Einsicht der Patientendoku nach Tod durch Angehörige?

Monisoma

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13.02.2007
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Hallo,
ich hätte eine dringende Frage:
Nachdem meine Großmutter vor Kurzem verstorben ist und das Krankenhaus keine/mangelne Angaben zu ihrem Tod machte, möchten wir nun die Unterlagen einsehen. Ist das jederzeit ohne Probleme möglich? Muß man irgendwas mitbringen (Preso oder so)?
Danke für AW
 
Hallo

Hier mal aus einer FAQ der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns:

1.5 Was gilt nach dem Tod des Patienten für gesetzliche Erbe und andere Angehörige?
Nach dem Tod des Patienten kann bei Nachweis eines vermögensrechtlichen Interesses das Einsichtsrecht auf die Erben übergehen. Die Einsichtnahme darf jedoch nicht dem ausdrücklich geäußerten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen widersprechen.
Zudem kann den Angehörigen – ohne Rücksicht auf die Erbenstellung - nach der
Rechtssprechung ein Recht zur Wahrung nachwirkender Persönlichkeitsbelange des
Verstorbenen zustehen und eine Einsichtnahme rechtfertigen. Im Zweifel hat der Arzt
gewissenhaft zu prüfen, ob der Verstorbene die Offenlegung der Krankenunterlagen
gegenüber seinen Hinterbliebenen bzw. Erben missbilligt haben würde.
 

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