Feiertagsdienste-Regelung für Teilzeitkräfte?

silke10

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Hallo ihr,

brauche dringend Rat, weil es bei uns auf Station gerade richtig brodelt und deshalb heute Abend eine Sitzung stattfindet:

Ich arbeite ausschließlich als NW und zwar mit 25%.
Jetzt wird von ALLEN Kolleginnen verlangt, dass -ob Voll- oder Teilzeitkraft-, wir uns an Ostern oder Pfingsten und an Weihnachten oder Silvester zum Dienst verpflichten. D.h. in meinem Fall: Mir wird verboten aller drei Jahre in den Weihnachtsferien Urlaub zu nehmen (also Weihnachten UND Silvester frei zu machen)! Ist das rechtens?

Danke für eure Antworten...

Silke
 
Der Arbeitnehmer nimmt seinen Urlaub in Absprache mit dem Arbeitgeber und wenn der einen plausiblen Grund hat, Dir über Weihnachten und Neujahr keinen Urlaub zu geben, geht´s nicht.
Aber hat der einen plausiblen Grund?
Bei uns gab es mal die Regelung, daß man Weihnachten oder Sylvester/ Neujahr arbeitet. Nahm dann jemand, der Weihnachten arbeiten mußte, Weihnachten Urlaub, mußte er plötzlich Sylvester/ Neujahr arbeiten. Eine Begründung für diese Regelung gab es nicht und sie verschwand auch schnell wieder.
"Gleichbehandlung" ist ein beliebtes Argument, das meist nur die verstehen, die den Dienstplan schreiben. (Geht ja nicht, daß man keinen Feiertag arbeitet; wäre ja ungerecht.)
 
moin,

also in einem verdi - flyer hab ich neulich gelesen das man sich als halbtagskraft (oder weniger) nur auf ein wochenende im monat "einlassen" muß!!
bei uns arbeiten auch die halbtagskräfte jedes 2.wochenende und die regelung feiertage kenn ich wie so wie du es beschreibst...

entweder ostern oder pfingsten..
und weihnachten oder silvester..

dies jahr hat ich glück und brauchte weder xmas noch silvester arbeiten..
aber nur weil kollegen bereit waren (ohne familie ) beides gern freiwillig zu arbeiten.
vielleicht könnt ihr ja gucken ob es "singles" gibt die das gerne machen???
(finanziell lohnt es ja auch ein bißchen)

ansonsten kann ich auch nicht mehr raten.

lg eve
 
O.K., wir wissen alle, dass in unserem Job an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden muss. Doch das Wort "Gleichstellung" ist ein dehnbarer Begriff! Ich werde mit 25% einer Vollkraft gleichgestellt, darf aber an Fortbildungen, etc. gerade wegen der 25% nicht teilnehmen...:knockin:

Es wäre wirklich interessant, was das Arbeitsrecht dazu sagt. Vom Gefühl her meine ich, dass man mit einer 1/4-Stelle dementsprechend auch das Recht hat aller drei Jahre frei zu bekommen.

Grüßle Silke
 
Ich werde mit 25% einer Vollkraft gleichgestellt, darf aber an Fortbildungen, etc. gerade wegen der 25% nicht teilnehmen...:knockin:

Das ist schon mal nicht richtig!
Guckst du hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)"


[...§ 4 Verbot der Diskriminierung
(1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare
geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner
Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.

§ 10 Aus- und Weiterbildung
Der Arbeitgeber hat Sorge zu tragen, dass auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung und Mobilität teilnehmen können, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Aus- und Weiterbildungswünsche anderer teilzeit- oder vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen...]

Also: Dass du generell von Fortbildungen ausgeschlossen wirst, darf echt nicht sein!

Wie das mit der Feiertagsregelung läuft, kann ich nicht sagen.
Ich weiß, dass Lohn, Urlaub, Zuschläge, usw. dem prozentualen Anteil der Vollstelle angepasst werden. Also du bekommst 25% Lohn, 25% Urlaub von der Vollstelle, wenn du 25% arbeitest, usw.
Aber gibt es Festlegungen, wie oft ein vollbeschäftigter AN Feiertage arbeiten darf? Ich glaube nicht. Also kann man da auch schlecht Rechte von Teilzeitbeschäftigten ableiten, wenn ich das richtig sehe.
 
also in einem verdi - flyer hab ich neulich gelesen das man sich als halbtagskraft (oder weniger) nur auf ein wochenende im monat "einlassen" muß!!
bei uns arbeiten auch die halbtagskräfte jedes 2.wochenende und die regelung feiertage kenn ich wie so wie du es beschreibst...

entweder ostern oder pfingsten..
und weihnachten oder silvester..

So kenne ich es auch mit den Feiertagen.

Allerdings frage ich mich auch immer, ob das ok ist, dass auch genauso viel WEs gearbeitet werden müssen, wie ein Vollbeschäftigter. Irgendwie wird da eine Teilzeitkraft ein bisschen ausgenutzt.


Such' doch mal nach dem Flyer, das mit dem einen WE würde mich echt interessieren!
 
Er darf nicht diskreminiert werden... und ihm darf damit auch nicht verwehrt werden, sich ein Zubrot zu verdienen indem er an Feiertagen auch arbeitet. Ist vielelicht ein bischen zynisch- aber man kanns eben auch so sehen.

Gerechtigkeit liegt immer im Auge des Betrachters. Als Kollege von Silke würde ich es als nur gerecht empfinden, wenn alle in den suaren Apfel beißen müssen und an Feiertagen Dienst tun.

Elisabeth
 
Gerechtigkeit liegt immer im Auge des Betrachters. Als Kollege von Silke würde ich es als nur gerecht empfinden, wenn alle in den suaren Apfel beißen müssen und an Feiertagen Dienst tun.

Elisabeth


Ich glaube nicht, dass Silke 10 meinte, dass sie an gar keinen Feiertagen arbeiten würde. Nur eben nicht an genauso vielen wie ein Vollbeschäftigter.
Heikle Frage...
 
Die 3-Jahres-Feiertagsarbeiten-Regelung find ich allerdings lustig! :D

Ich glaube nur nicht, dass es da Rechtsgrundlagen für gibt.
Hat sie halt bisher Glück gehabt, wenn es so gehandhabt wurde, aber Anspruch sicherlich nicht.
 
Ich muss mich als Vollzeitkraft auch entscheiden, was ich will.

Silke will bei ihren 25% auch nicht gemäß Dienstplan für 2 Stunden zum Dienst kommen, sondern favorisiert die 8 Stundenlösung mit weniger Arbeitstagen.

Es kommt auf die Blickrichtung an.

Elisabeth
 
Wir haben 25% Kräfte die teilen sich die Feiertage, so dass sie nur Anteilmässig diese arbeiten.
Einer arbeitet Sylvester und einer Neujahr.
Weihnachten wechseln sie sich mit Heilig-Abend und erster Feiertag und die andere den zweiten Feiertag, im nächsten Jahr wird getauscht.

Finde ich eine gerechte Sache, und die Vollzeitkräfte müssen nicht beides arbeiten.
 
Silke will bei ihren 25% auch nicht gemäß Dienstplan für 2 Stunden zum Dienst kommen, sondern favorisiert die 8 Stundenlösung mit weniger Arbeitstagen.

Es kommt auf die Blickrichtung an.

Elisabeth

Stünde sie mit 2 Stunden im Dienstplan, könnte sie da gar nix aussuchen!
Wir nehmen ja auch nur an, dass sie 8 Stunden arbeitet, wissen tun wir's nicht, oder?


Mal abgesehen davon: Kann man sich das eigentlich aussuchen, oder müsste man bei 25% tatsächlich generell für 2 Stunden täglich kommen, wenn die SL das so will?


narde2003 schrieb:
Wir haben 25% Kräfte die teilen sich die Feiertage, so dass sie nur Anteilmässig diese arbeiten.
Einer arbeitet Sylvester und einer Neujahr.
Weihnachten wechseln sie sich mit Heilig-Abend und erster Feiertag und die andere den zweiten Feiertag, im nächsten Jahr wird getauscht.
Wenn hier immer von Gerechtigkeit gesprochen wird:

Gerecht fände ich generell, wenn jemand (sagen wir als Beispiel mal 50%, das rechnet sich leichter) eine halbe Stelle hat, auch alles hälftig bekommt und leisten muss.

Also halber Lohn, dafür halbe Anzahl Arbeitstage, halbe Zuschläge, halber Urlaub und eben auch die Hälfte der Arbeitstage, die ein Vollzeitarbeiter an Feiertagen hätte.

Wie viele Feiertage gibt es im Jahr?
Wie viele davon arbeitet im Durchschnitt ein Vollbeschäftigter?
Davon die Hälfte wäre angemessen, oder nicht?
 
Gerecht fände ich generell, wenn jemand (sagen wir als Beispiel mal 50%, das rechnet sich leichter) eine halbe Stelle hat, auch alles hälftig bekommt und leisten muss.

Also halber Lohn, dafür halbe Anzahl Arbeitstage, halbe Zuschläge, halber Urlaub und eben auch die Hälfte der Arbeitstage, die ein Vollzeitarbeiter an Feiertagen hätte.

Wie viele Feiertage gibt es im Jahr?
Wie viele davon arbeitet im Durchschnitt ein Vollbeschäftigter?
Davon die Hälfte wäre angemessen, oder nicht?
Als 50% Kraft hast du doch den halben Lohn und die Hälfte der anfallenden Wochenarbeitszeit, wahlweise täglich die Hälfte der Arbeitszeit.
Auf nur die Hälfte der Zuschläge wird wohl keiner verzichten wollen der Halbtagskräfte.

Bezüglich der Feiertage, zähle sie im Kalender und rechne für Bayern noch welche hinzu. Ich arbeite entweder komplett Weihnachten oder komplett Sylvester, unsere TZ arbeiten halbes Weihnachten oder halbes Ostern oder halbes Pfingsten - finde ich nur gerecht.

Man kann übrigens mehrere Zitate in einen Beitrag einfügen, hierfür einfach den Button zwischen Zitieren und Top anklicken, versuche es doch mal im Testforum.
 
Hallo ihr Zwei,

das finde ich echt cool...
Eure Diskussion stimmt mich schon richtig auf heute Abend ein :cheerlead:

Nur zur Erwähnung: Ich arbeite SEHR viele Sonntage und andere Feiertage im Jahr und habe damit 0 Probleme! Nur an Weihnachten/Silvester gehen wir halt als Wüstenfahrer mit schulpflichtigen Kids wenigstens aller drei Jahre in der Sahara "sandeln".

Aber Danke für eure gedanklichen Anregungen! Ich lass mich jetzt einfach überraschen....:up:

Silke
 
Als 50% Kraft hast du doch den halben Lohn und die Hälfte der anfallenden Wochenarbeitszeit, wahlweise täglich die Hälfte der Arbeitszeit.
Auf nur die Hälfte der Zuschläge wird wohl keiner verzichten wollen der Halbtagskräfte.

Bezüglich der Feiertage, zähle sie im Kalender und rechne für Bayern noch welche hinzu. Ich arbeite entweder komplett Weihnachten oder komplett Sylvester, unsere TZ arbeiten halbes Weihnachten oder halbes Ostern oder halbes Pfingsten - finde ich nur gerecht.

Man kann übrigens mehrere Zitate in einen Beitrag einfügen, hierfür einfach den Button zwischen Zitieren und Top anklicken, versuche es doch mal im Testforum.

Wieso, als halbe Kraft kriegst du doch auch nur halben Zuschlag... :fidee:
Die Frage ist aber, wenn man entweder Weihnachten oder Silvester arbeitet als Voller, wie arbeitest du dann als Halber?
Halbes Weihnachten und dann Silvester frei oder umgekehrt? Und was ist halbes Weihnachten? (Ich bin aus dem OP, da macht man immer ganze Tage als 24h Bereitschaften und hat dadurch eh immer "nur" einen Feiertag z.B. an Weihnachten den Heiligabend oder den 1. oder 2.)
Wie sähe das dann bei mir aus? Alle zwei Jahre?


Ich weiß, dass man auch mehrere Zitate in einem Beitrag beantworten kann. Sind diese Zitate jedoch von unterschiedlichen Usern, find ich es unübersichtlich, das alles in eine Antwort zu stopfen.
Deshalb schreibe ich bei zwei Antworten auf zwei User auch zwei Beiträge.
 
Die Frage ist aber, wenn man entweder Weihnachten oder Silvester arbeitet als Voller, wie arbeitest du dann als Halber?
Halbes Weihnachten und dann Silvester frei oder umgekehrt?

Einer arbeitet Sylvester und einer Neujahr.
Weihnachten wechseln sie sich mit Heilig-Abend und erster Feiertag und die andere den zweiten Feiertag, im nächsten Jahr wird getauscht.
Das wäre dann eben Weihnachten frei und dann entweder Sylvester oder Neujahr.
Ansonsten - halbes Weihnachten wird im nächsten Jahr getauscht.

Heiligabend Dienst
1. und 2. Feiertag frei Sylvester und Neujahr frei.
im 2. Jahr:
Heiligabend Frei
1. und 2. Feiertag Dienst - Sylvester und Neujahr frei.
 
Finde es auch immer unfair, wenn für Teilzeitkräfte die gleiche Feiertagsregel gilt wie für Vollzeitkräfte: Entweder Weihnachten oder Silvester . Ich bin der Meinung wenn man nur eine 25%-Stelle hat, muss dieser AN auch nicht z.B. an allen Weihnachtsfeiertagen + Heiligabend arbeiten oder Silvester + Neujahr sondern lediglich 1. Feiertag an Weihnachten oder Neujahr.

Das war für mich damals ein Grund zu kündigen...
 
Hallo Silke 10,
würde mich sehr interssieren was da heute besprochen wird. Gib dann Nachricht.
LG Bucks
 
Wieso, als halbe Kraft kriegst du doch auch nur halben Zuschlag... :fidee:

Die Zuschläge für die geleisteten Stunden (Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit) sind die selben wie bei Vollzeitkräften. Die Zulagen gibt's bei Teilzeit nur anteilsmäßig.
 
Ich weiß nicht wie bei euch gerechnet wird. Welche Feiertage jemand arbeitet hängt doch auch maßgeblich davon ab, ob nur bestimmte Tage wie Vollzeitdienste gearbeitet wird also in bestimmten Frei/Dienstrhythmen.
Ob die Teilzeit tgl. arbeitet, allerdings mit den jeweiligen anteiligen Stunden...ect.
Wir haben unterschiedliche Regelungen.
Die in Rhythmen arbeiten die Feiertage, die in die entsprechenden Diensttage fallen.
Die, die nur tgl. die anteilige Arbeitszeit leisten können ebenso wählen wie die Vollzeitkräfte.
Ich bin geneigt auch Elisabeths Beiträgen zuzustimmen. Ich erlebe mehr Teilzeitkräfte die ganz wild auf Feiertage sind, weil es da die Zuschläge gibt, es kommt doch erheblich auf den eigenen Blickwinkel an.
Ich klenne TZ-Kräfte die es aus ihren blickwinkeln als benachteiligung ansehen würden, wenn sie weniger Feiertage arbeiten müssten, da sie dann weniger die Chance haben auf Zuschläge.
Ich gebe zu bedenken, dass Gerechtigkeit keine Einbahnstraße ist.
Manche, ganz strikt eingehaltene, Gerechtigkeit kann sich auch zum Nachteil auswirken.
 

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