Dienstzeiten: Änderung möglich?

Heinzi1964

Junior-Mitglied
Registriert
21.02.2011
Beiträge
63
Hallo zusammen, mein Arbeitgeber möchte die Dienstzeiten ändern. Bisher habe ich in einer passiven Nachtwache gearbeitet, d.h. von 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr in der Woche und von 16.30 Uhr bis 9.00 Uhr am WE. In der Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr durften wir in der Firma schlafen (Bereitschaftsdienst wurde zu 50% bezahlt, also 3,5 Stunden zu 100%). Jetzt möchte mein AG zum 1.11. die Schlafbereitschaft aufheben. Ab dann soll die Bereitschaft von 23 Uhr bis 6 Uhr zu Hause stattfinden. Wir müßten dann jeden Tag um 16.30 Uhr anfangen zu arbeiten, damit wir mit den Stunden hinkommen. Im Arbeitsvertrag ist nur von wöchentlichen Arbeitsstunden die Rede. Darf mein AG die Arbeitszeiten einfach ändern? Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt?!!
 
Hallo zusammen, mein Arbeitgeber möchte die Dienstzeiten ändern. Bisher habe ich in einer passiven Nachtwache gearbeitet, d.h. von 20.00 Uhr bis 9.00 Uhr in der Woche und von 16.30 Uhr bis 9.00 Uhr am WE. In der Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr durften wir in der Firma schlafen (Bereitschaftsdienst wurde zu 50% bezahlt, also 3,5 Stunden zu 100%). Jetzt möchte mein AG zum 1.11. die Schlafbereitschaft aufheben. Ab dann soll die Bereitschaft von 23 Uhr bis 6 Uhr zu Hause stattfinden. Wir müßten dann jeden Tag um 16.30 Uhr anfangen zu arbeiten, damit wir mit den Stunden hinkommen. Im Arbeitsvertrag ist nur von wöchentlichen Arbeitsstunden die Rede. Darf mein AG die Arbeitszeiten einfach ändern? Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt?!!
Ich arbeite übrigens als Krankenpfleger im TVÖD Tarif.
 
Hast Du festgelegte Dienstzeiten im Arbeitsvertrag? Wenn nicht, wüsste ich nicht warum der Arbeitgeber die Dienstzeiten nicht ändern dürfte.
 
Hast Du festgelegte Dienstzeiten im Arbeitsvertrag? Wenn nicht, wüsste ich nicht warum der Arbeitgeber die Dienstzeiten nicht ändern dürfte.

nein ich habe keine festen Dienstzeiten im Dienstplan. Ich habe nur gedacht, weil ich seit 8 Jahren nach den alten Dienstzeiten arbeite, ist es vielleicht so etwas, wie ein Gewohnheitsrecht? Ist vielleicht ein wenig naiv gedacht, aber die Änderung der Dienstzeiten, verändert ja auch nicht unerheblich das Privatleben.
 
Hallo
Gewohnheitsrecht in der Krankenpflege gibt es nicht vor Gericht. Selbst eine Dauernachtwache die 30 Jahre nur Nachtdienst gemacht hat, kann in den Tag dienst versetzt werdend. Wenn ihr der Nachtdienst nicht vertragliche zugesichert wurde. Wenn Ihr einen Betriebsrat habt ist dieser in der Mitbestimmung. Wenn Du gute Argumente hast, warum die Dienstzeit nicht verändert werden soll, trag sie Deinem Arbeitgeber vor. Welche Gründe hat er denn, die Arbeitszeiten zu ändern?
Alesig
 
Meines Erachtens ist die Änderung von Bereitschaftsdienst in Rufbereitschaft und das Ändern der Schichten nicht einseitig möglich und muss mit dem Betriebsrat abgestimmt werden.
Der AG führt hier eine neue Schicht ein, neue Arbeitszeiten!
Geht es darum eine bereits bestehende Schicht jetzt zu besetzen, hat man keine Handhabe, also wenn der Mitarbeiter statt wie bisher Nachtdienst jetzt auch mal Frühdienst machen soll.
 
Hallo
Gewohnheitsrecht in der Krankenpflege gibt es nicht vor Gericht. Selbst eine Dauernachtwache die 30 Jahre nur Nachtdienst gemacht hat, kann in den Tag dienst versetzt werdend. Wenn ihr der Nachtdienst nicht vertragliche zugesichert wurde. Wenn Ihr einen Betriebsrat habt ist dieser in der Mitbestimmung. Wenn Du gute Argumente hast, warum die Dienstzeit nicht verändert werden soll, trag sie Deinem Arbeitgeber vor. Welche Gründe hat er denn, die Arbeitszeiten zu ändern?
Alesig


Da Nachts eh nichts passiert, sollen die Leute durch die neuen Arbeitszeiten besser betreut werden. Ich arbeite übrigens für die Drogenberatung in einem betreuten wohnen.
 
Ohne einer gewissen Anzahl an Personen, die dieses Problem betrifft hast du als Alleinkämpfer sowieso keine Chancen... Wer klagt sein eigene Firma? Da wartest du 2-4 Jahre auf Verhandlungen und in der Zwischenzeit wirst du rausgemobbt oder strategisch fertig gemacht...

Wenn dies Problem eine Gruppe betrifft, habt ihr evtl. Chancen wenn ihr einen Streik durchbringt... aber meiner Erfahrung nach ist die Pflege dafür zu schwach und hat meistens nichts entgegenzusetzen... Kenne selber auch nur Beispiele aus den skandinavischen Ländern wo die Arbeitgeber 0 Chance hatten, Dienstzeitenänderungen durchzubringen...

Bin selber Betriebsrat in dem Unternehmen wo ich arbeite und wir haben wirklich alles versucht, bei uns gab es auch gravierende Dienstzeitenänderungen... vor Gericht hätten wir lt. Gewerkschaft und Arbeiterkammer gute Chancen gehabt... Aber für mehr als die Hälfte der Mitarbeiter war dies zu heikel.

LG
 
arbeitszeiten können vom AG selbstverständlich geändert werden, da kannst du leider nicht viel machen... hatten wir vor ein paar jahren bei uns im OP auch, damals mit massiven einbußen an geld, jetzt keine RD mehr und im schnitt 400-500€ weniger im monat. da wirst du leider nicht viel dran ändern können.... akzeptieren oder gehen.
 
  • Like
Reaktionen: pepita-sheep
Hallo FLORA.BLEIBT,

das finde ich ziemlich heftig, das Du und Deine Kollegen, solche massiven Veränderungen (finanziell) hinnehmen musstet.

Es grüßt Dich

pepita - sheep
 
Änderungen in Bereitschaftsdiensten/Dienstzeiten im OP werden immer wieder gemacht. Dieser Bereich ist "betriebswirtschaftlich" am besten zu berechnen und wird als Einsparpotential gerne genommen .
Hab es am eigenen Leib erlebt. Selbst das Risiko, einer Patientengefährdung und den möglichen Kosten für das Krankenhaus wurde von den Betriebswirten gegen die Mehrkosten durch die alte Bereitschaftsregelung gegen gerechnet. Machte pro Mitarbeiter im OP bis zu 600 Euro brutto weniger aus.

LG Einer
 
arbeitszeiten können vom AG selbstverständlich geändert werden, da kannst du leider nicht viel machen... hatten wir vor ein paar jahren bei uns im OP auch, damals mit massiven einbußen an geld, jetzt keine RD mehr und im schnitt 400-500€ weniger im monat. da wirst du leider nicht viel dran ändern können.... akzeptieren oder gehen.

Das habe ich ganz anders erlebt, eine große Uniklinik in NRW, hat Schichten eigenmächtig geändert, so dass mehr Arbeitstage notwendig waren. Das Personal hat sich gewehrt, weil der Personalrat nicht einbezogen wurde. Die Dienstzeiten mussten wieder rückgängig gemacht werden. Eine andere Uniklinik wollte auf den Intensivstationen Rufdienste einführen, dies ging auch nur unter Einbeziehung des Personalrats. Vielleicht war das bei euch möglich, weil die Dienstzeiten durch Abschaffen der Rufdienste vermeintlich positiv fürs Personal waren...
 
die zustimmung des PR ist immer notwendig.. wenn man den vorneweg nicht mit ins boot holt, ist es natürlich dumm und ein formaler fehler.

in der regel wird er zustimmen (müssen), ausser die neuen arbeitszeiten widersprechen dem arbeitszeitgesetz, sonst besteht wenig verhandlungsspielraum
 
Solche Umstellungen werden gerne mit der Fürsorgepflicht verkauft.
Allein aus Sorge um die Gesundheit der Mitarbeiter werden die Arbeitszeiten umgeändert.

Tatsächlich habe ich mal die Argumentation gehört, durch die neuen Arbeitszeiten wären die Dienste ja viel besser planbar und es gäbe weniger Ausfälle und somit könne man das fehlende Einkommen ja durch einen Nebenjob kompensieren.
 
Solch eine Argumentation, das die Arbeitszeiten besser sind für den Arbeitnehmer, finde ich unmöglich.

Dann soll man also auf der 450 Euro Basis arbeiten, damit der Arbeitgeber weniger Sozialabgaben zahlen muss und der Arbeitnehmer weniger in die Rentenkasse einzahlt.

Also sparen zu Lasten des Arbeitnehmers.
 
Solch eine Argumentation, das die Arbeitszeiten besser sind für den Arbeitnehmer, finde ich unmöglich.

Dann soll man also auf der 450 Euro Basis arbeiten, damit der Arbeitgeber weniger Sozialabgaben zahlen muss und der Arbeitnehmer weniger in die Rentenkasse einzahlt.

Also sparen zu Lasten des Arbeitnehmers.


Nein, das hast Du falsch verstanden.
Die neuen Arbeitszeiten würden Freiraum schaffen, um durch einen Nebenjob das fehlende Einkommen (wegfallende Zulagen) durch die "Optimierung" auszugleichen. Wir sprechen da nach wie vor von Vollzeitarbeit mit 38.5 Stunden.
 

Ähnliche Themen