Frage zu Hauptjob und Nebentätigkeit genehmigen

perla

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09.05.2008
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28
Hallo Zusammen,

hoffe, ich bin im richtigen Unter-Forum, habe bisher nur was zum Thema "Nebenjob in Ausbildung" gefunden, in der Ausbildung bin ich aber schon lange nicht mehr:)

Also, man muss ja laut TV einen Nebenjob genehmigen lassen vom AG. Also auch 400-Euro Jobs? Warum bedarf es eigentlich einer Genehmigung, wegen der Verfügbarkeit des Arbeitnehmers oder hat das versicherungstechnische Gründe?
Mit welcher Begründung kann der AG verweigern?

Kann man sich hierzu schlau machen irgendwo?

Vielen Dank erstmal für AW.
Beste Grüße
perla
 
Hi Perla.

Nun, kann dir nicht genau helfen. Weiß nur als ich ne Stelle im Altenheim annahm meinte der AG gegen Nebenjobs habe er prinzipiell nichts. Er möchte es nur gerne wissen. Es geht glaub ich darum, dass man nicht bei der Konkurenz arbeitet. So begründete er des....

Liebe Grüße
 
Hallo Perla,

bei uns sind Nebentätigkeiten nur Anzeige- nicht aber Genehmigungspflichtig! (lt. TVÖD)

Ich kenne auch Kollegen, die im selben Bereich (Dialyse) in einer Praxis nebenbei arbeiten ohne das es Probleme gibt.

Ich kenne nur einen Fall, wo die Zustimmung verweigert worden ist:
Krankenpfleger wollte nebenbei als Bestatter arbeiten.

Auch Schüler dürfen nicht nebenbei arbeiten. (Steht so in den Ausbildungsverträgen)

Viele Grüße

Werner
 
Hallo,

natürlich erstmal Tarifvertrag befragen aber bei mir auf Arbeit ist es im großen und ganzen verboten weil dann nicht sichergestellt ist das du Ruhezeit einhältst und mein Arbeitgeber ist ja durch das Gesetz daran gebunden auch an deine Gesundheit zu denken. Und wenn du im gleichen Beruf arbeiten möchtest(bei der Konkurenz) ist es ebenfalls verbietbar.
Es ist Arbeitgebersache/Tarifvertrag wie verfahren wird aber der Ag hat hier viel mitzureden.

mfg
 
Du musst das Arbeitszeitgesetz einhalten, sprich: maximal 10 Arbeitsstunden am Tag bzw. 48 Stunden in der Woche (wobei letzteres in einem bestimmten Zeitraum wieder ausgeglichen werden kann). Diese Stunden sind das Maximum, auch wenn sie sich aus mehreren Arbeitsverhältnissen zusammensetzen.

Außerdem darf Dein zweites Arbeitsverhältnis nicht die "Tauglichkeit" für das erste belasten. Du kannst nicht die ganze Nacht Taxi fahren und danach auf Station zum Frühdienst erscheinen. Die Ruhezeit muss eingehalten werden.
 
Achja und nicht zu vergessen solltest du einen Nebenjob ausüben und dein Ag bekommt das mit und hat es nicht genehmigt ist es ein sofortiger Kündigungsgrund und da hilft auch kein Gericht weiter!
 
Hallo Zusammen,

danke für Eure Antworten. Nee, ohne Genehmigung geht nicht, das ist schon klar.

Wie stellt man denn diesen Antrag? Muss ich den AG des Nebenjobs richtig angeben mit Namen, Adresse und Wochenstunden? Oder reicht ein Antrag auf Genehmigung eines Nebenjobs im Allgemeinen?
Hab im Netz irgendwie nix richtiges gefunden.

Vielen Dank nochmal und liebe Grüße

perla
 
machs dir noch einfacher und frag deinen Ag was er haben will?! kurzer Weg!

mfg
 
Ja klar, mach ich auch. Ich dachte nur, es gäbe da allgemein gültige Vorschriften und da ich davon ausgehe, dass die Genehmigung (wenn sie denn erteilt werden würde) sicher etwas auf sich warten lässt, hätte ich es eben gern schonmal abgegeben.

Danke und
Grüße zurück
 

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