Frage zu Fehlzeiten

Jamessport35

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Kennt ihr euch genau mit den Fehlzeiten in der Generalistik aus?

Also man hat ja 2500 Stunden Praxis und 2100 Stunden Theroie. Man darf nicht mehr als 10% der gesamten Ausbildung Krank sein, das würde ja bedeuten 2100+2500 = 4600 ÷ 10 = 460! Ist das so richtig? Dürfte man wirklich quasi 460 Stunden Fehlzeit haben?

Ich habe nichtmal die hälfte davon und bin im dritten Ausbildungsjahr. Ich frage mich nur wie genau das alles verechnet wird bzw. schon wurde. Diese Zahlen sehen auf den ersten Blick immer extrem aus, aber ein Arbeitstag ist ja schon 8 Stunden lang.

Viele kommen ja auch oft während des Unterrichtes aufgrund von Termin, Verschlafen etc... zur Schule und haben so mehr und mehr Fehlzeiten. Ich bin keiner von denen, mache sowas wirklich nie. Ich müsste mir dann also mit meinen Ca. 130-140 Fehlstunden (Einige Covidbedingte-fehlstunden auch mit drin) garkeine Gedanken machen oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Rechnung ist bedingt korrekt.

Die 10% der Fehlzeiten über die gesamte Ausbildung sind richtig. Allerdings werden Theoriestunden und Praxisstunden getrennt voneinander betrachtet. Wer also die erlaubten Fehlzeiten in den Praxisstunden überschreitet, kann sie nicht mit den Theoriestunden ausgleichen. Umgekehrt gilt das Gleiche. Pflegeberufegesetz §13,1: PflBG - Gesetz über die Pflegeberufe 1

Seit 2020 kommt zusätzlich noch dazu, dass - abgesehen von den gesamten Fehlzeiten - auch nicht mehr als 25% eines Pflichteinsatzes versäumt werden dürfen. Wer also in einem solchen Einsatz über lange Zeit ausfällt, kann dies auch nicht damit ausgleichen, dass er insgesamt noch unter den 10% Fehlzeiten der gesamten praktischen Ausbildung liegt. PflAPrV §1,4: PflAPrV - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe*

Solltest Du gefährdet sein, würde Dich Deine Schule sicherlich darauf ansprechen.
 
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Deine Rechnung ist bedingt korrekt.

Die 10% der Fehlzeiten über die gesamte Ausbildung sind richtig. Allerdings werden Theoriestunden und Praxisstunden getrennt voneinander betrachtet. Wer also die erlaubten Fehlzeiten in den Praxisstunden überschreitet, kann sie nicht mit den Theoriestunden ausgleichen. Umgekehrt gilt das Gleiche. Pflegeberufegesetz §13,1: PflBG - Gesetz über die Pflegeberufe 1

Seit 2020 kommt zusätzlich noch dazu, dass - abgesehen von den gesamten Fehlzeiten - auch nicht mehr als 25% eines Pflichteinsatzes versäumt werden dürfen. Wer also in einem solchen Einsatz über lange Zeit ausfällt, kann dies auch nicht damit ausgleichen, dass er insgesamt noch unter den 10% Fehlzeiten der gesamten praktischen Ausbildung liegt. PflAPrV §1,4: PflAPrV - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe*

Solltest Du gefährdet sein, würde Dich Deine Schule sicherlich darauf ansprechen.

Ok erstmal danke für die Antwort. Die sache mit den 25% Fehlzeiten in den Facheinsätzen würde einen ja aber auf ungefähr 10% der Ausbildung locker bringen, oder? Uns wurde gesagt man dürfte nicht in jedem Einsatz soviel fehlen, was ja auch bei mir überhaupt nicht der Fall ist. Im Gegenteil hatte ich sogar oft mehr Stunden als nötig, wie paar andere auch.
 
Die sache mit den 25% Fehlzeiten in den Facheinsätzen würde einen ja aber auf ungefähr 10% der Ausbildung locker bringen, oder?
Natürlich nicht. Ein einziger Pflichteinsatz hat doch keine 1000 Stunden.
 

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