Rentenversicherungspflicht für freiberufliche Krankenpfleger/-schwestern?

soulface

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17.08.2011
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Hallo ihr lieben..also ich machs kurz: Bin so ziemlich verzweifelt weil mir jeder was anderes sagt, ich arbeite schon ne zeitlang als freiberufler in kliniken und wollte mich jetzt bei der DRV (deutsche rentenvs) mich beraten lassen weil ich einbezahlen will und böse nachforderungen mir ersparen möchte,aber ein anderer freiberufler sagte zu mir: um gottes willen machs ja nicht ich habs auch gemacht und bereut die lassen dich dann nicht in ruh und hast nur ärger weil die rentenvs dich ja eh nicht als freiberufler akzeptiert..naja..jetzt geh ich halt doch nicht hin und überlege statdessen meine frau anzustellen über 450 euro..FRAGE und BITTE an Euch: Verdammt, was soll ich jetzt tun?? habt ihr einen Rat für mich?? hab auch schon angerufen bei der rv und die sagten ich müsse mich unbedingt melden..*******e jetzt steh ich da und weiss nicht was ich tun soll..verdiene wirklich unglaublich viel kohle aber diese ständige angst und Duck wegen der rentenversicherung..ein anderer kollege meinte mir könne nichts passieren weil die kliniken bei einer betriebsprüfung blechen müssten und nicht ich..was stimmt jetzt ??? Bitte helft mir..dankeeeeeeeee )))))
 
http://www.freie-berufe.de/fileadmi...ünder/existenzgruendung-und-freie-berufe.pdf

Ist doch immer wieder erstaunlich, wie wenig so mancher Freiberufler zu wissen scheint. Hast du unterschrieben, dass du dich selber um die Abgaben kümmerst, zahlt die Firma auch net nach einer Betriebsprüfung. Dann stehen die entsprechenden Institutionen gleich bei dir auf der Matte. Soweit ich weiß, kannst dann aber Ratenzahlung vereinbaren.

Nur so am Rande- wie handhabst das eigentlich bei der Krankenversicherung?
Elisabeth
 
In der aktuellen Ausgabe Die Schwester/Der Pfleger ist ein Artikel dazu drin.

Dort wird beschrieben, dass derzeit bundesweit die Betriebe geprüft werden und hohe Nachzahlungen leisten müssen für die Freiberufler. Diese werden als "nicht selbstständig" eingestuft von der RV.
Laut diesem Bericht mussten deswegen bereits sehr viele Freiberufler ihre Selbständigkeit aufgeben.

Die Begründung liegt z.B. in der Weisungsgebundenheit zum Arbeitgeber.

Beschrieben wird auch, dass deswegen Klagen laufen bis zum BAG, mit wenig Aussicht auf Erfolg, angeblich sind diese Ressourcen nicht gewünscht, die Freiberufler sollen in feste Arbeitsverhältnisse zurück. Jedenfalls kommt dies aus dem Bericht bei mir so an, hab ihn nur überflogen.
 
Es dürfte wohl nicht darum gehen, die Freiberufler wieder in feste Anstellungen zu drängen. Der Rentenkasse gehen Gelder flöten. Und da reagieren die nun mal mehr als empfindlich.

Und ganz nebenbei- wer wird im Alter auf seine Rente verzichten wollen. Ich bezweifele, dass eine freiberufliche Pflegekraft soviel verdient, dass sie sich ausreichend zurück legen kann fürs Alter- so dass sie auf staatliche Unterstützung nicht angewiesen ist.

Elisabeth
 
Elisbabeth, ich gebe nur den überflogenen Tenor des Berichtes wieder, ich habe dazu keine eigene Meinung, es interessiert mich nicht weiter.
 
Mich irritiert die Blauäugigkeit immer. Schon vor Jahren hast selbst bei nebenberuflicher Tätigkeit unterschreiben müssen, dass du selbst dafür verantwortlich bist und der Betrieb von dir verlangt, dass du dich kümmerst.

Elisabeth
 
ich lege etwa 1800 euro zurück für meine altersvorsorge/monatlich.und verdiene durchschnittlich 5-8000 euro im monat.auch wenns keiner glaubt..nur zu info!
 
Na dann ist doch genug Geld da das du an die Rentenversicherung hättest geben können.

Hast du eigentlich noch Rentner in deiner Familie? Eltern? Großeltern?

Elisabeth
 
elisabeth ich würde nur zu gerne in die DRV einbezahlen,nur halt das mich andere freiberufler warnen es nicht zu tun bzw. sich nicht dort zu melden da es eh abgelehnt wird und du dann dauernd post von der clearingstelle bekommst..ich will endlich in ruhe arbeiten..Ein Anwalt meinte wenn ich meine frau einstelle,hab ich ruh..aber die frage ist: ist es wirklich besser meine frau für etwa 500 einzustellen als das ich jetzt selbst einbezahle??

verdammt diese disussion geht mir sowas auf dem sack mit dieser verdammten rv die einem fertig macht..ich hab zwar termin dort am 29.7 aber alle raten mir davon ab !! ich verstehs einfach nicht..wiso kann ich nicht einfach freiwillig einbezahlen ,-das geht nicht -sagt sogar die dame von der Rv mir am telefon..Deswegen: BITTE wer weiss wirklich Rat ??? heul...seufz
 
Was hast du mir- sicher ungewollt- bisher vermittelt. Die meisten Freiberufler sind egoistisch und denken nur an sich. Sie erwarten, dass andere die Rente für ihre Großeltern, Eltern bezahlen. Interessant. Ich bin in dem Fall dafür, dass diese Leute konsequent nur an den Sozialleistungen partizipieren dürfen, für die sie eingezahlt haben.

Ich erinnere einen Pat., der keine Krankenkassenbeiträge gezahlt hatte und mit 45 Jahren so schwer erkrankte, dass er berufsunfähig wurde. Da musste schlussendlich das Sozialamt einspringen um die Krankenhauskosten zu bezahlen. Reha entfiel logischerweise. Das Amt hat sich das Geld hinterher aus dem Vermögen des Betreffenden zurück geholt. Da ging das Haus weg, das Auto, Altersvorsorge ... zum Schluss blieb "Hartz IV" Niveau. Ich bezweifele, dass das heute anders ist.
Das muss man einfach mögen. Jeder ist seines Glückes Schmied.

Du kannst nun warten, bis die RV bei dir auf der Matte steht. Du kannst aber auch selber aktiv werden und dich melden. Unwissenheit ist kein Verbrechen.

Vielleicht kann ja jemand hier im Forum angeben, wie hoch dein Beitrag wäre bei deinen Einnahmen? Dann hast schon mal eine Hausnummer.

Elisabeth
 
§ 2 Selbständig Tätige

Versicherungspflichtig sind selbständig tätige
...
2.
Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
...
SGB 6 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Arbeitsanweisungen und Gesetzestexte - Rechtliche Arbeitsanweisungen - R2.1  Personenkreis und bisherige Rechtsentwicklung

Praxisbuch für Freiberufler: Alles, was Sie wissen müssen, um erfolgreich zu ... - Svenja Hofert - Google Books als Suchwort Pflichtmidgleidschaft eingeben. Da gibt es die Erklärung zur "Hausnummer".

Elisabeth
 
Ja aber danke Elisabeth für deinen rat..ist halt alles so kompliziert...leider ))
 
Ich drück dir die Daumen, dass es für dich glimpflich ausgeht. Es wird alles net so heiß gegessen wie es gekocht wird. Vielleicht magst ja nach dem Termin berichten, was rausgekommen ist.

Elisabeth
 
Von der RV kannst du dich nicht verstecken. Was aber besser wäre ist echt eine eigene MA einzustellen, da der DRV sehr kritisch schaut, wenn es sich um Familienangehörige als MA handelt. Unternehmerisches Risiko geht vor Scheinselbständigkeit. Ich wurde bereits 2 mal als FB eingestuft (habe auf mehrere Themen meine Erfahrung verbreitet:), auch von d. Clearingstelle. Was mich noch wundert, ist dass dich deine Klienten (außer Privatleute) ohne DRV-Anerkennung überhaupt arbeiten lassen.

Nun, mehrheit der FB (wenn auch nicht alle) würden gern Beiträge zahlen aber die bekommen keine "Anerkennung" als FB. Ich hatte damals keine Absicht mich von der DRV befreien zu lassen. Es ist letztendlich wilkommen gewesen aber völlig unwichtig. Hauptsache ich kann als FB arbeiten.
 

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