Clavikula - Ausbildungs-Aus oder Unfall-Sonderfall?

Pacifica

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hallo ihr,

ich bin fast am verzweifeln.:cry1:
bin im 2. ausbildungsjahr und hatte bisher 12 meiner 60 krankheitstage.
bin vor kurzem mit dem auto verunglückt und habe nun eine clavikula#, bin somit natürlich ewig krank geschrieben. komme jetzt schon auf 43 krankheitstage und brauche sicher noch 2-3 wochen länger, damit mein schlüsselbein wieder voll belastungsfähig ist.

habe heute von meiner schule hören müssen, ich sollte mich mit dem gedanken anfreunden, diese ausbildung zu verlassen, da ich über die 60 tage kommen werde und damit ja nicht zum examen zugelassen werde.
als ausnahmefall könne man den unfall nicht sehen. pech gehabt quasi...

aber ist das nicht eine ausnahme? kann für diesen unfall ja absolut nix dafür und wenn ich mein rest-auto so sehe, kann ich froh sein, dass ich überleben durfte. 0

an wen soll ich mich mit dem problem wenden? innenministerium?

wer oder was kann da helfen?

will doch nur meine ausbildung beenden dürfen, bin eine der besten schülerinnen und die arbeit macht mir einfach spaß. soll jetzt so ein unglücksfall meinen traumjob zerstören? das kann doch nicht wahr sein!


bitte helft mir weiter.....

eure pacifica
 
Pacifica schrieb:
habe heute von meiner schule hören müssen, ich sollte mich mit dem gedanken anfreunden, diese ausbildung zu verlassen, da ich über die 60 tage kommen werde und damit ja nicht zum examen zugelassen werde.
als ausnahmefall könne man den unfall nicht sehen. pech gehabt quasi...

wer oder was kann da helfen?
Hallo Pacifia,
dieses Ansinnen der Schule, dass Du die Ausbildung beenden solltest, erscheint mir aus rechtlicher Sicht etwas merkwürdig. Das KrPflG und die APO haben diese Fälle (Überschreitung der Fehlzeiten) berücksichigt und auch Ausbahmereglungen vorgesehen, die vom Prüfungsvorsitzenden (RP oder ähnliches) im Einzelfall zu prüfen sind.
Wenn Du die sehr gute Schülerin bist , sowohl in der Theorie wie auch in der Praxis, als die Du Dich beschreibst, sind Ausnahmeregelungen häufig üblich.
Mir scheint aber, das sich die JAV und auch die Peronalvertretung mit dem Gebaren der Schule beschäftigen sollte. Ich persönlich erkenne hier aufgrund Deiner Schilderung einen ganz häßlichen Mobbing-Akt.
Gruß
L.
 
Hallöchen!!

Hallo Pacifica!

Erstmal hoffe ich, dass Dein Schlüsselbein wieder in Ordnung ist! :troesten:
Dann muß ich mich meinem "Vorredner" anschließen. Wenn Dir Deine Schule nahelegt zu kündigen, kann es sich wirklich nur um einen ganz fiesen Mobbingakt handeln. :angryfire: Das kenn ich nämlich nur zu gut. Bei mir war es ganz ähnlich. War wegen einer schweren OP auch längere Zeit krank und habe dadurch meine Fehlzeiten erheblich überschritten. Kurz vor dem Examen hat man mir dann eröffnet, dass ich keine Zulassung zum Examen bekommen würde und dass es doch besser wäre, wenn ich jetzt kündigen würde. (Was ich dann gezwungenermaßen auch gemacht habe, da ich keine Perspektiven mehr hatte.) Das war vor einem knappen Jahr. Seitdem versuche ich verzweifelt an einer neuen Schule unterzukommen, um nochmal von vorne zu beginnen. Das ist aber ziemlich schwierig, da sich die meisten Schulleiter telefonisch nach mir bei meinem alten Chef erkundigen. Und dass dann nicht gerade gut über mich gesprochen wird, ist ja klar! :wut:
Jedenfalls würd ich an Deiner Stelle die Zähne zusammenbeißen (Augen zu und durch) und mich, so gut wie möglich, durch die restliche Zeit schlagen! :boxen: Das ist das Beste, was Du machen kannst. Lerne bis der Arzt kommt, damit Deine Noten weiterhin so gut bleiben, damit Du keinerlei Angriffsfläche mehr zu bieten hast!

Kopf hoch!!

Liebe Grüße, Steffi :wavey:
 
Hi Steffi,


vielen Dank für Deine Antwort!
Meine Clavikula ist noch nicht 100%ig okay, aber es kann sich nur noch um tage handeln.
ich dürfte jetzt um die 70 krankheitstage haben und wenn man bedenkt, dass etwa 55 nur von dem unfall kommen ist das schon krass.
ich werds genauso machen, wie du es mir rätst. ich mache weiter, bis ich vorm examen stehe und dann wiederhole ich halt, wenn es die regierung sagt, das dritte jahr. auch kein beinbruch, ich bin 19 und habe mein leben noch vor mir.
die schule kann sich an mir die zähne ausbeißen, ich werde nicht gehen. ich will krankenschwester werden und nix anderes. basta! :)

danke dir!

liebe grüße
pacifica
 
hi pacifica!

eine kollegin von mir hatte das gleiche problem!
ist durch eine rückenverletzung an die grenze der fehlzeiten geraten!
sie hatte aber glück, unsere kurskeitung sowie die schulleitung haben sich eingesetzt!
sie durfte kurzfristig urlaubstage einsetzten und hätte nur die tage, die sie "zuviel" krank war nacharbeiten müssen!
also bei dir scheint das wirklich kein netter zug deiner schule zu sein!

lg mieke
 
Rechtlich ist es fakultativ (kann sein, muss aber nicht)

:besserwisser: Ganz sicher bin ich auch nicht, da man den Aussagen der Schulen niemals trauen sollte, aber meines Wissens nach kann die Schule ohne weiteres Dir eine Lehrzeitverlängerung anbieten. Die würde wahrscheinlich auf ein halbes Jahr hinaus laufen, da leider erst nach 6 Monaten die nächsten Examensprüfungen laufen. :deal: Auf eine Kündigung würde ich mich in gar keinem Fall :dudu: einlassen. Notfalls Rechtsanwalt einschalten: Arbeitsrecht

Gruß und viel Glück sowie eine gute Besserung von
Fakultativ
 
Also ich kann dir nur sagen - weitermachen!
Wir hatten einen ähnlichen Fall bei uns. Eine Schülerin hatte erst eine Fehlgeburt und warde dann erneut schwanger. Das hat natürlich die Grenzen gesprengt.
Unser Kursleiter hat gesagt das das Rechtlich gar kein Problem ist. Sie wurde in den Kurs zurüückversetzt der ein halbes Jahr nach uns begonnen hat und macht da ganz normal weiter. Im April ist sie dann auch fertig!
 
Ich war im Mittelkurs auch 12 Wochen krank. (atypische Pneumonie) Habe meine Fehlzeiten auch überschritten, wurde aber zum Examen zugelassen, da ich zuhause "nachgelernt" habe, als es mir etwas besser ging, meine Mitschüler haben Unterrichtsnotizen für mich kopiert. Zudem stand ich in Theorie und Praxis auf "1" und die Schule hatte somit "keine Bedenken". Also setz Dich noch mal in Ruhe mit Deiner Kursleitung zusammen.

Viel Glück und gute Besserung.
 
Brauche Kontakt zur Regierung von Bayern - Anfragen wegen Examen. Dringend!

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine ganz gringende Bitte bzw Frage.
Ich muß laut meiner Schule aufgrund eines schweren Autounfall und Überschreiten der 60 Krankheitstage das 2.Jahr wiederholen. Da unsere Schule nach uns schließt, müßte ich die Schule wechseln.
Ist es nicht so, dass über eine Art "Ausnahmeregelung" wegen Unfall usw letztendlich immer noch die Landesregierung zu entscheiden hat und nicht die Schule? Ich würde denen gerne meine Situation und eben gerne die ausschlaggebende Meinung dazu hören, bevor ich mich (am Ende umsonst) entscheide, die Schule zu verlasse.

Kann mir da jemand von euch helfen bzw wüßte jemand, wo genau ich mich da hinwenden müßte?

Über eine schnelle Antwort wäre ich verdammt dankbar!!!

Eure Pacifica
 
Hi Ihr Lieben,

wurde am letzten Schultag wieder ins Büro der Schulleitung zitiert. Bin nun definitiv über die 60 Tage drüber und da die Schule nach meinem Kurs schließt, ist wiederholen bei uns nicht möglich. Die Schulleitung fragt jetzt bei der nächsten Schule an, ob ich da im Okt wieder ins zweite Jahr kann.
Fühle mich da ein wenig überrumpelt, obwohl es wohl die einzige Möglichkeit wäre.
Die letzte Entscheidung, ob ich trotz Überschreiten der Fehltage später am Examen teilnehmen kann und ob der Unfall vielleicht als Ausnahme gesehen werden kann, trägt ja eigtl immer noch die Landesregierung und nicht die Schule.
Würde so gerne wissen, was die zu meinem Fall sagen würden, aber ich weiß einfach nicht, wo ich da hinschreiben muß.
Habt ihr eine Idee? Die Schule rückt da nix raus und ich will die auch außen vor lassen. Würde einfach gerne wissen, ob es sich lohnen würde, trotz allem weiter zu machen. Habe durch den Unfall nichts an Theorie verloren, nur meine praktischen Std.

Sorry, dass ich wieder so verzweifelt bin, aber die Schule macht jetzt so Druck und ich möchte einfach nichts übers Knie brechen!

Liebe Grüße
Eure Pacifica
 
Hallo Pacifica,
Pacifica schrieb:
Ich muß laut meiner Schule aufgrund eines schweren Autounfall und Überschreiten der 60 Krankheitstage das 2.Jahr wiederholen. Da unsere Schule nach uns schließt, müßte ich die Schule wechseln.
das Schlimmste, was du machen kannst, ist die Schule freiwillig zu verlassen.
Du solltest dein Problem unbedingt mit dem örtlichen Personalrat oder besser noch mit einem Fachanwalt ansprechen, der dir auf der arbeitsrechtlichen Schiene weiterhelfen kann und muss. In deinem Ausbildungsvertrag liegt nämlich auch eine Fürsorgepflicht deines Ausbildungsgebers, alles zu tun, da? du deine Ausbildung erfolgreich abschliessen kannst. Auch Dein Ausbildungsgeber muss den Vertrag seinerseits erfüllen! Die Überschreitung der Krankheitszeit ist ja nicht durch Fehlverhalten bezüglich deiner ausbildungsvertraglichen Verpflichtungen entstanden!!

Denkbar wäre zum Beispiel eine konkrete Vermittlung an eine andere Schule.

Übrigens solltest du alle finanziellen Folgen des Unfalles dem Unfallversursacher aufbürden, lass dich am allerbesten da von einem Fachanwalt beraten (hoffentlich bis du nicht selbst die Verursacherin), bei einem Arbeitsunfall/Wegeunfall kommen auch die Rehaleistungen der Berufsgenossenschaft in Frage. Mach dich dort ggf schlau!

Pacifica schrieb:
Ist es nicht so, dass über eine Art "Ausnahmeregelung" wegen Unfall usw letztendlich immer noch die Landesregierung zu entscheiden hat und nicht die Schule?
Da hast du recht!!! Die sogenannte Härtefallregelung in § 9 KrPflG 1985, das für dich an dieser Stelle noch gilt:

Auf Antrag können auch darüber hinausgehende Fehlzeiten berücksichtigt werden, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Ausbildungsziel durch die Anrechnung nicht gefährdet wird.

Bei der Überschreitung der zulässigen Fehlzeit ist es Sache der Prüfungsbehörde, über die Zulassung zur Prüfung, ggf. mit Auflagen, zu entscheiden. Die Prüfungsbehörde orientiert sich natürlich dazu an einer Stellungnahme der Schule bezüglich deines Leistungsverhaltens.

Nimm also hier am besten Kontakt zu deiner Prüfungsbehörde (für den Ausbildungsort zuständige Bezirksregierung) auf.

So, das soll fürs erste mal reichen... Viel Glück!!
 
ich hab die Beiträge mal zusammengeführt, weil sie zueinander gehören!

Flexi
Co-admin
 
..... War ich wohl doch nicht!

Danke Flexi!
Hast Du vielleicht eine Ahnung, wo ich mich hinwenden könnte?

Pacifica
 
@ Flexi:

da war ich wieder zu schnell.
Danke für Deine Antwort! Schön, sowas zu hören, dann habe ich ja doch nicht ganz unrecht. Man kommt sich halt etwas alleine vor, wenn man zwar im Recht ist, aber die Schule selber gegen einen arbeitet.

Ich laß mich nicht unterkriegen und halte euch auf dem Laufenden!


Vielen Dank,
Pacifica:king:
 

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