Betrunkene in der Notaufnahme

Hallo catweazle!
Bin einverstanden mit der Friedenspfeife!

Schön. :)
gewöhn ich mir noch dat rauchen an, und das als Marathonne... *g*

Sieben, weißt Du wieviel man dafür kübeln muß? über zweieinhalb Liter Schnaps.


Was mich in der Tat frustriert, ist die ganze Arbeit, die das macht. Man dokumentiert, überwacht, befreit ihn von Stuhl-Urin-Erbrochenem, meldet die Gastro an wegen Haematemesis, besorgt die zwanzig vorhandenen Akten (weil der ja ständig hier ist, immer wegen den selben Kram), und wenn man fertig ist, haut er ab. Nachdem er sich seine vollgesch-ähem Klamotten wieder angezogen hat.

Vielleicht sollten wir da anders verfahren und erstmal gucken, was er macht, aber dat paßt nimmer hierher, geht ja um Aufnahme...
 
@Werner

Hallo,

Ich arbeite ebenfalls in einer Zentralen Notaufnahme, und kenne die beschriebene Vorgehensweise. Ich habe neulich mit unserer PDL darüber gesprochen, und eine bessere Lösung kennt sie auch nicht. Aggressive Patienten die entlaufen werden der polizei gemeldet, und dies sollte dokumentiert werden. Werden sie dann von dennen oder dem Ordungsamt aufgegriffen, gehts meistens in die Psychiatrie.
Alte Bekannte werden abgelegt und gehen, wenn sie dies können. Diese auf 0,0 Promille auszunüchtern ist eher weniger ratsam ;-).


@Amabilis

Ich begrüße Deine offene und direkte Wortwahl, da ich mich auch nicht mit der weltfremden Gefühlsduselei mancher Zeitgenossen unserer Branche identifizieren kann.
Stärkst Alkoholisierte sind für mich auch nicht anderen, WIRKLICH kranken Patienten gleich zu stellen, da sie zum einen ihren Zustand meist selbst herbeigeführt haben, und zum anderen sich meist durch absolute Non-Compliance auszeichnen, den gesamten Ablauf der Notaufnahme stören, und eben die wirklich Kranken darunter leiden müssen. Deshalb geht es hier nur um die Frage: Ist er kooperativ? Dann ablegen und schlafen. Ist er es nicht? Dann "entsorgen" egal in welche Richtung.
"Alte Bekannte" säubern wir auch nicht von Stuhl und Urin, und machen auch sonst kein Faß auf, weil es wie in einem der obigen Beiträge beschrieben, eben keinen Sinn macht.
Ausnahmen stellen selbstverständlich Kinder und Jugendliche dar, sowie Patienten bei denen noch andere Erkrankungen oder Unfallfolgen vorliegen.

LG

Oliver

P.S. Um evt. Belehrungs- und Bekehrungsversuchen vorzubeugen. Mir ist durchaus bewußt, daß Alkoholismus als Krankheit angesehen wird. Dies ändert aber nichts an den oben beschriebenen Fakten.
 
Festhalten von Pat. mit viel Alkohol in Rettungsstellen

Hallo liebe Leute,
bin Krankenpfleger in einer Rettungsstelle und habe nen großes Problem.
Es kommt bei uns sehr häufig vor das Pat. zu uns gebracht werden mit ne menge Alkohol im Blut. Pat. die über 4 Pro. haben kommen auf die ITS, alle anderen bleiben in der Rettung. Oft sehen es die Pat. nicht ein bei uns auszunüchtern, selbst wenn sie z.B. 3 Pro. haben. Was bei uns hier jeden Tag vorkommt. Frage: können wir die Leute gegen ihren Willen festhalten??? Eigentlich besteht doch Eigengefährdung, oder??? Leider können wir die Pat. nicht der Polizei übergeben, die lehnen das grundsätzlich ab. Wer kann mir weiterhelfen und auch evtl § nennen die das regeln. Danke Euch.
Der Bobbele:trinken:
 
Hallo Bobbele,
ich habe dich mal hier mit angehängt, da ich annehme, es handelt sich nicht ausschliesslich um Kinder.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo Bobbele!
Das Problem mit der Ausnüchterung in Polizeigewahrsam haben wir auch, die wollen `ne Haftfähigkeitsbescheinigung und die wird mittlerweile von keinem unserer Docs mehr ausgestellt weil sie alle Bammel haben daß doch was passieren könnte.Den Schuh will sich irgendwie keiner mehr anziehen( vor ein paar Jahren haben wir noch öfter welche ausgestellt).
Wie´s rechtlich genau aussieht weiß ich auch nicht, ich weiß nur das der Grat zwischen Freiheitsberaubung und Sicherung wegen Eigengefährdung ein ziemlich schmaler ist. Kann man sicher auch nicht an einer bestimmten Promillegrenze festmachen, schließlich kann man z.B den Spiegel eines schweren Alkoholikers nicht vergleichen mit dem eines Jugendlichen der mal heftig einen über den Durst getrunken hat.
Letztendlich muß der zuständige Arzt darüber entscheiden wie "fit" ein Patient ist, ob eine Eigengefährdung vorliegt oder inwieweit er überwacht werden muß. Das kann für uns als Pflegepersonal nur heißen, in dem Moment wo ein alkoholisierter Patient eintrifft muß der Arzt in sich anschauen und wenn ein solcher Patient die Ambulanz verlassen will muß in jedem Fall der Arzt informiert werden, dann kann der entscheiden ob er als flüchtig gemeldet wird oder nicht. Und das sollte auch so von uns klar dokumentiert werden. Nur ist das halt eben leider der Knackpunkt, viele( nicht alle) schieben den schwarzen Peter gern uns hin, weil sich das halt über Jahre so eingeschlichen hat. Und weil , zumindest bei uns, wohl noch nichts dramatisches vorgefallen ist. Wie heißt´s so schön: der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht.
Da die Situation seit meinem letzten Einstieg ins Thema sich auch bei uns nicht geändert hat werd ich mal versuchen genauere Infos über die rechtliche Situation rauszukriegen.
Gruß, amabilis
 
Moin moin!

Bei uns kamen sturzbetrunkene Alkoholiker auf die kardiologische Wache,sind dort ausgenüchtert und wenn sie später Gang - und Standsicher waren konnten sie gehen. Gruß Fritzi
 
Also einen "nüchternen" Patienten kann man nicht zur Unterschrift zwingen, wenn er gegen ärztlichen Rat geht. Man kann schon, aber der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindliche Patient entscheidet selbstverständlich ganz alleine, ob und was er unterschreibt oder nicht.

Wenn ein Patient sich oder andere in alkoholisiertem Zustand gefährdet, kann die Polizei hinzugezogen werden. Notfalls Einweisung in die Psychiatrie möglich.
Wenn der Arzt aber nicht so konsequent ist, dann geht der Patient im Zweifelsfall nach Hause. Und er unterschreibt oder auch nicht.
Wenn nicht, dann können Pflegekraft und Arzt gemeinsam dokumentieren, daß der Patient gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus verlassen hat und eine entsprechende Unterschrift hierzu verweigerte.
 
Bei uns läufts in etwa so ab:

Patient kommt mit KTW/RTW
Wird ins Ambulanzzimmer auf Untersuchungsliege gelegt.
zunächst ambulante Aufnahme EKG,RR,Temp, Karte einlesen.
Arzt Info.
Wenn es nur ein betrunkener ist ohne Verletztungen kommt der internist schaut sich den an, lässt ihn pusten, jenachdem wie hoch der Wert ist entweder ICU oder nach Hause.
Ausnüchtern in der Ambulanz gibt es nicht.
Falls er gestürzt ist.
Chirurg kommt,
Röntgen Schädel (oder alles andere jenachdem was Verletzt ist)
CT nur wenn was aufm Röntgen zu sehen ist, wäre sonst zu teuer.
Verletztungen werden ambulant versorgt.
Abhängig vom Promillewert wird er in ein taxi gesetzt und nach hause gefahren (auf eigene Kosten)
ansonsten Stat.Aufnahme.

Achja 10 Euro müssen se auch noch bezahlen...
 

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