Expertenstandard Dekubitusprophylaxe

Ich wollte nur meinem Ärger darüber Luft machen,das wir immer mehr Auflagen gemacht bekommen.
Ich mich an den Expertenstandard Dekubitusprohylaxe halten muss und im Stande sein muß innerhalb von 12 h den Pat.mit geeigneten Hilfsmitteln zu versorgen.

Das geht aber nicht wenn erst mal alles ins Internet muß,damit darauf geboten werden kann.

Ok,ist nicht mehr meine Sache,ich hab direkt alles getan,HA informiert,Verordung und Rezept besorgt,KK informiert,genaustens dokumentiert.

Die vorsätzliche Körperverletzung liegt dann wohl an der KK.

DU selbst bist nicht für die Beschaffung des Hilfsmittel verantwortlich, sondern in der ambul. Pflege ist es der Versicherte selbst.


LG
Trisha
 
Hallo
ich denke grundsätzlich sollte man festhalten dass eine WDM das Lagern NICHT ersetzt es dehnt nur den Zeitfaktor aus.

Wenn ein Deku vorhanden ist nutzt wohl nur, wenn möglich korrektes Wundmanagment und frei lagern (auch im häuslichen Bereich machbar!).

Und soweit ich weiss, tut wundliegen leider nur im Anfangsstadium weh... wenn die Nerven erstmal abgestorben sind (geht leider oft schneller als man glaubt! Durch die mangelnde Durchblutung und die o2 Minderversorgung des Gewebes) ist es rum mit weh tun, erklärt auch warum manche Leute Dekus III Grades haben oder schlimmer....
 

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