Ein liebes HALLO an alle die sich meinem Anliegen annehmen!
Ich bin seit 2008 als 400€ Kraft bei einem ambulanten Pflegedienst als Reinigungskraft bei und vor allem für den Patienten beschäftigt.Auf meiner Abrechnung bin ich als Aushilfe aufgeführt.
Mein Arbeitgeber kam letzte Woche auf mich zu und verlangte von mir,daß ich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlege,als auch einen erste-Hilfe Kurs absolviere.Dies wäre laut Mdk nun eine Richtlinie.Da er über solche Dokumente von mir nicht verfüge,hätte er bei der Simulationsprüfung in meinem Falle mit einem mangelhaft abgeschnitten.
Auch die Kosten hierfür hätte ich selbst zu tragen.
Ich weiss,das erste-Hilfe immer gut ist,und dennnoch möchte ich gerne wissen:
Bin ich als Reinigungskraft im Haushalt dazu verpflichtet?
Ist dies für den Mdk eine Bewertungsgrundlage?
Ich kann das irgendwie nicht glauben...
Dann habe ich noch eine Frage...
Ich gehe seit Arbeitsbeginn 08 regelmässig alle 14 Tage für 2 Stunden in einen Haushalt.
Nun soll ich diesen Haushalt jede Woche für 1 Stunde aufsuchen.
Die Begründung liegt hier nicht dabei,das ich aufgrund eines verschlechterten Zustandes des Patienten so fungieren soll...
Das wäre für mich ein wichtiger Grund!
Nein,es wird gesagt,man dürfe es so nichtmehr mit der Kasse abrechnen...
Was ich in diesem Falle nicht verstehe ist,ob ich nun alle 14 Tage 2 Stunden gehe,oder jede Woche 1 Stunde
...böhmische Dörfer...
Nun die Frage:Kann mein Chef das selbst einteilen,oder liegt es wirklich an der Kasse?
Was ich auch vorgetragen habe,und was das schlimmste für mich ist,ist das ich nun mit einem Teil unverrichteter Arbeit gehen muss
...
Das macht mich wütend,da mir meine ordnungsgemässe Arbeit sehr wichtig ist und die Patienten sich doch selbst nichtmehr helfen können!
Es wäre schön,wenn sich hier jemand melden würde,der mir helfen kann.Ich habe viele "Schäfchen" wo ich hingehe und kann mich nicht damit abfinden,sie im "Dreck" sitzenlassen zu müssen!
Danke im Voraus!Hoffe,ich hab nicht das Thema total verfehlt...
LG
Die Würde des Menschen ist unantastbar!

Ich bin seit 2008 als 400€ Kraft bei einem ambulanten Pflegedienst als Reinigungskraft bei und vor allem für den Patienten beschäftigt.Auf meiner Abrechnung bin ich als Aushilfe aufgeführt.
Mein Arbeitgeber kam letzte Woche auf mich zu und verlangte von mir,daß ich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlege,als auch einen erste-Hilfe Kurs absolviere.Dies wäre laut Mdk nun eine Richtlinie.Da er über solche Dokumente von mir nicht verfüge,hätte er bei der Simulationsprüfung in meinem Falle mit einem mangelhaft abgeschnitten.
Auch die Kosten hierfür hätte ich selbst zu tragen.
Ich weiss,das erste-Hilfe immer gut ist,und dennnoch möchte ich gerne wissen:
Bin ich als Reinigungskraft im Haushalt dazu verpflichtet?
Ist dies für den Mdk eine Bewertungsgrundlage?
Ich kann das irgendwie nicht glauben...
Dann habe ich noch eine Frage...
Ich gehe seit Arbeitsbeginn 08 regelmässig alle 14 Tage für 2 Stunden in einen Haushalt.
Nun soll ich diesen Haushalt jede Woche für 1 Stunde aufsuchen.
Die Begründung liegt hier nicht dabei,das ich aufgrund eines verschlechterten Zustandes des Patienten so fungieren soll...
Das wäre für mich ein wichtiger Grund!
Nein,es wird gesagt,man dürfe es so nichtmehr mit der Kasse abrechnen...
Was ich in diesem Falle nicht verstehe ist,ob ich nun alle 14 Tage 2 Stunden gehe,oder jede Woche 1 Stunde

Nun die Frage:Kann mein Chef das selbst einteilen,oder liegt es wirklich an der Kasse?
Was ich auch vorgetragen habe,und was das schlimmste für mich ist,ist das ich nun mit einem Teil unverrichteter Arbeit gehen muss

Das macht mich wütend,da mir meine ordnungsgemässe Arbeit sehr wichtig ist und die Patienten sich doch selbst nichtmehr helfen können!
Es wäre schön,wenn sich hier jemand melden würde,der mir helfen kann.Ich habe viele "Schäfchen" wo ich hingehe und kann mich nicht damit abfinden,sie im "Dreck" sitzenlassen zu müssen!
Danke im Voraus!Hoffe,ich hab nicht das Thema total verfehlt...
LG

Die Würde des Menschen ist unantastbar!