Nur das die Poster da hängen, ändert noch nichts.
Meine Erfahrung mit den Ärzten ist nicht anders.
Was Hygiene angeht, sind die auch nicht gerade auf dem laufenden. z.B. wird immer bei den ärzten noch mit den Thesen von Daschner argumentiert.
Den jeweiligen und gültigen Stand der Wissenschaft stellt jedoch das RKI dar.
die Empfehlung zur "Prävention postoperativer Infektionen im Operationsgebiet"
kann als aktuell gültig angesehen werden.
dies beinhaltet auch einiges an Umbruch, was auch bedeuten kann, das einige alte Zöpfe dafür fallen müssen.
Beispiel:
Chir. HD Händewaschung nur, wenn makroskopische (mit den augen sichtbare) Verschmutzung vorliegt. ansonsten aus Hautschutzgründen eher die Desinfektion.
Wenn die Ärzte z.B. noch bürsten wollen kann man so argumentieren, dass durch die Einwirkung von Wasser, Tensiden (Seife) die Haut aufgeschwemmt wird, und dadurch tiefer sitzende keime an die Hautoberfläche gelangen. Zudem wird durch den kurzen Zeitabstand von Händewaschung und anschließender chir. Händedesinfektion begünstigt, das das Desinfektionsmittel nicht richtig wirken kann, weil noch Wasser, oder Tensid reste auf der haut sind.
Eine weitere präoperative Massnahme, die auch von vielen (älteren) Chirurgen/Operatueuren gefordert wird, ist die Rasur.
Die Empfehlung sagt aus, dass eine
Kürzung der Haare ausreichend ist.
Man muss also nicht mehr kurz vor der OP ran, und womöglich noch die Haut der Patienten mit den usseligen Einmalrasierern schädigen. >> Dies kan eine Eintrittspforte für Erreger und somit ein Auslöser nosokomialer Infektionen sein.
Falls Du Probleme hast, die Empfehlungen nach ihrer Wichtigkeit einzuordnen, empfehle ich dir diesen Link des RKI.
er erläutert die in Klammern gesetzten Zahlen in der Empfehlung anhand der Kategorien 1-4
http://www.rki.de/cln_049/nn_201414...property=publicationFile.pdf/Kategor_Rili.pdf
Laut TRBA 250 und der Biostoffverordnung sind mindestens vor Antritt der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen (jährlich) Unterweisungen vorzunehmen, die die Mitarbeiter über den jeweiligen Stand in Kenntnis setzen, und was ja gewünscht ist, den neuen Stand an alle auch langjährigen Mitabrbeiter weiterzugeben.
Und da sind meiner Meinung nach auch viele dabei, wo wir gefordert sind, in freundlicher Weise und mit nachweisbaren Fakten (Empfehlung, Kategorie)
Aufklärung zu betreiben.
Nur so nebenbei:
Ich hab es bei meinem Lebensgefährten kürzlich noch erlebt, das er operiert wurde, (Ist HIV Positiv)
eine Woche danach wurde ich von unserem Anästhesie Chefarzt (Vorsitzender der Hygiene- Kommission) beseite genommen und von ihm gefragt, ob ich denn meinen Infektionsstatus kenne.
1. geht den das überhaupt nichts an.
2. kenne ich meinen infektionsstatus, und hätte mich als verantwortlicher OP- Pfleger niemals mehr in diesem sensiblen bereich einsetzen lassen können,
wenn ich HIV positiv wäre.
3. zeigt mir das, das ein solcher (wichtiger) Arzt auch nicht immer alles weiß.
Dies ist eine Verpflichtung die in der Biostoffverordnung immer wieder genannt wird.
Es ist eine Verpflichtung, die vorwiegend an die Arbeitsschutzbeauftragten gerichtet ist, aber auch von uns an andere weitergegeben wird.