschluss, in deinem Falle die EÜ brauchen. Und das kostet dich dann mehr!!!Denn ein Steuerberater wird seine Rechnung unteranderem nach Zeit berechnen/stellen.Also ist das Kassenblatt weder veraltet noch unnützlich.Es gibt dir monatlich den Überblick und am Ende sparst du noch etwas Geld ;)

Hilft dir das weiter?

LG Jeanette



Danke hat mir auch geholfen.




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