- Registriert
- 23.07.2007
- Beiträge
- 41
- Beruf
- Erziehungswissenschaftler, Germanist, Krankenpfleger, Dozent, Autor
- Akt. Einsatzbereich
- Allgemeine Psychiatrie Heidelberg
hallo allerseits,
an meiner arbeiststelle (uniklinik) wird seit einiger zeit vermehrt auf filmmaterial gesetzt, wenn es darum geht auszubildenden im einstz auf station die psychiatrische phänomenologie näherzubringen. bisher dachte ich allerdings, es handelt sich um aufnahmen aus den 50er jahren (schwarz-weiß, in besagter uniklinik aufgenommen), die ich bereits während meiner ausbildung sehen konnte.
letztes wochenende unterhielt ich mich dann mit einer azubi über ein (gemaltes) bild eines ehemaligen patienten, welches im stationszimmer herumstand. ich erklärte ihr, dass besagter patient sich durch seine kunst trotz seiner krankheit ein leben aufgebaut hat, in welchem er wegen seinem können respekt und anerkennung erfährt. die azubi meinte, sie kenne diesen patienten aus einem der filme, die sie gesehen habe.
was mich nun wundert ist die tatsache, dass ich sicher weiß, dass der künstler regelmäßig in der innenstand meiner heimatstadt präsent ist.
im gespräch mit ärzten,die die filme teilweise auch in ihrem studentenunterricht nutzten, habe ich zudem erfahren, dass das vorführen derartigen matrials generell juristisch nicht korrekt sei.
natürlich treffen azubis und pflegekräfte im stationären alltag auf patienten - hier greift aber die schweigepflicht. ich bin mir aber nicht sicher, ob einer verbreitung von filmaterial einfach so einhalt geboten werden kann.
Irgendwie habe ich ethische zweifel an der praxis der lehre an meiner arbeitsstelle.
hat irgendwer von euch infos zu diesem thema (urteile, richtlinien, etc...)
liebe grüße
randall
p.s.: sorry für den langen text, wusste mich aber nicht kürzer zu fassen
an meiner arbeiststelle (uniklinik) wird seit einiger zeit vermehrt auf filmmaterial gesetzt, wenn es darum geht auszubildenden im einstz auf station die psychiatrische phänomenologie näherzubringen. bisher dachte ich allerdings, es handelt sich um aufnahmen aus den 50er jahren (schwarz-weiß, in besagter uniklinik aufgenommen), die ich bereits während meiner ausbildung sehen konnte.
letztes wochenende unterhielt ich mich dann mit einer azubi über ein (gemaltes) bild eines ehemaligen patienten, welches im stationszimmer herumstand. ich erklärte ihr, dass besagter patient sich durch seine kunst trotz seiner krankheit ein leben aufgebaut hat, in welchem er wegen seinem können respekt und anerkennung erfährt. die azubi meinte, sie kenne diesen patienten aus einem der filme, die sie gesehen habe.
was mich nun wundert ist die tatsache, dass ich sicher weiß, dass der künstler regelmäßig in der innenstand meiner heimatstadt präsent ist.
im gespräch mit ärzten,die die filme teilweise auch in ihrem studentenunterricht nutzten, habe ich zudem erfahren, dass das vorführen derartigen matrials generell juristisch nicht korrekt sei.
natürlich treffen azubis und pflegekräfte im stationären alltag auf patienten - hier greift aber die schweigepflicht. ich bin mir aber nicht sicher, ob einer verbreitung von filmaterial einfach so einhalt geboten werden kann.
Irgendwie habe ich ethische zweifel an der praxis der lehre an meiner arbeitsstelle.
hat irgendwer von euch infos zu diesem thema (urteile, richtlinien, etc...)
liebe grüße
randall
p.s.: sorry für den langen text, wusste mich aber nicht kürzer zu fassen
