Betäubungsmittel: Tilidin veschwunden

Ein statistischer Zusammenhang (Korrelation) bedeutet nicht, dass es einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang gibt.
Klassisches Beispiel sind die Babys und die Störche.
 
*g* Tja- Statistik ist bekanntlich net jedermanns Sache.

Elisabeth
 
Wir wollen jetzt aber nicht das Thema wechseln, für Medikamentenmissbrauch macht ggf. ein neues Thema auf!

Hier gehts um die sichere Verwahrung von BTM !
 
In diesem Zusammenhang würde mich interessieren wie viele verschiedenen Präparate bei euch im BTM-Schrank aufbewahrt werden. In den Häusern in denen ich bisher tätig war, wurde der Bestand nicht so häufig kontrolliert.

Bei uns wird auch nicht täglich kontrolliert. Bei der Vielzahl an BTM, die wir haben, dauert eine Kontrolle samt Dokumentation leicht eine halbe Stunde - das ist täglich einfach nicht drin, nach jeder Schicht erst recht nicht. Diese Vielzahl ist bei unserem Patientenklientel aber nun mal notwendig. Die Schlüsselübergabe wird von Schicht zu Schicht dokumentiert.

Wenn ich ein Medikament entnehme, zähle ich dieses natürlich nach, ergo fallen mir Fehler dann zeitnah auf. Aber wenn ein Medikament längere Zeit nicht benötigt wird, würden wir es erst bei der Kontrolle bemerken.

Zum Glück hatten wir bisher keine Probleme; Fehler haben sich immer zeitnah herausfinden lassen.
 
Bei uns wird auch nicht täglich kontrolliert. Bei der Vielzahl an BTM, die wir haben, dauert eine Kontrolle samt Dokumentation leicht eine halbe Stunde - das ist täglich einfach nicht drin, nach jeder Schicht erst recht nicht.
...
Nur um mir das vorstellen zu können? Um wieviel verschiedene Medis handelt es sich denn da?

Elisabeth
 
Nur um mir das vorstellen zu können? Um wieviel verschiedene Medis handelt es sich denn da?

Die einzelnen Präparate hab ich jetzt auch noch nie gezählt, aber ich kann mal grob überschlagen:

- transdermale Pflaster: Durogesic, Transtec, Norvasc in verschiedenen Stärken
- Tropfen: Morphin, L-Polamidon, Opiumtinktur. Früher auch Dronabinol, haben wir aber nicht mehr.
- Ampullen: Morphin (versch. Größen), Palladon (versch.Größen), L-Polamidon, Sufentanyl, Dipidolor, wahrscheinlich noch mehr, auf die ich jetzt nicht komme
- Tabletten: MST, Palladon, Targin, Temgesic, Sevredol, früher auch Effentora, alles in verschiedenen Stärken. Wahrscheinlich auch noch mehr; seit einiger Zeit fallen ja Medis unter Betäubungsmittelgesetz, die das vorher nicht taten.
- Sonstiges: Fentanyl-Nasenspray in verschiedenen Stärken, Morphin-Gel, manchmal Kassetten für tragbare PCA-Pumpen.

Minimum 30 verschiedene Sachen, schätze ich. Und ja, brauchen wir alles. Nicht alles am selben Tag, natürlich. Aber doch so häufig, dass der Vorrat Sinn macht.

Jeder neue Mitarbeiter, der auf einer onkologischen oder Palliativstation zum ersten Mal in den BTM-Schrank guckt, macht so: :o (Ich auch. Liegt aber schon ein paar Jahre zurück.)
 
In diesem Bereich beläuft sich auch unser Vorrat, weshalb tägliche Kontrollen viel zu aufwändig wären. Hat man mehrere chron. Schmerzpatienten auf Station, sammelt sich über die Jahre so einiges an - und bleibt auch solang im Bestand bis es entweder aufgebraucht wurde oder das Mindesthaltbarkeitsdatum die Vernichtung verlangt.
 
Bei uns wird alle 2-4 Tage kontrolliert.
Entnehme ich 1 Medikament, kontrolliere ich DAS selbstverständlich, bevor ich dafür unterschreibe.
Einzelfallsonderregelungen für die Funktionsabteilung - bislang nicht erlebt.

Ich fand und finde nichts was eine eine häufigere Kontrolle als 1x im Monat vorschreibt,
dies auch nur im nicht frei zugänglichen CNE Bereich als Klinikanweisung der Klinik Holthausen.
Im BtMG - finde ich nur die Pflicht, das Buch 3 Jahre lang aufzuheben, sonst - nix relevantes, auch nicht nach mehrmaliger Durchsicht.
Auch das BfArM (s.link) hilft nicht wirklich.

Sonderregelungen in Funktionsabteilungen, aufgrund von Vorfällen, meinetwegen auch mangelhafter Doku - o.k., aber ansonsten?
Ich hoff ich werd jetzt nicht gelyncht, aber mich irritiert es - seit dem das hier thematisiert wird.
Die tgl., gar Schicht-zu-Schichtkontrolle - für ALLE und ohne Anlass dazu...Vertrauen ist gut, Kontrolle besser...aber in diesem Ausmaß?
Ich halte meinen AG keineswegs für besonders vertrauensselig, aber scheinbar reichen die bisherigen Kontrollen völlig aus - ansonsten hätte man dies schon längst geändert?

Für unsere Allgemeinstationen ist die Kontrollpflicht alle 4 Wochen. Davon wurde in letzten Jahren nicht abgewichen, da kein Anlass dafür war.

http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Do...tM/forms/FAQsBtMVV.pdf?__blob=publicationFile
 
Also bei uns wird täglich in jeder schicht der BTM Bestand gezählt und eingetragen, wir haben auch nicht grad wenig und trotzdem wirds 3 mal am Tag kontrolliert...
Sicher ist sicher
 
BtMVV - Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln
wurde zuletzt am 20.07.2012 aktualisiert

"§13 Nachweisführung
(1) Der Nachweis von Verbleib und Bestand der Betäubungsmittel in den in § 1 Abs. 3
(Anm.: U.a. Kliniken, Heime, Hospize, Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung), ist unverzüglich nach Bestandsänderung nach amtlichem Formblatt zu führen.
(2) Die Eintragungen über Zugänge, Abgänge und Bestände der Betäubungsmittel sowie die Übereinstimmung der Bestände mit den geführten Nachweisen sind....
3.von dem in den §§ 2 bis 4 bezeichneten, verschreibungsberechtigten Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt für den Praxis- oder Stationsbedarf.....
...am Ende eines jeden Kalendermonats zu prüfen und, sofern sich der Bestand geändert hat, durch Namenszeichen und Prüfdatum zu bestätigen."

Jegliche Bestandsänderung ist unverzüglich im amtlichen Formblatt einzutragen, o.k., wird ja gemacht
ansonsten heißt es nur, das der Arzt die Pflicht hat 1x im Monat den Bestand zu kontrollieren, mit Namen und Datum
-> hier darf ich vermelden - wird so gehandhabt.

Hm. Wird nicht besser. Warum macht das der Gesetzgeber, nur den Arzt in die Pflicht nehmen und dann auch noch nur 1x im Monat eine komplette Überprüfung zu fordern.
:verwirrt:
Aus aktuellem Anlass (Tilidin verschwunden) passt es an sich nicht wirklich gut, die sehr häufigen Kontrollen OHNE konkreten Anlass kritisch zu sehen.
Also: Schande, Schande, geht gar nicht.
 
Was mich irritiert, dass man nicht überlegt, wie man eine Kontrolle nach jeder Schicht durchsetzen kann sondern nach "Ausreden" sucht, warum dies nicht möglich ist.

Der Rechtsgeber sieht für Hospize u.ä. eine Vorratshaltung vor. Die darf aber nicht über den Notfallbedarf hinaus gehen. Es dürften also pro nicht gebrauchtem Medikament max. eine Packung da sein.
Wir konnten ehedem regulär zweimal die Woche BTMs bestellen. Selbst am WE war es möglich, notfallmäßig zu ordern. Nicht angebrochene Packungen gingen zur Apotheke zurück, wenn sie aktuell nicht gebraucht wurden. Das alles weil es keine großen Vorräte auf den Stationen geben durfte. Das scheint sich heute gravierend verändert zu haben.

Elisabeth
 
Wenn man wirklich soviele Präparate auf Station hat, würde ich einen Lager-Tresor machen, wo wirklich nur die Schichtleitung rankann und der seltener gezählt wird, und einen Tresor mit den ständig genutzten BTM-Medis, wo man den Schlüssel abgibt an denjenigen der ihn braucht, aber am Ende der Schicht den Bestand zählt.
Wenn es schon zum Verlust gekommen ist, sollte man dann doch spätestens anfangen mit der Kontrolle bei Schichtübergabe.
 
Was mich irritiert, dass man nicht überlegt, wie man eine Kontrolle nach jeder Schicht durchsetzen kann sondern nach "Ausreden" sucht, warum dies nicht möglich ist.

Der Rechtsgeber sieht für Hospize u.ä. eine Vorratshaltung vor. Die darf aber nicht über den Notfallbedarf hinaus gehen. Es dürften also pro nicht gebrauchtem Medikament max. eine Packung da sein.
Wir konnten ehedem regulär zweimal die Woche BTMs bestellen. Selbst am WE war es möglich, notfallmäßig zu ordern. Nicht angebrochene Packungen gingen zur Apotheke zurück, wenn sie aktuell nicht gebraucht wurden. Das alles weil es keine großen Vorräte auf den Stationen geben durfte. Das scheint sich heute gravierend verändert zu haben.

Elisabeth

Hospize sind keine Krankenhäuser. Die Medikamente werden dort, wie z.B. in Altenheime, personengebunden verordnet (und von der jeweiligen Krankenkasse bezahlt); der Notfallbedarf existiert zusätzlich. Diese Regelung ist wichtig, da Hospizpatienten auch häufig BTM brauchen. Und versuch mal, vom niedergelassenen Apotheker am Wochenende BTM zu bekommen.

Die Menge an Medikamenten liegt am Klientel. Auf der Chirurgie kommst Du mit einen wenigen Mitteln für die postoperative Versorgung aus. Ein Palliativpatient verschlechtert sich nicht selten so akut, dass ich innerhalb von 24 Stunden von oralen Medis auf regelmäßige Subcutaninjektionen und weiter auf einen Morphinperfusor ausweichen muss. Die Station muss entsprechend ausgerüstet sein, zumal die Apotheke in unserem Fall weniger gut mitspielt als bei Dir. BTM-Rücknahme ist nicht möglich, am Wochenende kann ich lediglich aufs Notfalldepot zurückgreifen, das natürlich keine BTM umfasst, und bei "exotischeren" BTM werden wir nicht selten gebeten, großzügig und damit wirtschaftlich zu bestellen.

Anlassbezogen sollte man ein bestehendes Verfahren sicherlich nachbessern, und dazu gab es hier schon sehr gute Vorschläge. Ohne Grund wüsste ich nicht, warum ich strengere Richtlinien als die des Gesetzgebers fordern sollte.
 
Musst wahrscheinlich abwarten bis auch in deinem Haus BTMs verschwinden und der Kadi in der Tür steht. Wetten, dass dann der relativ sorglose Umgang mit Depots außerhalb der Apotheke ein Ende haben wird?

Aber warum erst abwarten?

Elisabeth
 
Weil ich nicht wüsste, warum ich die Dienstanweisung meines AG bzgl. des Umgangs mit BTM nicht befolgen sollte. "Elisabeth aus dem Internet hat gesagt, bei ihr lief das früher so und so" wird der nicht als Anlass für die Umwälzung einer bisher problemlos funktionierenden Regelung werten :P.

Der TE schildert eine tägliche Kontrolle. Trotzdem verschwinden 1. zweimal hintereinander BTM und 2. vertuschen SL und PDL in gemeinsamer Absprache das Geschehen. Deren Verhalten erschreckt mich mehr als die Regelungen des Gesetzgebers, die jedes Haus für sich selbst umsetzen muss. Welche Führungskraft kehrt wissentlich Verstöße gegen die Betäubungsmittelverordnung unter den Teppich?
 
*gg* Gutes Argument. *ggg*

Elisabeth
 
Musst wahrscheinlich abwarten bis auch in deinem Haus BTMs verschwinden und der Kadi in der Tür steht. Wetten, dass dann der relativ sorglose Umgang mit Depots außerhalb der Apotheke ein Ende haben wird? Aber warum erst abwarten?
Elisabeth

Ehrlich gesagt, hatte ich durchaus Unterstützung erwartet, hinsichtlich der häufigen Kontrollen, OHNE Anlass dazu.
Aktueller Anlass - verschärfte Kontrollen, vorübergehend, ja.
Sorglos...harte Worte, ich kann sie hier nicht als passend einsortieren.
Wie oft kommt das tatsächlich vor - ich weiß es nicht, persönlich habe ich das noch nicht erlebt, dass die Kripo kommt - sowas spricht sich ja rum, wie andere "interessante" Neuigkeiten auch.
BTM's verschwinden meist nicht. In der Regel wurde vergessen auszutragen, lässt sich das dann nachvollziehen und damit auch klären, so - meine bisherige Erfahrung.
Wenn ich mir überlegen muss WO ich mir eine 1/4h aus der Rippe schneiden muss, weil mir kontinuierlich die Zeit davon läuft
- hier würd ich sie sehen. Jede Schicht kontrolliert, da kommt was zusammen, auf die Woche, den Monat.
Was davon ist - macht man halt so weil es so üblich ist - was VA intern. Ich bin mir nicht sicher.
Ebenfalls diese (nicht nur) unterschwellige Unterstellung - da wird betrogen - da gibt es - einfachere Möglichkeiten:
Die zig Med's die nicht im BTM-Schrank verwahrt werden, die ebenfalls genug Potential haben,
gerne auch die Tilidin ret. Tbl., die sind ja auch noch da.
Diese Meinung und auch Haltung erschreckt mich - ungemein. Erst mal misstrauisch sein, jedem Kollegen gegenüber, heftig.

Bei jeder Entnahme wird kontrolliert, ob der Bestand des Medikamentes noch stimmt, weil das im Eigeninteresse ist. Meine Unterschrift bestätigt - korrekt.
Auf der Allgemeinstation hat jede Durchsicht mit exakter Bestandskontrolle locker 1/4h gedauert, jede einzelne der vielen offenen Schachtel öffnen, durchzählen, mit dem Buch vergleichen, auf Formular übertragen....
Wenn ich mir Claudias Bestand so anschau - bis auf die Tropfenvielfalt fehlte fast nix was wir nicht auch hatten *
Ja, und öfters bestellt man eher großzügig weil sonst der OA mault, wenn er ständig für 1 Med. den Rezeptblock rausrücken muss.
Es ist zeitaufwändig, wenn 1 Med. ausgeht und man sich Ersatz besorgen muss.
Ja, es ist auch praktischer, 5 Med's auf einmal von der Apotheke abzuholen. Lieferservice - gibt es nicht, ich tanz da jedes Mal persönlich an.

Hab endlich mal nachgefragt - die Intensiv kontrolliert ebenfalls 2-4 tägig, jedoch gibt es 2 Schränke (wie Fleschor beschrieben hat).
Auch wenns etwas peinlich wird, weil ich fälschlicherweise davon überzeugt war:
Auf der Allgemeinstation wird alle 2 Wo kontrolliert, jede 2. Kontrolle findet zusammen mit 1 OA statt - damit dieser seine Pflicht erfüllt, die der Gesetzgeber fordert. Aber ob jetzt 2 oder 4 wöchig, im Vergleich zu 3xtgl...ist da viel Luft dazwischen.

*außer dem Norvasc bzw. den Tbl. mit Wirkstoff Amlodipin welche, weil RR-med. im normalen Schrank zu finden sind
aber da ist vermutlich Norspan gemeint, gell? Nur falls jemand das eine sucht, dies nicht findet.

Wie ging es denn jetzt eigentlich weiter, im konkreten Fall, was hat sich geändert, was wurde unternommen?
(Nein, habe es nicht vergessen)
 
außer dem Norvasc bzw. den Tbl. mit Wirkstoff Amlodipin welche, weil RR-med. im normalen Schrank zu finden sind
aber da ist vermutlich Norspan gemeint, gell? Nur falls jemand das eine sucht, dies nicht findet.
Jepp. Norspan. Sorry.

Die Argumente für eine häufigere Kontrolle sind nicht von der Hand zu weisen, aber der Eingangsbeitrag ist doch das beste Beispiel dafür, dass das weder einen Diebstahl komplett verhindern kann (das geht sowieso nicht), noch dass häufige Kontrolle bedeutet, dass die Betroffenen sorgfältig mit BTM umgehen. Bei verschwundenen BTM die Dokumentation zu beschönigen empfinde ich für meinen Teil als sorgloseren Umgang als eine Bevorratung nach Patientenklientel. Da decken die Führungskraft nämlich eine Straftat und schützt möglicherweise einen Abhängigen.
 
Es scheint mir an der Zeit festzuhalten, dass sich die Betieligten die das eingangs beschriebene Verschwinden von BT-Medikamenten auf diese Art decken, auf sehr dünnem Boden bewegen! Immerhin gibt es ein Betäubungsmittelgesetz und beschriebene Verfahren wie mit diesen Drogen umgegangen werden muss! Kommt es dabei zu Unregelmäßigkeiten ist ebenfalls vorgegeben, was zu tun ist. Im Fall von staatsanwaltlichen Ermittlungen wird es eng für die Verantwortlichen (SL und Vertretung) und kann in extrema zum Verlust der Berufserlaubnis führen!
Schließlich werden solche Gesetze nicht nur fürs Papier gedruckt.....