- Registriert
- 15.12.2011
- Beiträge
- 2
- Beruf
- Altenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- stationäre Pflege
- Funktion
- stellv. Stationsleitung, Praxisanleitung
Hallo Zusammen,
hätte da mal ein paar Fragen. Hoffe hier weiß jemand mehr bescheid wie ich. Konnte soweit nicht viel finden, was meinem Problem entspricht.
Wenn ich von Montag bis Sonntag Dienst gemacht habe, von Montag bis Freitag reine Arbeitszeit 7,5 Std, Samstag und Sonntag reine Arbeitszeit 9 Std. Dann gleich ab Montag bis Freitag zur Schule gegangen bin (ich besuche eine Weiterbildung), Arbeitszeit zählt 3,85 Std täglich, kann es mein Arbeitgeber verlangen, dass ich dann auch noch am Samstag arbeite?????
Denn ich denke, es darf nicht sein, weil ich dann theoretisch 13 Tage durch gegangen bin und mir die Ruhezeit fehlt die mir ja zusteht. Dann hab ich mal gelesen, die Wöchentliche Arbeitszeit, darf höchstens 60 Stunden betragen, danach steht dir ein freier Tag zu. Wo sich schon die nächste Frage aufdrängt, wann beginnt die Arbeitswoche??? Gelesen hab ich mal, die Arbeitswoche beginnt dann, wenn ich zum Arbeiten anfange, sollte dies an einem Mittwoch sein, geht die Arbeitswoche bis zum nächsten Mittwoch??? Stimmt das denn???
Wenn das alles so stimmen würde, wäre es ja auf gar keinen Fall zulässig, dass ich am Samstag auch noch arbeite, denn ich hatte keinen freien Tag, und die wöchentliche Arbeitszeit wäre ja bei weitem schon überschritten.
Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen. Denn gegen meine PDL komme ich nur mit Fakten, Fakten, Fakten an.
Danke schon mal.
hätte da mal ein paar Fragen. Hoffe hier weiß jemand mehr bescheid wie ich. Konnte soweit nicht viel finden, was meinem Problem entspricht.
Wenn ich von Montag bis Sonntag Dienst gemacht habe, von Montag bis Freitag reine Arbeitszeit 7,5 Std, Samstag und Sonntag reine Arbeitszeit 9 Std. Dann gleich ab Montag bis Freitag zur Schule gegangen bin (ich besuche eine Weiterbildung), Arbeitszeit zählt 3,85 Std täglich, kann es mein Arbeitgeber verlangen, dass ich dann auch noch am Samstag arbeite?????
Denn ich denke, es darf nicht sein, weil ich dann theoretisch 13 Tage durch gegangen bin und mir die Ruhezeit fehlt die mir ja zusteht. Dann hab ich mal gelesen, die Wöchentliche Arbeitszeit, darf höchstens 60 Stunden betragen, danach steht dir ein freier Tag zu. Wo sich schon die nächste Frage aufdrängt, wann beginnt die Arbeitswoche??? Gelesen hab ich mal, die Arbeitswoche beginnt dann, wenn ich zum Arbeiten anfange, sollte dies an einem Mittwoch sein, geht die Arbeitswoche bis zum nächsten Mittwoch??? Stimmt das denn???
Wenn das alles so stimmen würde, wäre es ja auf gar keinen Fall zulässig, dass ich am Samstag auch noch arbeite, denn ich hatte keinen freien Tag, und die wöchentliche Arbeitszeit wäre ja bei weitem schon überschritten.
Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen. Denn gegen meine PDL komme ich nur mit Fakten, Fakten, Fakten an.
Danke schon mal.