Berufszulassung beantragen?

aiksas

Newbie
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18.11.2011
Beiträge
5
Beruf
Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
QM + PEM
Funktion
Master of Arts Pflegemanagement, Bachelor Pflege (Nürnberg)
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass meine Frage hier thematisch hineinpasst. :|
Ich habe eine organisatorische Frage: und zwar mache ich 2012 mein Examen zur GuK. Meine Ausbildung dauert bis zum 30.September 2012. Ende August habe ich den letzten Examensteil, danach schließt sich Urlaub an (also der komplette September ist frei, sämtliche Ergebnisse liegen Ende August vor).
Wie wird das generell mit der Berufszulassung gehandhabt - ich weiß, dass ich erst zum 1.Okt. als GuK fertig ausgebildet bin und mich dann auch erst so nennen bzw. als GuK dann arbeiten darf. Ich hab das so verstanden, dass ich bei bestandenem Examen dann noch meine Berufszulassung bei der Behörde beantragen muss. Wie lange dauert es nach Euren Erfahrungswerten, bis diese Zulassung durch ist? Oder habe ich da etwas falsch verstanden und das funktioniert automatisch?
Der Hintergrund ist: ich würde gerne ohne Zeitverlust am 1.Oktober im Ausland (Belgien) als GuK arbeiten und muss meine Ausbildung natürlich auch noch in Belgien anerkennen lassen...
 
Also ich hab im september mein Examenszeugnis zusammen mit der Urkunde mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bekommen. Das hat alles die Schule organisiert. Die Urkunde ist auf den 1.Oktober datiert, ich musste mich um nix kümmern.
Aber vllt fragst du einfach bei dir in der schule nach, die werden das wissen...
 
Das wird im Regelfall von der Schule gleichzeitig mit dem Antrag auf Prüfungszulassung gehandelt. Frag deine Schulleitung!
 
Danke für Eure Antworten! Ja, ich frag direkt in der Schule nach
 
Deine Ausbildung müsste theoretisch automatisch anerkannt sein ....
 
@Lillebrit:
Formal muss man die "Erlaubnis" beantragen, wie schon gesagt, in einem Kombinationsantrag abzuwickeln: ...und nach bestandener Prüfung die Erteilung der "Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung...", die dann gebührenpflichtig ist, wofür man auch das Führungszeugnis zum Antrag beifügen muss.
 
Ja das mit der Berufserlaubnis ist mir klar....ich meine die automatische Anerkennung im benachbarten EU-Ausland. Nach den sektoralen Richtlinien müsste unsere Ausbildung "automatisch" in Belgien anerkannt sein...
 
ja, eine Anerkennung dürfte kein Problem sein. Zumal ich noch ein duales Studium mache, werde ich dann "Bachelor" unter weiteren "Bachelorn" sein.
Dennoch muss ich mich in Belgien auch noch anmelden, registrieren lassen und meine Berufszulassung vorweisen müssen...und die Papiere muss ich dann halt noch übersetzen und beglaubigen lassen müssen...ich hoffe, das wird nicht allzu teuer werden (befürchte aber doch)
 

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