Eingruppierung

riva

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26.07.2014
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Hallo zusammen,

bei uns ist es so, dass Praxisanleiter von EG7a nunmehr in EG8a aufsteigen, da sie mehr Verantwortung haben.

Ich bin Praxisanleiter aber durch die ITS bereits in EG8a eingruppiert, steht mir demnach auch eine Höhergruppierung zu oder beiße ich da in den "sauren" Apfel?
 
Kommt auf den Text an.

Versuche es über den BR über Ungleichbehandlung.
 
Ich meine die Höhergruppierung für Praxisanleiter ist so formuliert bzw. nur möglich, wenn dich deine Arbeit als Praxisanleiter über 50% deines Arbeitsalltages voll dafür beansprucht. So wurde es zumindest mir, in meinem Haus erklärt. Schade für alle (einschließlich mir), welche die Praxisanleitung nebenher mit auf Station bewerkstelligen. :-( Ich denke das trifft dich gleichermaßen.
 
Ich meine die Höhergruppierung für Praxisanleiter ist so formuliert bzw. nur möglich, wenn dich deine Arbeit als Praxisanleiter über 50% deines Arbeitsalltages voll dafür beansprucht. So wurde es zumindest mir, in meinem Haus erklärt. Schade für alle (einschließlich mir), welche die Praxisanleitung nebenher mit auf Station bewerkstelligen. :-( Ich denke das trifft dich gleichermaßen.

Ist so laut "Gesetzestext" zu deuten und wird auch bei uns so umgesetzt.
 
Ist auch korrekt so, aber oben würde ja gesagt, dass alle PA hochgestuft werden.
 

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