Ich wollte nur meinem Ärger darüber Luft machen,das wir immer mehr Auflagen gemacht bekommen.
Ich mich an den Expertenstandard Dekubitusprohylaxe halten muss und im Stande sein muß innerhalb von 12 h den Pat.mit geeigneten Hilfsmitteln zu versorgen.
Das geht aber nicht wenn erst mal alles ins Internet muß,damit darauf geboten werden kann.
Ok,ist nicht mehr meine Sache,ich hab direkt alles getan,HA informiert,Verordung und Rezept besorgt,KK informiert,genaustens dokumentiert.
Die vorsätzliche Körperverletzung liegt dann wohl an der KK.
DU selbst bist nicht für die Beschaffung des Hilfsmittel verantwortlich, sondern in der ambul. Pflege ist es der Versicherte selbst.
LG
Trisha