Einstellungsuntersuchung durch den Arbeitsmedizinischen Dienst

Gwendolyn

Newbie
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20.01.2009
Beiträge
6
Beruf
Lehrerin für Pflegeberufe
Hallo Ihr LIeben,
wieder einmal bin ich hier im Forum um mich auf dem "Laufenden" zu halten und natürlich weil ich eine brennende Frage habe.
Seit dem 01.04. bin ich nach fast 6-jähriger Pause wieder in eine Anstellung in einer Kombi-Tätigkeit aus 50% Gruppenleitung einer Tagesförderstätte und 50% Tätigkeiten einer PDL, da der pflegerische Qualitätsaspekt in dier Einrichtung aufgewertet werden soll.
Klappt alles ganz gut, soll aber nächsten Montag zu einer Einstellungsuntersuchung de AMD. Habe Unterlagen erhalten die ich schon einmal ausfüllen soll.
Wie sieht es da mit der "Wahrheitspflicht" aus?
Z.B. in Punkto
--Letzte Periode--Schwangerschaft--Regelmäßige Arztbesuche--Erkrankungen (Diabetes, Bluthochdruck usw.)--
Meiner Meinung nach brauch doch niemand Angaben machen, die dazu führen können, die Anstellung nicht zu erhalten, oder? Wäre doch nicht fair, wenn jemand der z.B. an einen Diabetes leidet nicht eingestellt wird, und derjenige der diese Erkrankung nicht hat, bevorzugt wird........
Ich hatte in der Vergangenheit große gesundheitliche Probleme, diese leigen aber Jahre zurück und ich hab da schon gar nicht mehr dran gedacht....allerdings ist es schon wahr, dass ich im "Alter" wieder Probleme bekommen könnte. (Aber wer kann schon seinen Gesundheitszustand auf Jahre voraussehen?)
Bin über eure Meinungen dankbar und haoofe auf gute Infos,

liebste Grüße
eure Gwendolyn
 
Gesundheitsuntersuchung durch den AMD

Nochmal ich......
auch beim Durchlesen des Sammelthreads habe ich keine klare Antwort auf meine Farge gefunden. Ich hoffe, dieser Thread wird nicht wieder unverzüglich geschlossen.......
Habe morgen früh eine AMD- Untersuchung und muss einige Fragebögen ausfüllen. Seit mehreren Jahren leide ich an einem Diabetes und an chron. Polyarthritis, welche seit 10 Jahren ruhig ist und keinerlei Probleme macht. Ich nehme keine Medis, außer für den Diabetes. Ich weiß ja, dass es immer besser ist, den Diabetes nicht zu verschweigen....ich möchte lediglich wissen, ob ich mich dazu verpflichten muss, ihn offen zu legen. Ebenso die cP....wurde vor 10 Jahren von der BfA zur Lehrerin für Krankenpflegeberufe weitergeschult, da ich nicht mehr als Krankenschwester arbeiten konnte. Jetzt hab ich ne Anstellung als "beratende Pflegefachkraft" und arbeite teilweise als Gruppenleiterin in einer Tagesförderstätte. Also......MUSS ich, oder SOLLTE ich....?

Gruß
Gwendolyn
 
Nein, Du musst nicht (siehe hier): Mein Diabetes Blog: Muss ich den Diabetes erwähnen?

Chronische Krankheiten müssen nur angegeben werden, wenn sie einen an der Ausübung des Berufes hindern könnten. Ich kenne einen Diabetiker, der Krankenpfleger ist, aber nicht alleine Nachtdienst machen darf (wegen der Gefahr der Hypoglykämie). In diesem Fall den Diabetes zu verschweigen fände ich grob fahrlässig. Bei Deinem jetzigen Job sehe ich keine Probleme.

Sowieso ist auch der Betriebsarzt an die Schweigepflicht gebunden und darf Deinem Arbeitgeber nichts vom Diabetes mitteilen. Auch wenn ich immer denke, dass ehrlich am längsten währt.
 

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