Frage zu Fehlzeiten während der Ausbildung

Hm wenn ich das hier so verfolge heißt das für mich, dass Medizinstudenten theoretisch nur eine bestimmte Zeit in ihrem 12 Semster Studimfehlen dürften, denn ein Arzt hat ja nochmal mehr Verantwortung gegenüber dem Pat.:gruebel:

Und soviel ich weiß ist es im Studium ******egal wie oft man fehlt hauptsache man besteht seine Prüfungen.Oder?
 
Man muss an den Seminaren und Praktika teilnehmen. Vorlesungen kann man alle weglassen...
Sehr gutes Argument! :mrgreen:
 
:gruebel::gruebel::gruebel::gruebel:


Ich würde sagen Gottseidank sind die schnell erreicht und ich bin auch froh das das durchgesetzt wird :gruebel:! Stelle dir vor ein Azubi der bei wichtigen Untterichtsfächern nicht da war sprich Kardiologie Gyn und so weiter und der soll nacherher ein kardiologischen patienten behandeln und selbst kein plan was er macht. Dadurch gefährdet man Patieneten! Ich bin der meinung wir sitzten nicht vor dem PC :lamer:wir haben mit Menschen zu tun und der Körper verzeiht wenig fehler!

aber wenn man wirklich krank ist :eek1:
 
Hallo,
soviel ich weiß, darf man 250 Stunden in der Praxis und 210 Stunden in der Theorie fehlen, dabei ist es egal, auf man in der Probezeit fehlt oder nicht. WIchtig ist nur, das man die Fehlzeiten in den 3 Jahren nicht überschreitet, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen und muss länger machen.
Allerdings ist das in Thüringen so.
Aber mal ganz ehrlich, auf 3 Jahre hochgerechnet ist das leider nicht viel, was man in der Ausbildung fehlen darf.

 
Eben. Wüsste auch gerne mal wie das mit Härtefällen aussieht? Ob es da überhaupt Gnade geben kan...:gruebel:
 
In solchen Fällen wird es bei geringfügiger Überschreitung nach entsprechender Antragsstellung mit Begründung, warum es sich um eine Härte handelt, zu einer individuellen Ermessensentscheidung des Prüfungsvorsitzenden kommen!
 
Was passiert denn, wenn man nun wirklich, sagen wir mal 5-6 Wochen länger als erlaubt gefehlt hat, und verlängern muss?

Bekommt man nach den nachgeholten 5-6 Wochen einen neuen Termin für die Prüfung, oder muss man dann ein halbes Jahr auf die nächste Prüfungsgelegenheit warten? :eek1:
 
Hallo keksdieb,
das wird individuell gehandhabt...i.d.R. jedoch wirst Du die Ausbildung um einen festgelegten Ausbildungszeitraum (bis zum nächst möglichen Termin) verlängern. Alternativ musst Du halt lediglich die Fehlzeiten nachholen und an eine andere Schule gehen zur Prüfung.
 
Hi,
ich bin auch kein Freund der 10%-Regelung. Sie ist aber leider gesetzlich festgelegt, also muss man sich daran halten. In den meisten anderen Ausbildungsberufen gibt es so etwas nicht.
Fehlzeiten in der Probezeit sind für mich noch etwas anderst gelagert. Während der Probezeit versuche ich als Lehrerin mir ein Bild über die Schüler/innen zu machen. Mein Ziel ist es, nur diejenigen weiterzubeschäftigen, die mit großer Wahrscheinlichkeit die Prüfungen zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgreich ablegen. Fehlt jemmand in der Probezeit öfter wegen "Kleinigkeiten" und /oder versäumt mehrere Klausuren, kommen mir Zeifel. Wenn jemand länger Krank ist, frage ich mich, ob er die körperliche Eignung für den Beruf hat. Ich tue weder dem Auszubildenden, noch dem Krankenhaus einen Gefallen, wenn ich jemanden behalte, der seine Prüfungen nicht schafft oder nach der Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig wird.
Von daher kann ich gut nachvollziehen, wenn Kollegen nachfragen und bei Fehlzeiten in der Probezeit sehr kritisch sind.
Was die Härtefallregelung betrifft, habe ich es schon öfter erlebt, dass nach länger andauernder Krankheit und entsprechend guten Leistungen Auszubildende trotz Überschreitung zugelassen wurden und nach bestandener Prüfung nacharbeiten mussten.
Gruß, Sr. S.
 

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