Hallo Aggie,
hier die Zulassungvoraussetzung der Hamburger Fernfachhochschule für den Bereich Pflegemagement:
Zulassungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Studium an der Hamburger Fern-Hochschule sind durch das Hamburgische Hochschulgesetz festgelegt. Eine Zulassung eines Bewerbers kann ausgesprochen werden, wenn er die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife nachweisen kann.
Bewerber mit einer fachgebundenen Hochschulreife werden dann zugelassen, wenn die "Fachbindung" mit dem gewählten Studiengang übereinstimmt.
Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen sind von den Bewerbern berufspraktische Grundkenntnisse nachzuweisen. Dieser Nachweis ist nach geltenden Studien- und Prüfungsordnungen für den Studiengang "Pflegemanagement" durch eine einschlägige pflegerische Berufsausbildung (z. B. als Krankenschwester/-pfleger oder Altenpflegerin/-pfleger) oder Tätigkeit erbracht. Bewerber ohne diese Kenntnisse müssen ein Grundpraktikum bis zu einer Dauer von 20 Wochen nachweisen, wovon 13 Wochen vor Aufnahme des Studiums abzuleisten sind. Die verbleibenden 7 Wochen können studienbegleitend während des Grundstudiums absolviert werden.
Das Hauptpraktikum (Umfang 20 Wochen) ist Bestandteil des Hauptstudiums und kann studienbegleitend durchgeführt werden. Berufliche Tätigkeiten, die inhaltlich und zeitlich den Anforderungen des Hauptpraktikums entsprechen, können angerechnet werden.
Zusätzlich zu den bisher aufgezeigten Zulassungsmöglichkeiten gibt es einen besonderen Hochschulzugang für Berufstätige nach § 38 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes . Nach dieser gesetzlichen Regelung können Bewerber auch ohne (Fach-) Hochschulreife für ein Studium an unserer Hamburger Fern-Hochschule zugelassen werden, wenn sie
eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit nachweisen können und
eine für den gewählten Studiengang geeignete sowie für die Hamburger Schulbehörde anerkannte fachspezifische Fortbildungsprüfung abgelegt haben.Erfüllen Bewerber die o. g. Voraussetzungen, dann können sie ohne zusätzliche Eingangsprüfung - nach Teilnahme an einem Beratungsbespräch - die Zulassung zum Studium an der Hamburger Fern-Hochschule erhalten.
In der Übersicht nennen wir Ihnen einige Fortbildungsabschlüsse, die den Weg zur Hochschule ermöglichen.
Ausbildungslehrgang für die Unterrichtstätigkeit und die Leitung von Krankenpflegeschulen
Weiterbildungslehrgang von Krankenschwestern/-pflegern und Kinderkrankenschwestern für leitende Aufgaben in Krankenhäusern und Heimen und für die Unterrichtstätigkeit an Ausbildungsstätten für pflegerische Berufe
Jahreskurs für leitende Schwestern und Unterrichtsschwestern
Lehrgang zur Heranbildung von Hebammen zu Lehrkräften
Fortbildung zur/zum Fachkrankenschwester/-pfleger und zur/zum Fachkinderkrankenschwester/-pfleger für Anästhesie und Intensivpflege
Fortbildung zur/zum Fachkrankenschwester/-pfleger für Psychiatrie
Pflegefachkraft im mittleren Leitungsbereich
Leitung des Pflegedienstes
Für Bewerber/innen ohne (Fach-) Hochschulreife bestehen zwei alternative Zugangsmöglichkeiten
1. Gemäß § 38 Absatz 2 Hamburgisches Hochschulgesetz werden Sie zum Studium zugelassen, wenn Sie
eine abgeschlossene Berufsausbildung
oder eine mindestens
vierjährige berufliche Tätigkeit nachweisen können
und
außerdem eine für den Studiengang Pflegemanagement geeignete Fortbildungsprüfung (z.B. als Unterrichtsschwester/-pfleger oder Pflegedienstleiter/in) abgelegt haben.
Erfüllen Sie als Bewerber die genannten Voraussetzungen, können Sie nach Teilnahme an einem Beratungsgespräch die Zulassung für den Studiengang Betriebswirtschaft an der Hamburger Fern-Hochschule erhalten.
2. Für Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung,
aber ohne Fortbildungsprüfung, erfolgt die Zulassung über eine schriftliche Eingangsprüfung gemäß § 38 Absatz 1. Die Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik.