Ehrenamtliche Tätigkeiten werden verboten?

Lillii

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06.01.2013
Beiträge
437
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin, Rettungsassistentin
Akt. Einsatzbereich
Rettungsdienst
Hallo!
Mein neuer AG offenbarte mir jetzt, ich müsse meine ehrenamtlichen Tätigkeiten (Sanitätszug MHD, Feuerwehr) genehmigen lassen.
Außerdem stehen die Chancen, dass sie genehmigt werden relativ schlecht lt. Aussage der Mitarbeiterin.
Ich kenne auch schon welche, die beim MHD wegen diesem AG ausgetreten sind (mussten).


Ist es möglich, dass mir meine Hobbys von meinem AG verboten werden? Ist das rechtens?
Außerdem gehöt eine Uniklinik ja auch immer irgendwie einem Land oder? Damit schneiden die sich doch dann irgendwie selbst ins Fleisch, wenn die ihren Ehrenamtlichen das verbieten...
Ich habe nicht vor während meiner Dienstzeit meinen Hobbys nachzugehen, noch erhalte ich dafür eine Vergütung.

Könnt ihr mir helfen?
 
Gucke als erstes mal in deinen Tarifvertrag. Ansonsten gelten nur die gesetzlichen Einschränkungen.

Ob ehrenamt oider vergütet ist hier aber egal...
 
der Tarifvertrag wäre TV-L ...
 
Kenne ich nicht, musst du selbst lesen ;)
oder googeln
 
Ehrenamtliche Tätigkeiten sind nachrangig, denn du hast offensichtlich einen Arbeitsvertrag, der dich in Pflichten mit einer absoluten Vorrangigkeit nimmt.
Was du in deiner Freizeit tust, kann dem AG egal sein, solange es unentgeltlich ist.
Kein AG MUSS dich für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen, zumal du sicher auch Menschen in hilflosen und ähnlichen Situationen arbeitsvertraglich zu betreuen hast. Hier sind also durchaus Prioritäten gegeneinander abzuwägen.
Wenn der AG dir also eine Freistellung während des geplanten Dienstes verweigert, so ist das durchaus in Ordnung.
 
Moment, geht es hier um das Freistellen für ehrenamtliche Tätigkeiten (beispielsweise Einsätze der Bereitschaft) während der Arbeitszeit oder generell um ein Verbot der ehrenamtlichen Tätigkeit? Das macht imho einen Unterschied.
 
GENERELLES !! Verbot die Tätigkeiten auszuüben..!
 
Wenn es um ein solches Verbot geht und nicht um die Freistellung: Handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen?
 
In deiner Freizeit kannst du machen was du willst. Dein Arbeitgeber hat dir auch nicht zu sagen, wie du deine Freizeit gestalten sollst..
 
GENERELLES !! Verbot die Tätigkeiten auszuüben..!

Sofern Du mit deinem Hobby nicht
entweder deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst

oder aber durch dein Hobby deine Arbeitsleistung gemindert wird, solange wird dein AG dir dein Hobby schlecht verbieten können. Soweit reicht das Direktionsrecht des AG normalerweise nicht. Selbst entgeldliche Nebentätigkeiten sind nicht so ohne weiteres untersagbar.
Inwieweit es allerdings sinnvoll ist, während der Probezeit (Kündigung ohne Angabe von Gründen) vielleicht die Füße ein wenig still zuhalten, musst Du dir selbst überlegen.
 
Ich glaub kaum dass ne Feuerwehr oder auch der Rettungsdienst (Bzw der Sanitätszug dessen) Konkurrenz für ein Haus der Maximalversorgung ist.

Und Arbeitsleistung gemidnert - ich glaube das wird erst passieren wenn man mir meinen Ausgleich zur Arbeit verbietet!!!!


Das mit der Probezeit / Kündigung stimmt schon. Allerdings frag ich mich halt auch direkt, ob mir dass nicht zu weit geht und ob man überhaupt bei so einem AG arbeiten will... Ich hab ja auch noch einen anderen Arbeitsvertrag daheim :(
Naja..

Also ihr habt davon noch nichts gehört?
Solang ich kein schriftliches "verbot" habe, kann ich aber weite rmachen oder?
 
Also ich habe meinem Arbeitgeber keine Liste mit meinen Freizeitaktivitäten vorgelegt.
Wieso solltest du irgendeinem erzählen, was du für Hobbies hast?
 
Weil man mich im Vorstellungs gespräch gefragt hat.
Da war man darüber auch ganz entzückt. Das wurde dann notiert und heute kams zur Sprache
 
Ich sag ja 'musst Du wissen.
Für mich wäre ein solches Verhalten durchaus ein Grund mich auf dem Arbeitsmarkt nach weiteren potenziellen Arbeitgebern umzusehen.
Habt ihr einen Betriebsrat? Interview den doch mal dazu.
Insbesondere würde ich die Frage stellen auf welcher rechtlichen Grundlage man dir dein Hobby untersagen will.

Bist Du in einer Gewerkschaft oder in einem Berufsverband organisiert? Häufig bieten diese ihren Mitgliedern ja Rechtsschutzversicherungen. Da kann man auch einfach mal nachhören.
 
Danke für die Tipps.
wie gesagt, ich bin ganz neu da. Ich habe jetzt einen Antrag gestellt, dass ichs doch "darf". Falls der nicht bewilligt wird, werd ich mich wohl weiter umsehen..... oder einfach die Probezeit umgehen lassen - wobei ich sagen muss dass ein halbes Jahr ohne meine Hobbys wohl schon sehr happig wird :(((
 
Oder Du erwähnst dein Hobby einfach nicht weiter... Was dein Arbeitgeber nicht weiss...
Haste aber nicht von mir. ;)
 
Hehe. Das wird allerdings auch etwas schwierig :) Grad wenn man Pat in die NA bringt wenn man im gleichen Haus arbeitet... Hehe..
Und auch wenn mal was passiert im FW-Einsatz kommts raus.

Naja :( die Freude über die tolle Arbeitsstelle ist jetz taber getrübt :(
Ob sie mir etzt auch mein Pferd verbieten, wenn sie das rauskriegne, weil ich ja mal runterfliegen könnte? :verwirrt:
 
Hast Du mal nachgefragt warum man dir die ehrenamtliche Tätigkeit untersagen will?
 
Will man ja erstmal garnicht, das hat sie nur gehört... ;)
 
Mir werden sie grundsätzlich untersagt. Weil es mit den gesetzlcih geregelten Ruhezeiten kollidieren könnte, war die Begründung.
Ich konnte aber einen antrag auf "Erlaubnis" stellen. Den genauen Wortlaut kann ich aber nicht wiedergeben..
 

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