Falsches Medikament gestellt: Abmahnung

jakohase

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Krankenschwester
Hallo,
Nov.2012 war ich im Einsatz, u. musste Medikamente richten. Statt Furosemid 40, habe ich ne 120 gerichtet.Am nächsten Tag kam die Tourenschwester, bemerkte das etwas komisch sei mit den Medikamenten, änderte aber nix. Mitte November trafen wir uns auf Station, und bemerkten diesen Fehler. Sie sagte, sie habe es der Teamleitung weitergemeldet. Ich habe mich regelmäßig nach dem Patienten erkundigt. Zudem ist nicht gewährleistet gewesen, ob diese geschluckt wurden. Medis liegen so gut wie jeden Tag auf Boden. Patient wiegt mehr als 200kg. Habe mich auch beim Hausarzt rückversichert. Aus medizinischer Sicht keine Bedenken. Teamleitung kam zudem nie auf mich zu. Der Fall war für mich erledigt.
Im Januar bekam ich dann einen Brief, Anhörung einer möglichen Abmahnung.
Meine Argumente waren mehr o. weniger nicht relevant. In Dokumentation war auch nie ersichtlich, welches es Pat. schlecht geht. Man hat mir vorgeworfen, Patient sei dehydriert, und Allgemeinzustand schlecht. Kann man aber leider nicht nachvollziehen... Trotz allem reicht es aus mir eine Abmahnung auszustellen. Was meint ihr denn dazu???
 
Hallo,
werden bei euch die gestellten Tabletten nicht nochmal kontrolliert?
Wieso ändert deine Kollegin das ganze nicht sofort, wenn sie es bemerkt hat? Das geht garnicht.
Nimmt der Patient die Tabletten selbstständig oder hast du oder eine Kollegin von dir, diese verabreicht?
Wenn er die selbstständig nimmt und diese über den Boden verteilt liegen, frage ich mich auch, wieso man die Einnahme nicht überwacht.
Was die Sache der Abmahnung betrifft, das ist nicht so einfach. Das hier habe ich auf die Schnelle dazu gefunden: Abmahnung Frist - Wiki von JuraForum.de
 
Hallo jakohase,

wesentlich ist hier die Frage, ob die Abmahung verhältnismäßig ist. Im Streitfall ist das eine Einzelentscheidung. Wenn ein Fehler in der Pflege eine Patientengefährdung nach sich zieht, dann könnten Gerichte dies wohl als verhältnismäßig betrachten.
Auf der anderen Seite sind Fehler bei der Medikamentengabe (unbeabsichtigte natürlich) keine Seltenheit und passieren auch mit großer Sorgfalt. Ich sehe es hier auch in der Verwantwortung des AGs, im Sinne des QM oder Riskmanagements, einen Prozeß zu definieren, der das Fehlgaberisiko reduziert.

Ich (persönlich) halte die Abmahnung wegen der Fehldosierung für nicht verhältnismäßig, da Du sogar durch Telefonat mit Arzt usw. auf den Fehler korrekt reagiert hast. Mit einer Ermahnung und einer allgemeinen Überprüfung, wie das bei mir in den Abteilungen organisiert ist, wäre das auch ohne mögliche arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu regeln.

Ab wie gesagt, kann ich auch nicht pauschal sagen, wie ich im Einzelfall als PDL entscheiden würde. Wenn es "nur" um diesen einen Fehler gehen würde, dann würde ich eine Abmahnung für nicht verhältnismäßig empfinden.. ist es dagegen ein Fehler in einem Mosaik von Fehlern.. dann ist dies ggf. gerechtfertigt.
 
Im großen und Ganzen hat hypurg Recht, es ist eine Ermessensfrage und würdest du vor's Arbeitsgericht gehen, hättest du evtl. Erfolg, da eine Abmahnung zeitnah erfolgen muss und - Fehlverhalten im November, Abmahnung im Januar hat nichts mehr mit zeitnah zu tun. Aber es wäre nur ein Teilerfolg, da die Abmahnung lediglich formell nicht korrekt wäre. Der Grund für die Abmahnung ist rechtfertigend.

Allerdings sehe ich bei Euch auf beiden Seiten Fehler. Du hast nicht richtig nachkontrolliert beim Setzen der Medis, sonst wäre es dir aufgefallen, dass du die falsche Dosis gesetzt hast (5-r-Regel), es gibt keine Zweitkontrolle, so wie dies eigentlich sein sollte und auch vom MDK empfohlen wird. Für eine Abmahnung ist es nicht relevant, ob dem Patieten daraus Schaden entstanden ist oder nicht. Man muss deinem AG zugute halten, dass eine Anhörungsgespräch stattfand, denn oft kommt die Abmahnung auch einfach so, was ich persönlich nicht korrekt finde.

Ich persönlich hätte nicht abgemahnt, sondern es bei einem Gespräch mit einer mündlichen Verwarnung belassen und als PDL daraus Konsequenzen gezogen und sofort eine Dienstanweisung rausgegeben, dass in Zukunft der Nachfolgedienst die gesetzten Medikamente überprüft und dies dann auch umgehend in den Standard übernommen. Aber wie schon gesagt es liegt im Ermessen der jeweiligen Führungskraft.
 
Hallo hyprug,
danke für Deine Antwort. Es ist das allererstemal, dass mir solch ein Fehler unterlaufen ist. Ich persönlich finde dies alles für völlig überzogen. Unser Geschäftsführer konnte sich noch nicht konkret äußern. Er möchte sich überlegen, ob er es bei einem Eintrag in der Persoakte belässt, o. ob es zu einer tatsächlichen Abmahnung kommt. Zudem möchte er sich nochmals mit meiner Teamleitung besprechen. Er ging davon aus, dass sie mit mir über diesen Vorfall gesprochen hat, dies aber ja nie der fall war. Sie schrieb gleich nen Brief an den Geschäftsführer. Ich glaube ja, das es alles ne persönliche Schiene ist, um mich irgendwie loszuwerden.
 
Hallo Blinki,
na z.B. HA informiert zwecks Konsequenzen, Angehörige Info etc....
 
Hallo Phoenix,
danke für Deine ausführliche Antwort. Daraus lässt sich einiges schließen
 

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