Fragen zum Bewerbungsverfahren

Louis111

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19.05.2010
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Hallo,
ich bin neu hier und habe eine sehr wichtige Frage.

Also, ich aheb Abi (FOS) im sozialen Bereich gemacht. Danach habe ich die Ausbildung beim Staat, also Länderbeamter auf Widerruf gemacht. Zusätzlich bin ich Schwerbehindert(Ich wurde sehr häufig und sehr heftig operiert und kenne daher die Seite des Patienten sehr gut und war immer sehr angetan vom Pflegeberuf, habe aber auch auf meine Eltern gehört, die sagten Beamter ist als Schwerbehinderter unschlagbar)

So, jedenfalls war der Beamte ÜBERHAUPT NICHTS für mich. Ich konnte weder mit den Leuten, noch mit der Arbeit irgendwas anfangen. Zusätzlich war ich auch erkrankt, depressiv geworden, nicht zuletzt wegen der Schwerbehinderung und deren Folgen. Nun habe ich 20%zusätzliche Schwerbehinderung wegen seelische Störung, wäre aber für den Beruf des Pflegers geeignet.
Nun ja ich war unausstehlich im Amt, verweigerte mich förmlich(Das war ein Fehler, ich hätte abbrechen sollen) zusätzlich, ich schäme mich kam es sogar zu einer verbalen, beleidigende Ausseinandersetzung mit einem Vorgesetzten.
Ich wurde nicht übernommen, wegen charakterlicher Uneignung. Ich wollte sowieso weg.

Nun meine Frage: ich war Landesbeamter auf Widerruf und würde gerne bei einer Uniklinik die Ausbildung beginnen- ich bin mir nicht zuletzt wegen dem Praktikum während der FOS an einer Uniklinik sicher, dass dieser Beruf was für mich ist.
Naja jedenfalls möchte ich wissen, ob man bei einer Einstellung lediglich das Prüfungszeugnis(BEstanden) sehen möchte oder ob man sogar die Personalakte einsehen möchte bei der Finanzverwaltung in der die Abmahnung wegen dieser Auseinandersetzung steht?

Es sind zwei völlig verschiedene Berufsbilder. Ausserdem war das Amt eine Behörde, eine Uniklinik nicht, also glaube ich es ja nicht, dass die Details interessieren- das Arbeitszeugnis sagt ja auch genug aus, oder?

Besten Dank.
 
Ich glaube nicht, dass ein Unternehmen die Personalakte aus einem anderen Unternehmen einsehen darf.

Je nach Bundesland gehören die Unikliniken nicht mehr den Ländern. In Ba-Wü z. B. sind sie schon seit Mitte der 1990er selbstständig. Zwar gilt meist noch der gleiche Tarifvertrag, aber die Länder sind nicht mehr Träger oder sitzen im Aufsichtsrat. Dort also käme niemand an deine Akte (in anderen Bundesländern ist dies möglicherweise anders).

Eine andere Frage wäre, ob Du als Schwerbehinderter mit Depressionen in der Lage wärst, den Pflegeberuf auszuüben. Dies entscheidet aber der Betriebsarzt oder die Probezeit.

Ein Problem, dass Du hoffentlich auch selbst erkannt hast, ist Dein Verhalten. Wenn Du Dich in der GuKP-Ausbildung unausstehlich aufführst, Dich verweigerst oder Leute beleidigst, wirst Du Dich auch dort nicht halten können.
 
Danke,
somit verstehe ich es richtig, dass man vermutlich auch nicht die Akteneinsicht fordern wird vor Einstellung?

Nun, zu dem anderen, also meinem Verhalten. Ich möchte es nicht beschönigen und entschuldigen, aber es war für mich beim Amt wirklich die Hölle. Das war überhaupt nicht mein Ding den ganzen Tag Akten zu wälzen. Ich hoffe auch, dass das jetzt nicht so rüber kam, als ob ich ständig mich daneben verhalten hätte- dem war nicht so, es war vielmehr ein Ausrutscher, aus dem ich auch gelernt habe und sowas würde mir nicht mehr passieren.
Ja und die Depressionen, habe ich soweit im Griff.
 

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