- Registriert
- 06.03.2023
- Beiträge
- 18
- Beruf
- Gesundheit- und Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivstation
Hallo, ich habe mal eine Frage zu den Fehlzeiten.
Laut dem Gesetzt der Weiterbildungsverordnung in NRW heißt es.
"Auf die Weiterbildung werden Fehlzeiten bis zu höchstens 10 vom Hundert der jeweiligen unter Anleitung stattfindenden Mindeststundenzahl der theoretischen und praktischen Weiterbildung angerechnet. Auf Antrag kann der Vorsitz des Prüfungsausschusses auch darüber hinausgehende Fehlzeiten auf die Weiterbildung anrechnen, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Weiterbildungsziel durch die Anrechnung nicht gefährdet wird."
Was heißt das jetzt.
Gehe ich mal in die Praxis, dort werden folgende Voraussetzungen getroffen.
Mindestens 400 Std. = Operative ICU
Mindestens 400 Std. = Innere ICU
Mindestens 400 Std. = Anästhesie
Bei 10% von 400 wären es ja 40 Std.
Sollte doch mal der Fall eintreten und man ist krank, darf man dann Beispiel auch nur dann z.B 360 Std. In den Bereich maximal haben oder müssen die 400 Std. Immer erbracht werden ?
Laut dem Gesetzt der Weiterbildungsverordnung in NRW heißt es.
"Auf die Weiterbildung werden Fehlzeiten bis zu höchstens 10 vom Hundert der jeweiligen unter Anleitung stattfindenden Mindeststundenzahl der theoretischen und praktischen Weiterbildung angerechnet. Auf Antrag kann der Vorsitz des Prüfungsausschusses auch darüber hinausgehende Fehlzeiten auf die Weiterbildung anrechnen, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Weiterbildungsziel durch die Anrechnung nicht gefährdet wird."
Was heißt das jetzt.
Gehe ich mal in die Praxis, dort werden folgende Voraussetzungen getroffen.
Mindestens 400 Std. = Operative ICU
Mindestens 400 Std. = Innere ICU
Mindestens 400 Std. = Anästhesie
Bei 10% von 400 wären es ja 40 Std.
Sollte doch mal der Fall eintreten und man ist krank, darf man dann Beispiel auch nur dann z.B 360 Std. In den Bereich maximal haben oder müssen die 400 Std. Immer erbracht werden ?