Bewertung Abschlussprüfung

franzi1704

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22.02.2014
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Brauch kurz mal eure Hilfe, ob ich auf dem richtigen Weg bin....

Frage:
Für die Praktische Abschlussprüfung braucht soll Auszubildende F. Den zu Pflegenden K. bei der Ganzkörperpflege unterstützen. Der Auszubildende kennt den Patienten seit ein paar Tagen und hat ihn auch die letzten Tage pflegerisch versorgt. Seither war es immer so das er die Ganzkörperwaschung im Bett durchgeführt hat, da sich der Patient zu schwach gefühlt hat um sich ans Waschbecken zu setzen. Ausgerechnet heute am Prüfungstag, fühle er sich so gut das er gerne die Pflege im Sitzen am Waschbecken durchzuführen möchte, obwohl der Auszubildende F die Planung im Bett vorbereitet hat. Aus diesem Grund versucht der Auszubildende mehrfach den Patient zu überreden die Pflege im Bett durchzuführen. Unter leisem Protest lässt der Patient sich dann im Bett versorgen, er hat sich überreden lassen. Pflegerisch ist dabei nichts zu beanstanden.
Wie würden Sie als Prüfer diese Situation beurteilen bzw gewichten?


Danke im voraus für eure Gedanken.
 
Brauch kurz mal eure Hilfe, ob ich auf dem richtigen Weg bin....
Wie sollen wir das beurteilen, ohne Deinen "Weg" zu kennen?

Wir machen hier ungern die Hausaufgaben für andere. Aber wir geben gerne Feedback. Von daher: Stell doch bitte ein, was Du über die beschriebene Situation denkst. Stichworte genügen.
 
Na klaro: ich denk in die Richtung....

Kommunikation und Patientenautonomie: Der Auszubildende hat versucht, den Patienten zu überreden, die Pflege im Bett durchzuführen, obwohl der Patient den Wunsch geäußert hat, dies am Waschbecken zu tun. Hierbei ist es wichtig, die Autonomie des Patienten zu respektieren und seine Wünsche zu berücksichtigen. Der Auszubildende hätte alternative Lösungen vorschlagen können, um den Wunsch des Patienten zu erfüllen, wie zum Beispiel eine Unterstützung beim Aufstehen und Begleitung zum Waschbecken.

Planung und Organisation: Der Auszubildende hatte die Pflege im Bett vorbereitet und war darauf vorbereitet, diese durchzuführen. Es ist wichtig, dass Auszubildende in der Lage sind, ihre Pflegehandlungen zu planen und zu organisieren. In diesem Fall hätte der Auszubildende jedoch flexibel reagieren müssen, um den Wunsch des Patienten zu berücksichtigen.

Pflegerische Kompetenz: Es wird erwähnt, dass pflegerisch nichts zu beanstanden ist. Dies bedeutet, dass der Auszubildende die Ganzkörperpflege korrekt durchgeführt hat und keine Fehler gemacht wurden.

Insgesamt würde ich als Prüfer diese Situation als eine Gelegenheit betrachten, die Kommunikationsfähigkeiten und die Fähigkeit des Auszubildenden zu beurteilen, flexibel auf die Bedürfnisse des Patienten einzugehen. Es ist wichtig, dass Auszubildende lernen, die Autonomie des Patienten zu respektieren und alternative Lösungen zu finden, um den Wünschen des Patienten gerecht zu werden.

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Super! Dem ist nichts hinzuzufügen.

Es ist ein nicht unwahrscheinliches Szenario. Ich habe es schon erlebt, dass sich Azubis an ihre geplanten Aktivitäten klammern, ohne auf veränderte Umstände einzugehen. Vor allem im praktischen Examen. Geplant: erst Vitalzeichenkontrolle, anschließend Mobilisation aus dem Bett, Körperpflege, Frühstück. Patient hat einen Blutdruck von 80 zu 50? Egal, Mobilisation war geplant und wird dann auch durchgeführt (hätten die Prüfer nicht eingegriffen)...
 

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