Fachhochschulreife durch Krankenpflegeexamen?

Vedad

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Hallo Leute,

ich weiß nicht ob ich in diesem Forenbereich genau richtig bin, falls nicht bitte ich drum den Thread zu verschieben.

Ich habe einen Realschulabschluss und mache momentan eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger in Baden Württemberg. Ich habe 2 präzise Fragen: Erlange ich durch das Examen die Fachhochschulreife und damit die Berechtigung an einer Hochschule zu studieren? Darüber habe ich leider keine eindeutigen Informationen, bzw. nur eventuell veraltete gefunden. Wenn das nicht der Fall ist, was berechtigt mich an einer Hochschule zu studieren?

Die andere Frage wäre, ob ich durch das Examen einen Vorteil im Hinblick auf das Abitur habe. Sprich, kann ich durch die Ausbildung ein verkürztes Abitur vollziehen, da mir das Examen vielleicht in irgendeiner Form angerechnet wird, oder müsste ich auch wie jeder andere Schüler die 3 Jahre durchziehen, um das Abitur nachzuholen?
 
Die fachgebundene Hochschulreife erlangst Du erst durch eine zweijährige Fachweiterbildung, nach dem Examen.
Eine Verkürzung für das Abitur gibt es durch die Ausbildung nicht.
 
Komischerweise studiert meine Mutter an der FH ohne Fachweiterbildung und Abitur. Sie meinte, sie habe lediglich 2 Jahre Berufserfahrung gebraucht.
 
Je nach Bundesland und FH kann das nach einer Aufnahmeprüfung auch sein. Hier kommt es sehr auf das Bundesland an oder die persönliche Möglichkeit, eine Fern-FH zu nutzen..

Gruß
Ben
 
Mir geht es eigentlich weniger darum an einer FH zu studieren, sondern eigentlich nur um das Dokument auf dem "Fachhochschulreife" steht. Das erreiche ich in Baden Württemberg definitiv nur durch die 2 jährige Fachweiterbildung?
 
Erlange ich durch das Examen die Fachhochschulreife und damit die Berechtigung an einer Hochschule zu studieren?
1. nein erreichst du nicht.
2. du brauchst aber nicht immer FHreife um zu studieren
3. auch die Fachweiterbildung gibt dir keine FHreife - warum - weil bei einer FW keine allgemeinbildenden Fächer unterrichtet und geprüft werden. Manche Bundesländer erkennen die FW allerdings an für fachgebundene Studiengänge.
 
Komischerweise studiert meine Mutter an der FH ohne Fachweiterbildung und Abitur. Sie meinte, sie habe lediglich 2 Jahre Berufserfahrung gebraucht.
Das stimmt ja - auch.
Frag mich nur, wenn Deine Mutter studiert - warum Du an ihren Informationen dazu zweifelst.
Schau mal da, Baden-Württemberg, such Dir raus, was relevant für Dich erscheint. Bitteschön.
https://www.studieninfo-bw.de/orientieren/hochschulzugang/berufliche_qualifikation/

.....Auch für sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung ist der Hochschulzugang erleichtert: Sie können den Zugang zu einem fachlich entsprechenden Studium erhalten, wenn sie eine Eignungsprüfung bestehen. In beiden Fällen ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an einer Hochschule erforderlich. .....
 
Na dann ruf doch einfach bei der FH an und frag nach....
 
Mir geht es eigentlich weniger darum an einer FH zu studieren, sondern eigentlich nur um das Dokument auf dem "Fachhochschulreife" steht. Das erreiche ich in Baden Württemberg definitiv nur durch die 2 jährige Fachweiterbildung?
Ein solches Dokument gibt´s auch nach der FWB nicht per se. Nach einer FWB mit mind. 400 Std. (unter anderem) kann gem. § 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes Zugang als beruflich Qualifizierte zu einer Universität oder FH beantragt werden. Erst nach einem Beratungsgespräch kann das jeweilige Institut eine Bescheinigung über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung ausstellen. Bei einer FWB handelt es sich übrigens um den allgemeinen Hochschulzugang (nicht nur fachgebunden) - ähnlich wie zum Beispiel bei einem Meister im Handwerk.
"Beruflich Qualifizierte" ohne FWB, jedoch mit mehrjähriger Berufserfahrung können den fachgebundenen Hochschulzugang entweder nach Eingangsprüfung oder Probestudium erhalten. Da dies letztlich aber auch die jeweilige Universität oder FH entscheidet, sollte dort nachgefragt werden.

Gruß
Ben
 
Bei einer FWB handelt es sich übrigens um den allgemeinen Hochschulzugang (nicht nur fachgebunden) - ähnlich wie zum Beispiel bei einem Meister im Handwerk.

Bekommt man das quittiert? Entspricht dieser allgemeine Hochschulzugang dem Abitur/Matura? Könnte ich mich damit bspw. an einer Uni für ein Jurastudium einschreiben, odee mich auf Stellen bewerben, die das Abitur erfordern?
 
Also ich bin beruflich Qualifizierte und studiere aktuell im 5. Semester Pflegepädagogik an einer Hochschule (ist keine Fachhochschule mehr). Fachhochschulen sind in D weites gehend abgeschafft bzw. in eine Hochschule umbenannt.
Ich selbst verfüge über ein umfangreiche und langjährige Berufserfahrung und ebenso auch über die Fachweiterbildung in der Anästhesie- und Intensivpflege nach dem Weiterbildungsgesetz Ba-Wü. Ich musste einen Eingangstest machen mit dem ich die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erlangte. Mit dieser Berechtigung musste ich noch ein Beratungsgespräch bei der Studiengangsdekanin warnehmen und von ihr erhielt ich wiederum eine Bescheinigung, um damit ins Studierendensekretariat gehen zu können und dort meine Bewerbung zu vervollständigen. Gleichzeitig musste ich zu all meinen Unterlagen (Zeugnisse und Lebenslauf) auch noch eine eidesstattliche Erklärung über meine aktuelle Berufstätigkeit abgeben. Ich bin in die Erstauswahl gekommen, womit ich nicht unbedingt rechnete.
 
Bekommt man das quittiert? Entspricht dieser allgemeine Hochschulzugang dem Abitur/Matura? Könnte ich mich damit bspw. an einer Uni für ein Jurastudium einschreiben, odee mich auf Stellen bewerben, die das Abitur erfordern?
Rein theoretisch - ja und nein. Mit der anerkannten Hochschulzugangsberechtigung kannst Du grundsätzlich alles studieren, wenn Dich die Universität nimmt. Und natürlich kannst Du Dich auch auf Stellen bewerben, die Abitur erfordern, jedoch hat diese gesetzte Anforderung meist andere Gründe (Schulbildung).

In Bayern ist das z.B. hier geregelt: § 45 Abs. 1 BayHSchG und § 29 der QualV... Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitzen Absolvent(inn)en der Meisterprüfung und gleichgestellter beruflicher Fort- und Weiterbildungsprüfungen, wenn sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule wahrgenommen haben (muss durch Bescheinigung nachgewiesen werden).

Gruß
Ben
 

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