Bitte um Mithilfe: Wöchentliche Arbeitszeit und Beginn der Arbeitswoche?

yasi-83

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Hallo Zusammen,

hätte da mal ein paar Fragen. Hoffe hier weiß jemand mehr bescheid wie ich. Konnte soweit nicht viel finden, was meinem Problem entspricht.

Wenn ich von Montag bis Sonntag Dienst gemacht habe, von Montag bis Freitag reine Arbeitszeit 7,5 Std, Samstag und Sonntag reine Arbeitszeit 9 Std. Dann gleich ab Montag bis Freitag zur Schule gegangen bin (ich besuche eine Weiterbildung), Arbeitszeit zählt 3,85 Std täglich, kann es mein Arbeitgeber verlangen, dass ich dann auch noch am Samstag arbeite?????

Denn ich denke, es darf nicht sein, weil ich dann theoretisch 13 Tage durch gegangen bin und mir die Ruhezeit fehlt die mir ja zusteht. Dann hab ich mal gelesen, die Wöchentliche Arbeitszeit, darf höchstens 60 Stunden betragen, danach steht dir ein freier Tag zu. Wo sich schon die nächste Frage aufdrängt, wann beginnt die Arbeitswoche??? Gelesen hab ich mal, die Arbeitswoche beginnt dann, wenn ich zum Arbeiten anfange, sollte dies an einem Mittwoch sein, geht die Arbeitswoche bis zum nächsten Mittwoch??? Stimmt das denn???

Wenn das alles so stimmen würde, wäre es ja auf gar keinen Fall zulässig, dass ich am Samstag auch noch arbeite, denn ich hatte keinen freien Tag, und die wöchentliche Arbeitszeit wäre ja bei weitem schon überschritten.

Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen. Denn gegen meine PDL komme ich nur mit Fakten, Fakten, Fakten an.

Danke schon mal.
 
Du gehst zusätzlich von Mo bis Fr zu einer Fortbildung? Also die 7,5 h plus 3,85 h?
Von wem geht die Fortbildung aus? Machst du diese freiwillig, oder wirst du von deinem Ag dahin geschickt?
 
Du gehst zusätzlich von Mo bis Fr zu einer Fortbildung? Also die 7,5 h plus 3,85 h?...


Nee, obwohl so einfach blickt man nicht durch
Mo - So Dienst -- 5x7,5h und 2x9h
dann
Mo-Fr Schule --5x3,85h
geplant dann noch
ein Sa Dienst => 13. Arbeitstag

diese 3,85h pro Schultag entspricht 1/2 Arbeitstag wenn man eine 5 Tage Woche hat a 7,7h (!) bzw. eine 38,5h Woche
warum zählt ein Schultag nur die Hälfte - sollte Dir bekannt sein.
Zählt man die Stunden zusammen - hast Du in einer Woche zuviel in der anderen zuwenig Stunden,
diese 2 Wochen z'amgerechnet (alles muss man selber machen - aber - ICH verrate das Ergebnis auch nicht)
-kommst Du immer noch nicht Deine Sollstunden - sofern Du 100% arbeitest.
Das Problem ist bekannt.
Man freut sich dass man eine WB machen darf, die Kosten das Haus trägt.
Dann steht im Vertrag, die Hälfte der Schulstunden ist Eigenleistung.
Wer Vollzeit arbeitet - bekommt ganz schön Trabbel - um auf seine Sollstunden zu kommen.

Tatsächlich schuldest Du ja Deinem AG jeden Monat die Sollstunden und der AG hat Dich so zu verplanen, dass Du diese Sollstunden auch erbringst.

Im TVöD §6 steht "Für die Berrechnung des Durchschnittes der wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen.
Abweichend von Satz 1 kann bei Beschäftigten, die ständig Wechselschicht-oder Schichtarbeit zu leisten haben, ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden.
"

Zwar kann der Ausgleich für die Sonntagsarbeit in die Woche darauf gelegt werden, muss aber nicht.

Ja es ist sehr anstrengend 1 Woche lang die Schulbank zu drücken, manchmal ist das ermüdender als zu arbeiten (hatte das dieses Jahr)
Aber die Stundenberechnung gilt, sofern Du sie unterschrieben hast.
Ohne den Sa bist knapp unter dem Soll, jedoch mit dem Sa deutlich drüber.
Warum Du jetzt auf noch für Sa eingeplant wirst,
find ich rein menschlich gesehen - äußerst unschön, aber rechtlich...
Sofern ein Ausgleich geplant ist (s.o.)....
..ähh mit Deinen 60 Std. :gruebel:- 5x7,5+2x9 -> das sind keine 60h
...ääh, wo steht das mit den 60h? Find ich nicht.

rechne doch bitte mal für Dich durch, den ganzen Monat, wahrscheinlich passt es dann doch.
In der Regel wird ja innerhalb des Monates ausgeglichen.
1 Arbeitswoche = 1 Woche = Mo-So?
 
Danke erstmal für die Antworten :)

Naja, ich blick bald gar nimmer durch. Also die Weiterbildung (verantwortliche Fachkraft, heißt jetzt ja anders, aber das ist jetzt nebensächlich) bezahlt mein Chef. Und es ist vertraglich festgelegt, dass nur die Hälfte als Arbeitszeit angerechnet wird, der Rest ist Freizeit.

Meine Sollstunden diesen Monat habe ich schon mit dem regulären Dienstplan drin, bin sowieso mit Plus Stunden eingeteilt, diesen Samstag sollte ich einspringen, und ich habe mich dagegen geweigert. Nachdem ich am letzten Wochenende schon eingesprungen bin, regulär hätte ich Frühdienst gehabt, wg Mitarbeiterausfall aber geteilt garbeitet, deshalb die neun Std. Und weil es eben mein 13. Tag in Folge wäre.

Wollte wissen, ob dies noch im rechtlichen Rahmen wäre, wenn sie darauf bestehen würde, dass ich am Samstag arbeite.

Das mit den 60 Stunden habe ich irgendwo im Internet gelesen, man dürfe höchstens 48 Stunden in der Woche arbeiten, in Ausnahmefällen bis höchstens 60 Stunden.

Also meint ihr, es wäre noch im rechtlichen Rahmen, wenn sie verlangen würde, dass ich am Samstag einspringe?!
 
Kurzfristige Dienstplanänderungen können überhaupt nicht verlangt werden, man dürfte Dich höchstens höflich bitten.

Davon unabhängig sind 13 Dienste in Folge rechtlich zulässig. 38,5h (bzw. 48h im Gesetz) sind die durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die darf innerhalb einer Woche durchaus überschritten werden, wenn sich das in anderen Wochen wieder ausgleicht.
 

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