- Registriert
- 01.10.2017
- Beiträge
- 22
- Beruf
- GuK, Pflegepädagogin
Hallo,
ich absolviere seit Oktober 2019 (bis April 2020) eine Weiterbildung.
Nun ist es so:
- Vertrag zur Rückzahlungsverpflichtung wurde erst nach Beginn der Weiterbildung aufgesetzt und beiderseits unterschrieben (Datum von Nov 2019)
- Arbeitgeber übernimmt Fahrt- und Hotelkosten, sowie Kosten der Bildungsmaßnahme
- Verpflichtung beläuft sich über 24 Monate und es handelt sich um einen Gesamtbetrag von ca. 9500,-
- Verpflichtung ist dezidiert - also zB nach einem Jahr nach Abschluss ist noch die Hälfte zu zahlen usw.
Aktuell ist es so:
- Bildungsmaßnahme findet 1x/Monat in Form einer Blockwoche statt
- Arbeitnehmer (also ich!) legt Geld für Bahnfahrten und Hotel aus und reicht diese umgehend beim Arbeitgeber ein
- Rechnung der Bildungsmaßnahme erfolgt erst zum Ende - also im April 2020 (warum, weiß ich nicht - ist bei dem Bildungsträger so üblich)
Leider wurde mir noch gar nichts erstattet - und das geht echt ins Geld! Es ist momentan so, dass ich gerne (aus vielen anderen Gründen) den Arbeitgeber wechseln möchte, weil mir vieles nicht passt. Gibt es Chancen, dass ich aus der Rückzahlungsverpflichtung komme, wenn ich demnächst kündigen sollte?
Stimmt es, dass die Rückzahlungsvereinbarung unbedingt vor Beginn der Bildungsmaßnahme unterschrieben sein sollte (also aus Arbeitgebersicht), weil sie sonst nichtig ist?
ich absolviere seit Oktober 2019 (bis April 2020) eine Weiterbildung.
Nun ist es so:
- Vertrag zur Rückzahlungsverpflichtung wurde erst nach Beginn der Weiterbildung aufgesetzt und beiderseits unterschrieben (Datum von Nov 2019)
- Arbeitgeber übernimmt Fahrt- und Hotelkosten, sowie Kosten der Bildungsmaßnahme
- Verpflichtung beläuft sich über 24 Monate und es handelt sich um einen Gesamtbetrag von ca. 9500,-
- Verpflichtung ist dezidiert - also zB nach einem Jahr nach Abschluss ist noch die Hälfte zu zahlen usw.
Aktuell ist es so:
- Bildungsmaßnahme findet 1x/Monat in Form einer Blockwoche statt
- Arbeitnehmer (also ich!) legt Geld für Bahnfahrten und Hotel aus und reicht diese umgehend beim Arbeitgeber ein
- Rechnung der Bildungsmaßnahme erfolgt erst zum Ende - also im April 2020 (warum, weiß ich nicht - ist bei dem Bildungsträger so üblich)
Leider wurde mir noch gar nichts erstattet - und das geht echt ins Geld! Es ist momentan so, dass ich gerne (aus vielen anderen Gründen) den Arbeitgeber wechseln möchte, weil mir vieles nicht passt. Gibt es Chancen, dass ich aus der Rückzahlungsverpflichtung komme, wenn ich demnächst kündigen sollte?
Stimmt es, dass die Rückzahlungsvereinbarung unbedingt vor Beginn der Bildungsmaßnahme unterschrieben sein sollte (also aus Arbeitgebersicht), weil sie sonst nichtig ist?