Hallo,
ich bin neu hier und habe eine sehr wichtige Frage.
Also, ich aheb Abi (FOS) im sozialen Bereich gemacht. Danach habe ich die Ausbildung beim Staat, also Länderbeamter auf Widerruf gemacht. Zusätzlich bin ich Schwerbehindert(Ich wurde sehr häufig und sehr heftig operiert und kenne daher die Seite des Patienten sehr gut und war immer sehr angetan vom Pflegeberuf, habe aber auch auf meine Eltern gehört, die sagten Beamter ist als Schwerbehinderter unschlagbar)
So, jedenfalls war der Beamte ÜBERHAUPT NICHTS für mich. Ich konnte weder mit den Leuten, noch mit der Arbeit irgendwas anfangen. Zusätzlich war ich auch erkrankt, depressiv geworden, nicht zuletzt wegen der Schwerbehinderung und deren Folgen. Nun habe ich 20%zusätzliche Schwerbehinderung wegen seelische Störung, wäre aber für den Beruf des Pflegers geeignet.
Nun ja ich war unausstehlich im Amt, verweigerte mich förmlich(Das war ein Fehler, ich hätte abbrechen sollen) zusätzlich, ich schäme mich kam es sogar zu einer verbalen, beleidigende Ausseinandersetzung mit einem Vorgesetzten.
Ich wurde nicht übernommen, wegen charakterlicher Uneignung. Ich wollte sowieso weg.
Nun meine Frage: ich war Landesbeamter auf Widerruf und würde gerne bei einer Uniklinik die Ausbildung beginnen- ich bin mir nicht zuletzt wegen dem Praktikum während der FOS an einer Uniklinik sicher, dass dieser Beruf was für mich ist.
Naja jedenfalls möchte ich wissen, ob man bei einer Einstellung lediglich das Prüfungszeugnis(BEstanden) sehen möchte oder ob man sogar die Personalakte einsehen möchte bei der Finanzverwaltung in der die Abmahnung wegen dieser Auseinandersetzung steht?
Es sind zwei völlig verschiedene Berufsbilder. Ausserdem war das Amt eine Behörde, eine Uniklinik nicht, also glaube ich es ja nicht, dass die Details interessieren- das Arbeitszeugnis sagt ja auch genug aus, oder?
Besten Dank.
ich bin neu hier und habe eine sehr wichtige Frage.
Also, ich aheb Abi (FOS) im sozialen Bereich gemacht. Danach habe ich die Ausbildung beim Staat, also Länderbeamter auf Widerruf gemacht. Zusätzlich bin ich Schwerbehindert(Ich wurde sehr häufig und sehr heftig operiert und kenne daher die Seite des Patienten sehr gut und war immer sehr angetan vom Pflegeberuf, habe aber auch auf meine Eltern gehört, die sagten Beamter ist als Schwerbehinderter unschlagbar)
So, jedenfalls war der Beamte ÜBERHAUPT NICHTS für mich. Ich konnte weder mit den Leuten, noch mit der Arbeit irgendwas anfangen. Zusätzlich war ich auch erkrankt, depressiv geworden, nicht zuletzt wegen der Schwerbehinderung und deren Folgen. Nun habe ich 20%zusätzliche Schwerbehinderung wegen seelische Störung, wäre aber für den Beruf des Pflegers geeignet.
Nun ja ich war unausstehlich im Amt, verweigerte mich förmlich(Das war ein Fehler, ich hätte abbrechen sollen) zusätzlich, ich schäme mich kam es sogar zu einer verbalen, beleidigende Ausseinandersetzung mit einem Vorgesetzten.
Ich wurde nicht übernommen, wegen charakterlicher Uneignung. Ich wollte sowieso weg.
Nun meine Frage: ich war Landesbeamter auf Widerruf und würde gerne bei einer Uniklinik die Ausbildung beginnen- ich bin mir nicht zuletzt wegen dem Praktikum während der FOS an einer Uniklinik sicher, dass dieser Beruf was für mich ist.
Naja jedenfalls möchte ich wissen, ob man bei einer Einstellung lediglich das Prüfungszeugnis(BEstanden) sehen möchte oder ob man sogar die Personalakte einsehen möchte bei der Finanzverwaltung in der die Abmahnung wegen dieser Auseinandersetzung steht?
Es sind zwei völlig verschiedene Berufsbilder. Ausserdem war das Amt eine Behörde, eine Uniklinik nicht, also glaube ich es ja nicht, dass die Details interessieren- das Arbeitszeugnis sagt ja auch genug aus, oder?
Besten Dank.