Fragen zum Bereich Hauswirtschafterin und deren Anforderungen in der ambulanten Pflege

Liebchen

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08.02.2010
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Ein liebes HALLO an alle die sich meinem Anliegen annehmen!:flowerpower:

Ich bin seit 2008 als 400€ Kraft bei einem ambulanten Pflegedienst als Reinigungskraft bei und vor allem für den Patienten beschäftigt.Auf meiner Abrechnung bin ich als Aushilfe aufgeführt.

Mein Arbeitgeber kam letzte Woche auf mich zu und verlangte von mir,daß ich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlege,als auch einen erste-Hilfe Kurs absolviere.Dies wäre laut Mdk nun eine Richtlinie.Da er über solche Dokumente von mir nicht verfüge,hätte er bei der Simulationsprüfung in meinem Falle mit einem mangelhaft abgeschnitten.
Auch die Kosten hierfür hätte ich selbst zu tragen.
Ich weiss,das erste-Hilfe immer gut ist,und dennnoch möchte ich gerne wissen:

Bin ich als Reinigungskraft im Haushalt dazu verpflichtet?
Ist dies für den Mdk eine Bewertungsgrundlage?
Ich kann das irgendwie nicht glauben...

Dann habe ich noch eine Frage...

Ich gehe seit Arbeitsbeginn 08 regelmässig alle 14 Tage für 2 Stunden in einen Haushalt.
Nun soll ich diesen Haushalt jede Woche für 1 Stunde aufsuchen.
Die Begründung liegt hier nicht dabei,das ich aufgrund eines verschlechterten Zustandes des Patienten so fungieren soll...
Das wäre für mich ein wichtiger Grund!
Nein,es wird gesagt,man dürfe es so nichtmehr mit der Kasse abrechnen...

Was ich in diesem Falle nicht verstehe ist,ob ich nun alle 14 Tage 2 Stunden gehe,oder jede Woche 1 Stunde :wut: ...böhmische Dörfer...

Nun die Frage:Kann mein Chef das selbst einteilen,oder liegt es wirklich an der Kasse?

Was ich auch vorgetragen habe,und was das schlimmste für mich ist,ist das ich nun mit einem Teil unverrichteter Arbeit gehen muss :x...
Das macht mich wütend,da mir meine ordnungsgemässe Arbeit sehr wichtig ist und die Patienten sich doch selbst nichtmehr helfen können!

Es wäre schön,wenn sich hier jemand melden würde,der mir helfen kann.Ich habe viele "Schäfchen" wo ich hingehe und kann mich nicht damit abfinden,sie im "Dreck" sitzenlassen zu müssen!

Danke im Voraus!Hoffe,ich hab nicht das Thema total verfehlt...

LG :wavey:

Die Würde des Menschen ist unantastbar!
 
Hallo Liebchen,
dann will ich dir mal so gut ich kann darauf antworten. Wobei ich nur sagen kann wie es bei uns gehandhabt wird:
Der erste Hilfe Kurs - wenn dein AG möchte dass du ihn hast, dann muss er ihn auch bezahlen und die Zeit des Kurses ist Arbeitszeit. Unsere HW Mitarbeiterinnen waren erst kürzlich auch auf einer HLW auffrischung mit dabei - natürlich zu obigen Konditionen.
Meines wissens brauchst du ihn aber nur wenn du auch in der Pflege eingesetzt wirst.

Zu der Arbeitszeiteinteilung: möchte es evtl. der Kunde, dass du öfter kommst? Dann sollte dem entsprochen werden. Bei uns jedenfalls gibt es keine Regelungen, dass der HW Einsatz Zeitlich eingeschränkt werden muss. Unter Umständen ist das aber je nach Bundesland verschieden.
Was der Kunde zahlt bekommt er auch, und zwar möglichst zu den Zeiten die er möchte.
Ist dein Chef scharf auf zusätzliche Wegegebüren und Investitionskosten?

Grüssle
die schwäbin
 
Liebe Schwäbin!
Danke für die Antwort!Hatte schon gedacht,dass mir keiner was dazu sagen kann...
Also,ich gehe jeden Tag in einen anderen Haushalt und reinige die Räumlichkeiten,da es ja für viele ältere Personen aufgrund einer Sehschwäche oder auch wegen Einschränkungen in der Bewegung nurnoch bedingt möglich ist.....Demnach ist es mein Job,das es die Leute sauber behalten.Zur Pflege kommt Pflegepersonal,folglich:Krankenschwestern,Altenpfleger(innen)/-helfer...

Zu der Arbeitszeit:
Ich gehe seit Arbeitsbeginn 08 regelmässig alle 14 Tage für 2 Stunden in einen Haushalt.
Nun soll ich diesen Haushalt jede Woche für 1 Stunde aufsuchen.
Das gefällt weder mir,noch der zu pflegenden Person!Sie wollte es so behalten!

Die Begründung liegt hier nicht dabei,das ich aufgrund eines verschlechterten Zustandes des Patienten so fungieren soll...
Das wäre für mich ein wichtiger Grund!

Nein,es wird gesagt,man dürfe es so nichtmehr mit der Kasse abrechnen...:weissnix:

Interessanterweise ist es so,das im Leistungsnachweis aber Montags 2,Mittwochs 1 und Freitags 1 steht.Wenn ich richtig deute,sind das die Stunden,die geleistet werden...?!

Habe versucht bei der KK und beim MDK was rauszukriegen,scheinbar weiss keiner was genaues...

Mein Problem,ich muss mit FAKTEN kommen...werd nur abgewimmelt,wenn ich nichts schwarz auf weiss habe...

Ich glaub langsam,das ich als Pflegerin abgerechnet werde...

LG Liebchen
 
Was wird aus der wöchentlich frei werdenden Stunde? Hast du einen zusätzlichen Haushalt zu betreuen oder hat sich die Anzahl nicht verändert- nur deine Stundenzahl?

Elisabeth
 
Hi!
Ich bin im Wechsel alle 14 Tage montags für je zwei Stunden zu zwei Damen gegangen.
Nun soll ich jeden Montag,bei jeder Dame 1 Stunde gehen...Also gibt es keine fehlende Stunde...

LG
 
Hi nochmal...

Nun habe ich vom Mds Spitzenverband der Kk rausbekommen,das ein Führungszeugnis NICHT einer Prüfung des Mdk unterliegt.

Zur ersten-Hilfe:
Die erste-Hilfe ist ein Tranzparenzkriterium des Mdk für das Personal,Hauswirtschaft ist nicht näher erörtert.Folglich lässt es sich auf das gesamte Personal schliessen.
Allerdings MUSS es auf Verlangen vom Betrieb gezahlt werden,samt Zeitaufwand:

Die Versicherungsschutz und Lohnfortzahlung.
Bildungsurlaub muss hier nicht beantragt werden. Bei dieser Maßnahme handelt es sich ja um eine Pflicht des Arbeitgebers, bestimmte Mitarbeiter, in Erster Hilfe fortbilden zu lassen.

siehe hierzu BGV A1


§2
Grundpflichten des Unternehmers
(1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften
näher bestimmt.
(2) …
(3) …
(4) ...
(5) Kosten für Maßnahmen nach dieser Unfallverhütungsvorschrift und den für ihn sonst geltenden Unfallverhütungsvorschriften darf der Unternehmer nicht den Versicherten auferlegen


weiter im § 24 der BGV A1
Allgemeine Pflichten des Unternehmers
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.


Somit bleibt wohl nurnoch die Aufteilung der Stunden ungeklärt...

LG
 
Wenn ich ehrlich bin, verstehe ich deine Aufregung nicht bezüglich der Arbeitseinteilung. Dein AG ist berechtigt deine Arbeistzeit einzuteilen. Das ist überall so üblich. Er entscheidet, wo du wann hinzugehen hast.

Wenn es den Damen nicht recht ist, so müssen sie sich mit dem Pflegedienst auseinandersetzen. Das ist nicht deine Aufgabe.

Worin liegt das Problem eines polizeilichen Führungszeugnisses? An den Kosten? Frag deinen AG, ob er sie übernimmt. Er kann- muss aber nicht. Meines Wissens gibt es kein Gesetz, dass es dem AG verbietet ein polizeiliches Führungszeugnis einzufordern.

Erste Hilfe Kurs. Zeige deinem AG an, dass du sehr interessiert bist im Interesse der zu betreuenden Damen- das du aber nicht in der Lage bist, dieses zu finanzieren.

Elisabeth

PS Frage an die Inhaber eines Pflegedienstes: gibt es einen gravierenden Unterschied bei der Abrechnung: Hauswirtschafterin vs. ungelernte Pflegerin?
 
Hi!

Habe meinem Arbeitgeber vorgetragen,das ICH die Arbeit in dieser Zeit nicht ordentlich verrichten kann.Ich denke,das das ein Grund zur Aufregung ist!Es gibt Wohnungen,da kann man nichts einfach mal auslassen!
Ich habe jahrelang im Zimmerservice eines 5 Sterne Hotels gearbeitet,ich bin schnell und habe ein sehr gutes Arbeitszeugnis.Ich werde nicht anfangen zu schludern!

Das mit dem finanzieren der ersten Hilfe/Führungszeugnis habe ich schon angesprochen,ein klares NEIN!
Es ist nicht so,das ich was zu verbergen hätte!

Mich ärgert hier das nicht gesagt wird,das Chef es will,sondern das anderes vorgeschoben wird!Zumal hätte man mich ja auch bei der firmeninternen ersten Hilfe laden können!Aber die musste der Rest des Personals ja auch selbst zahlen!

...man wird halt nicht gerne belogen...
LG
 
...von mir wird vernünftige Arbeit verlangt,das kann ich nichtmehr gewährleisten.Ich versuche das nun seit einem Monat,es geht einfach nicht!
 
Inwiefern schluderst Du denn? Du arbeitest die gleiche Zeit wie zuvor, nur auf zweimal die Hälfte aufgeteilt. Sprich: selbe Arbeit, selber Zeitrahmen. Wieso soll die Arbeit auf einmal nicht zu schaffen sein? Es ist nicht mehr Arbeit geworden. Du bist nur gefordert, sie anders einzuteilen. Bei hauswirtschaftlicher Arbeit müsste das möglich sein.
 
Wenn ich einmal die Woche komme,kann ich nicht einfach an einer beschmierten Toilette bzw. an beschmierten Türrahmen,Fliesen etc. vorbeilaufen und so tun,als würd ich es nicht sehen!Die Waschmaschine,die ich sonst habe laufen lassen,wäscht nicht in einer Stunde,somit kann ich keine Wäsche mehr aufhängen,abhängen,bügeln.Das Bett hätte schon vor dieser Zeit mehrfach frisch aufgezogen werden müssen,daher kommt das für mich jetzt jede Woche dran.Die Windel ist morgens mehr wie voll,da beim ersten Pflegebesuch angeblich aus Zeitgründen nur die Medis gereicht werden.Dementsprechend riecht es auch!Die Pflegerinnen machen Essen und spülen nichtmal zwischendurch.An Fenster putzen und einkaufen ist garnicht mehr zu denken!Keiner achtet auf abgelaufene LM im Kühlschrank oder den Schränken.
Ich weiss,das es auch so ist,wenn ich das 14 Tage nicht sehe.Aber wenn ich da bin,kann ich es doch nicht einfach dabei belassen!Ich hatte im Urlaub keine Vertretung und bin dann an diese Stelle arbeiten gegangen,weil ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren konnte,die Dame im Dreck sitzen zu lassen!Es liegt nicht an der Arbeitseinteilung!
Wenn ich dreimal die Woche für mehrere Stunden auf dem Leistungsnachweis stehe,dann stimmt hier wohl eher was nicht!
 
Du stehst mehrfach pro Woche im Leistungsnaweis und kommst nur alle 14 Tage für 1 Stunde?

Das nenne ich Betrug von deinem AG.

Musst du die Leistungen die du erbringst nicht abzeichnen?
 
Wenn ich dreimal die Woche für mehrere Stunden auf dem Leistungsnachweis stehe,dann stimmt hier wohl eher was nicht!
Wenn dies an dem ist, dann such dir einen anderen AG und zeige deinen aktuellen an.

Ich habe jahrelang im Zimmerservice eines 5 Sterne Hotels gearbeitet,ich bin schnell und habe ein sehr gutes Arbeitszeugnis.Ich werde nicht anfangen zu schludern!
So bitter das ist und so zynisch es klingen mag: wenn du in deiner jetzigen Arbeit bestehen willst, dann muss du deine Vergangenheit vergessen. Es ist nicht vorgesehen so ein Niveau anzubieten... es sei denn der Kunde will diesen Service und vergütet ihn entsprechend.

Deine Damen werden sicher in deinen Augen nicht wenig bezahlen... aber es fallen mehr Kosten an, als du Netto in der Tasche hast. Du hast keine Abgaben, dein AG muss aber sehr wohl mehr als 400 Euro aufwenden- er zahlt einen Beitrag für deine Renten- und Krankenversicherung und er muss die Steuer bedienen.

Wenn du dies alles ungerecht findest bleibt dir die Option deine Fähigkeiten freiberuflich anzubieten... mit allen Konsequenzen.

Elisabeth
 
Wenn ich dreimal die Woche für mehrere Stunden auf dem Leistungsnachweis stehe,dann stimmt hier wohl eher was nicht!

Es könnte auch sein, dass es jeweils das Modul ist, den HW wird in 1/4 Stunden Einheiten abgerechnet. Was bedeuten würde 2x 15 und 1x 30 Minuten.
Und wenn du zusammenrechnest gibt das 1 Stunde, das würde dann wieder passen.
Wobei sich dann wieder die Frage nach den Investitionskosten und der Fahrpauschale stellt die ja pro Hausbesuch anfallen...:weissnix:
Zeichnest du denn 1x oder alle 3x ab?
 

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