Hallo.
Wie sieht das eigentlich mit der Entlassung Obdachloser in Zeiten des Entlassungsmanagement aus?
In meinem Ausbildungshaus hatten wir ab und zu mal Obdachlose die länger auf Station verweilten. Auf Nachfrage hieß es "wir dürfen nicht auf die Straße entlassen".
Stimmt das?
Ich finde nur im Entlassungsmanagement von 10.2017 das sich das KH um die anschließende weitere Versorgung kümmern muß.
Nach meinem Verständnis darf das KH nicht entlassen wenn der obdachlose Patient einer weitern Versorgung bedarf. Bzw. eben wenn sie einen Platz mit entsprechender Versorgung gefunden hat.
Ist das aber nicht notwendig könnte man doch bei Behandlungsende entlassen?
Gruß InetNinja.
Wie sieht das eigentlich mit der Entlassung Obdachloser in Zeiten des Entlassungsmanagement aus?
In meinem Ausbildungshaus hatten wir ab und zu mal Obdachlose die länger auf Station verweilten. Auf Nachfrage hieß es "wir dürfen nicht auf die Straße entlassen".
Stimmt das?
Ich finde nur im Entlassungsmanagement von 10.2017 das sich das KH um die anschließende weitere Versorgung kümmern muß.
Nach meinem Verständnis darf das KH nicht entlassen wenn der obdachlose Patient einer weitern Versorgung bedarf. Bzw. eben wenn sie einen Platz mit entsprechender Versorgung gefunden hat.
Ist das aber nicht notwendig könnte man doch bei Behandlungsende entlassen?
Gruß InetNinja.