Brauche Hilfe bei Examensfrage zur Leitung von Krankenhäusern!

Lilsil

Newbie
Registriert
24.09.2007
Beiträge
22
Hallo ihr lieben ich arbeite gerade meine fragen fürs examen aus und hier habe ich eine frage wo ich einfach net weiter weiß hoffe mir kann jemand helfen ist echt wichtig!!!!

  1. [FONT=Times New Roman, serif]Aus welchen 3 Berufsgruppen setzen sich im Allgemeinen die Leitung von Krankenhäusern zusammen? Nennen sie die 3 Berufe.[/FONT]​

Würde mich über eine antwort freuen DANKE
 
1. Kaufmännischer Direktor/ Verwaltungsdirektor
2. Pflegedirektor/ Pflegedienstleiter
3. Ärztlicher Direktor
 
Bei uns ist der Personalchef ein Rechtsanwalt.
 
Es kommt entscheidend darauf an, wen der Krankenhausträger mit der Führung des Krankenhauses beauftragt hat.

Z.B. ein Direktorium, bestehend aus ärztlichem Leiter, pflegerischem Leiter und Verwaltungsleiter. Diese "Troika" (bildlich gesehen drei gleich große - als Ausdruck für gleichberechtigt, d.h. paritätisch - nebeneinander stehende Säulen) leiten dann gemeinsam die Geschäfte des Krankenhauses.

In einem solchen Fall ist es unerheblich, ob der Personalchef ein Rechtsanwalt ist, weil das Direktorium alle übergeordneten Entscheidungen trifft.
Der Personalchef bekommt vom Direktorium (einfach gesprochen) dann z.B. eine Vorgabe, wieviel Personalkosten das Krankenhaus ausgegeben darf.
Das Direktorium verteilt diese Personalkosten auf alle Berufsgruppen im Krankenhaus und der Personalchef muß (einfach gesprochen) sehen, das die Kosten möglichst nicht überschritten werden. Er ist den Direktoriumsmitgliedern nachgeordnet und berichtet zumeist dem Verwaltungsleiter, der wiederum dem Direktorium berichtet.

Etwas anders ist es, wenn ein Geschäftsführer eingesetzt ist. Der könnte einer Person als seinem Vertreter Prokura (Handlungsvollmacht) erteilen.
Auch da ist es möglich, dass dem Geschäftsführer ein Direktorium in vorgenannter Besetzung nachgeordnet wird.
Manchmal werden Direktorien auch um bestimmte Personen, wie z.B. den Personalleiter oder den Technischen Leiter erweitert.

Es ist von außerordentlicher Bedeutung, daß die Pflegedienstleitung/Pflegedirektion im Direktorium vertreten ist.
Andernfalls ist der gesamte Pflegedienst nicht mehr in Augehöhe vertreten und die Mitsprache ist kaum noch der Rede Wert.
Wer nicht an oberster Stelle vertreten ist, kann nicht mehr mitbestimmen, wie (einfach gesprochen) "das Geld im Krankenhaus verteilt wird".

Also ist für alle Pflegenden im Krankenhaus sehr wichtig, dass ihre Pflegedienstleitung "oben" gleichberechtigt im Interesse der Pflege mitentscheiden kann.
Auch, wenn sie nicht beliebt ist - kein Vertreter des Pflegedienstes im Management bedeutet eben Nachteile für den gesamten Pflegedienst.
 

Ähnliche Themen