Dienstplangestaltung geplantes Plus

Das man sich seine Überstunden selbst mitnotiert ist eigentlich klar. In diesem Fall würde ich nicht mal der nettesten SL oder PDL über den Weg trauen, denn es geht um mein Geld und meine Freizeit. Dass Ihr den Zettel mit dem Nachweis bekommt ist gut, denn dann ist es schriftlich notiert und kann notfalls eingeklagt werden.

Eigentlich nicht. Es wird ja bei Euch sicher eine JAhrenurlaubsplanung geben bei der der Urlaub verbindlich fest gelegt wird. Weiterhin erscheint der Urlaub ja dann auf dem entsprechenden Dienstplan.
Bei uns wird so eine Kopie nur auf Wunsch des Kollegen ausgeben, oder unser Chef hat Zeit und druckt es für alle von sich aus aus. Aber es gab bei uns auch noch nie Probleme was das Thema Urlaub angeht.

Hallo Joerg, das mit dem Urlaub ist auch so ne Sache, auf meinen Urlaub ( waren nur noch 4 Tage) habe ich vom April 2008 auf Dezember verschieben müssen, wegen Erkrankung von Kollegen und im Dezember ist er aus dem gleichen Grund nicht genehmigt worden. Jetzt habe ich gerade frei und mein Telefon klingelt seit 2 Tagen so alle 2 Stunden."Man" spricht aber nicht auf den AB und ich gehe nicht dran(leide allerdings schon etwas an schlechtem Gewissen).:cry:
 
Hallo Joerg, das mit dem Urlaub ist auch so ne Sache, auf meinen Urlaub ( waren nur noch 4 Tage) habe ich vom April 2008 auf Dezember verschieben müssen, wegen Erkrankung von Kollegen und im Dezember ist er aus dem gleichen Grund nicht genehmigt worden. Jetzt habe ich gerade frei und mein Telefon klingelt seit 2 Tagen so alle 2 Stunden."Man" spricht aber nicht auf den AB und ich gehe nicht dran(leide allerdings schon etwas an schlechtem Gewissen).:cry:

Urlaub wegen Krank eines Kollegen zu verschieben ist unzulässig. Da ganze ist ein Organisationsverschulden des AG, denn er weiß ja, dass seine MA Urlaub haben und auch dass von Zeit zu Zeit, vor allem in der Urlaubszeit, auch MA krank werden können. Er hat für eine ausreichende Personaldecke zu sorge.

PS: Das schlechte Gewissen stell ganz schnell wieder ab, denn das hat Dein AG Dir gegenüber auch net, wenn er gegen geltendes Recht verstößt!!

Hier nochmal der Link zur Pocketfibel von ver.di
http://mein-frei.verdi.de/aktionsmaterial/data/Pocketfibel
 
Urlaub wegen Krank eines Kollegen zu verschieben ist unzulässig. Da ganze ist ein Organisationsverschulden des AG, denn er weiß ja, dass seine MA Urlaub haben und auch dass von Zeit zu Zeit, vor allem in der Urlaubszeit, auch MA krank werden können. Er hat für eine ausreichende Personaldecke zu sorge.

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Danke, das Gewissen ist halt so lange antrainiert.Tue aber mein Bestes:knockin:
 

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