Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

sr.kiki

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Hi,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen...
Was ist so ein Beratungsgespräch? Was wird da gemacht/gefragt? Wie läuft das ab?
Ich danke euch schonmal.
 
?

Hallo ! :wavey:

Was meinst du denn damit ?
Für was soll das Gespräch denn sein ?

Ich stehe im Moment auf dem Schlauch und weiß nicht was du meinst!

Liebe Grüße Sonnenblume :flowerpower:
 
Achso... hab mich vielleicht ein wenig unglücklich ausgedrückt. :-)
Meine ein Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
 
Hallo Sr. Kiki,


hier kannst Du genaueres lesen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_11/__37.html

Das bedeutet:

Wenn kein Pflegedienst in Anspruch genommen wird = Angehörige übernehmen die Pflege, muß von einem zugelassenen Pflegedienst oder von der Pflegekasse selbst die Pflege regelmäßig überprüft werden.
Ein Beauftragter schaut regelmäßig (Häufigkeit ist je nach Pflegestufe festgelegt) beim Patienten vorbei und schaut, ob die Pflege korrekt durchgeführt wird bzw. o sie überhaupt gewährleistet ist. Dieser Besuch ist der Pflegekasse nachzuweisen mittels vorgefertigtem Formular. Wenn die Pflege mangelhaft oder nicht durchgeführt wird, wird das Pflegegeld entsprechend gekürzt und die Angehörigen müssen Maßnahmen ergreifen, dass die Pflege zukünftig in angemessener Qualität gewährleistet wird.
Dieser Pflegeeinsatz bzw. diese "Kontrolle" wird irreführend als Beratungsgespräch dargestellt. Eine Beratung an sich ist dies nicht, dennoch wird die Pflegekraft vor Ort sicher auch Patient und Angehörige beraten, sofern Unklarkeiten vorhanden oder Mängel zu beseitigen sind.
Eine umfassende Beratung als einzelne Leistung abzurechnen bleibt vorerst mal Nebensache. Leider.

LG
Trisha
 
Beratungsgespräch......§37.3. SGB XI

Hallo ihr da draußen in der weiten welt:

Nach der defination der Pflegekasse ist es ein Beratungsgespräch bzw ein Beratungseinsatz nach §37.3.SGB XI. In diesen BERATUNGSGESPRÄCHEN werden die Angehörigen beraten über welche möglichkeiten der Hilfe sie bei den Pflege u. Krankenkassen nach den
§ 39 Verhinderungspflege,
§ 40 Pflegehilfsmittel, technische Hilfen,
§ 41 Tagespflege, § 42 Kurzzeitpflege,
§ 44, Rentenbezuschußung Unfallversicherung der Pflegeperson
§ 45 Pflegekurse für pflegeende Angehörige und
§ 45a : das sind P E A's ( Personen mit Erheblich eingeschränkter Alltagstauglichkeit - Demenz, Alzheimer)
nach SGB XI zurück greifen können.

Auch werden die Angehörigen beraten über Dekubituspprophylaxen, Mobilisations notwendigkeit, Exsikkosegefahr, Ernährung, umgang mit Inkontinenzmaterial ( wie DK, Windeln, Einlagen) und über das induviduelle Kranksheitsbild auf geklärt.
Bei Pflegestufe I u. II erfolgt dieser Einsatz 1/2 jährlich, bei Pflegestufe III viertel jährlich.
Des weiteren schaut der Pflegedienst nach der korrekten und sachgerechten Pflege, berät über die Möglichkeiten von Pflegerleichternden Maßnahmen, wie Pflegebett, Rollator, Inkontinenzmaterial, berät über Sturzprophylaxen und so weiter.
Gibt Tips und Hilfen bei der Hebeteschnik und vieles mehr.
Sollten bei der privaten Pflege Mängel bestehen, wird den Angehörigen eine Frist zur Beseitigung dieser Mängel gesetzt. Eine weitere kontrolle erfolgt. Sollte der oder die Mängel weiter bestehen wird das Pflegegeld gekürzt oder kommplett gestrichen. Die Angehörigen bekommen dann die Auflage einen PD ein zu schalten oder einen Heimplatz zu suchen. Die Pflegegeldleistung wird dann von der Pflegekasse auf Sachleistung umgestellt. Das bedeutet, der Pflegedienst der dann die Pflege übernimmt rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Uff dat war awwer jetzt ne menge Zeugs. Ich hoffe ich habe es verständlich wieder gegeben.
Für die vollständigkeit der Angaben ist keine Gewähr gegeben. Der Umfang der Beratung ist ganz Individuell auf den Kunden abzustimmen.
grüße
Griesuh ( PDL eines Pflegedienstes)
 
Ohne Kommentar mal meine Erlebnisse :roll:...

6 Wochen Einsatz während der Ausbildung in der ambulanten Pflege, darunter auch meine Mentorin bei den Beratungsgesprächen begleitet: Wir kamen, sprachen darüber wie es sich so lebt - meistens mit den Angehörigen - und guckten ob es auch einen Badewannenlifter gab. Formular ausgefüllt und schon sind wir wieder gegangen....
 
Hallo,

wir Pflegekräfte stehen dem Patienten und seinen Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite.
Doch eine umfassende, qualitativ hochwertige Beratung (Erhaltung und Förderung der Selbstpflege, Hilfe bei der Entscheidungsfindung, Förderung der Compliance, Eigenreflexion etc.) können wir Pflegefachkräfte deshalb nicht anbieten, weil dafür eine pädagogische Qualifikation verlangt wird.
Also: Beratung ist nicht gleich Beratung. Schon gar nicht wenn sie nicht oder nur mangelhaft dokumentiert und evaluiert wird.

Die Beratung, die im SGB verankert ist, ist eine reine Formalität und die Qualität einer solchen Beratung ist aus den o.g. Gründen durchaus zweifelhaft. Es gleicht mehr dem Vermitteln von Informationen, guten Ratschlägen und Tipps sowie praktische Anleitung. Die Zeit, die dem Patienten dafür zuteil werden müsste, kann in den großen Beratungsintervallen (die gesetzlich vorgeschrieben sind) nicht gwährleistet werden - und welcher "Berater" kann sich schon so lange aufhalten, wie es notwendig sein muß? Das kann sich kein Pflegedienst leisten - schon gar nicht bei diesen Benzinpreisen...:engel: ...

LG
Trisha
 
Nutella Woman schrieb:
Ohne Kommentar mal meine Erlebnisse :roll:...

6 Wochen Einsatz während der Ausbildung in der ambulanten Pflege, darunter auch meine Mentorin bei den Beratungsgesprächen begleitet: Wir kamen, sprachen darüber wie es sich so lebt - meistens mit den Angehörigen - und guckten ob es auch einen Badewannenlifter gab. Formular ausgefüllt und schon sind wir wieder gegangen....

....dann war diese Dame wohl mit dieser Aufgabe völlig überfordert! Bei meinem Pflegedienst wird so etwas nicht geschehen. Es ist eine verantwortsungsvolle Aufgabe. Wenn keine Erfahrungen und Qualifikationen für dies Beratungsgespräche besteht sollte ein pflegedienst dies Beratung nicht anbieten!!!!!
 
Trisha schrieb:
Hallo,

wir Pflegekräfte stehen dem Patienten und seinen Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite.
Doch eine umfassende, qualitativ hochwertige Beratung (Erhaltung und Förderung der Selbstpflege, Hilfe bei der Entscheidungsfindung, Förderung der Compliance, Eigenreflexion etc.) können wir Pflegefachkräfte deshalb nicht anbieten, weil dafür eine pädagogische Qualifikation verlangt wird.
Also: Beratung ist nicht gleich Beratung. Schon gar nicht wenn sie nicht oder nur mangelhaft dokumentiert und evaluiert wird.

Die Beratung, die im SGB verankert ist, ist eine reine Formalität und die Qualität einer solchen Beratung ist aus den o.g. Gründen durchaus zweifelhaft. Es gleicht mehr dem Vermitteln von Informationen, guten Ratschlägen und Tipps sowie praktische Anleitung. Die Zeit, die dem Patienten dafür zuteil werden müsste, kann in den großen Beratungsintervallen (die gesetzlich vorgeschrieben sind) nicht gwährleistet werden - und welcher "Berater" kann sich schon so lange aufhalten, wie es notwendig sein muß? Das kann sich kein Pflegedienst leisten - schon gar nicht bei diesen Benzinpreisen...:engel: ...

LG
Trisha



Wenn das bei euch so abläuft, dann nehmt bitte dieses Angebot aus eurem Leistungskatalog. Diese BERATUNGSGEPSPRÄCHE sind eine VerantwortungsvolleTätigkeit.
Bei fehlerhafter Erfassung der Sicherung der häuslichen Pflege, oder bei nicht richtigen Angaben zur Pflegesituation und versäumten Hinweisen zu SGB XI und nicht erkannten Pflegefehlern und daraus resultierenden Schäden, wird der PD haftbar gemacht. Das kann soweit führen, dass die Zulassung entzogen wird.
Noch ne Frage?:: wat hat das Beratungsgespräch mit den Benzinpreisen zu tun ? Wir können uns über das zugeringe Honorar für diese Beratungsgespräche austauschen.
Deshalb ist es eine Serviceleistung des PD,
dieses Gespräch nicht nach 15 min. zu beenden, sondern eine Ausfürliche u. den Umständen und der Situation angepasste Beratung anzubieten.
Ganz davon abgesehen, dass solche "§37.3. Kunden" bei Überlastung der Pflegeperson, gerne auf den Pflegedienst zurückgreifen, der sie mit fachlicher Kompetenz umfassend Beraten u. Angeleitet hat, um die Pflege zu übernehmen.
Also wer eine Beratung nach §37.3. SGB XI anbietet, sollte geschultes u. Qualifiziertes Personal einsetzen. Fort - u. Weiterbildungsmaßmahmen werden bei ungezählten Ausbildungsstätten der Altenpflege angeboten.
 
Hallo griesuh,


selbst wenn es da im Gesetz offiziell lautet: "Beratung" oder "Beratungsgespräch" kann in Deutschland derzeit noch keine Beratung, im Sinne was Beratung eigentlich beinhalten MUSS und was sie bedeutet, angeboten werden. In den USA z.B. müssen alle Patienten und Betroffene beraten werden und dies von der zur Beratung qualifizierten Pflegefachkraft dokumentiert und evaluiert werden. Und das nicht nach vorgeschriebenen Beratungsintervallen, so wie es hier noch herrscht. Dort werden Zahlungsablehnungen ausgesprochen, wenn dies nicht geschehen ist.
Ich weiß wie ein solches Beratungsgespräch nach §37 aussieht und habe sie oft genug selbst durchgeführt. Selbst wenn ich alle Zeit der Welt dafür gehabt hätte, sie können aus wirtschaftlichen Gründen nicht gewährleistet werden. Oder teilst Du der Pflegekasse anschließend mit, dass Du für die Zeit, die Du für das Beratungsgespräch gebraucht hast, auch vergütet haben möchtest? Nach welchen Kriterien würde die Pflegekasse denn dann vergüten? Denn:
Du hast für dieses Beratungsgespräch ein vorgefertigtes Formular. Da machst Du ein Kreuzchen da hin wo es hin muß und darfst evtl. noch ein paar Zeilen ergänzen. Was ist denn da groß dokumentiert? Wie erfährt die Pflegekasse denn, was genau Du beraten hast, wie lange Du gebraucht hast, welche Probleme ausser die pflegerischen Mängel vor Ort zu lösen sind? WO dokumentierst Du das? Nirgends - das will die Pflegekasse ja sooo genau gar nicht wissen! Es ist lediglich ein Besuch, ob alles in Ordnung ist, ob es dem Patienten gut geht und adäquat gepflegt wird, und sollten Mängel da sein, wird der Angehörige und der Patient "beraten" was zukünftig zu tun ist. Der Patient mit seinen Angehörigen ziehen dann u.U. die entsprechenden Konsequenzen und/oder warten auf den nächsten, von der Kasse vorgeschriebenen "Beratungstermin".
Wenn das für Dich "Beratung" sein soll, und das vorgedruckte Formular zum Ankreuzen eine Dokumentation dieser, dann hast Du den eigentlichen Sinn, Zweck und Bedeutung einer ganzheitlichen Beratung verkannt.
Für mich bleibt es ein Pflegepflichteinsatz. Und der, so anerkannte ausgebildete Pflegeberater hier in Deutschland, kann nie als eine Beratung bezeichnet werden - selbst wenn es schwarz auf weiß im Gesetz steht.
Und was die Benzinpreise anbelangt: gerade gestern erst der Arbeitgeberverband mitgeteilt, dass ambulante Pflegedienste Mitarbeiter entlassen müssen, falls Benzinpreise nicht sinken.

LG
Trisha
 
beratungsgespräch

So sehen meine § 37.3.Erfassungsbögen aus. Bissgen was anderes als von dir beschrieben. !!!!!


Firma. *****


Name: __________________________________________________ _______________

Vorname: __________________________________________________ _______________

Geb.-Dat.: __________________________________________________ _______________

Adresse: __________________________________________________ _______________

Tel.-Nr.: __________________________________________________ _______________

Pflegekasse: __________________________ Pflegestufe: ___________________________

Vers.-Nr.: __________________________________________________ _______________

Angehörige: __________________________________________________ _______________

Hausarzt: __________________________________________________ _______________



Diagnosen: __________________________________________________ _______________

Medikamente: __________________________________________________ _______________

Vorhandene Hilfsmittel:__________________________________________________ _____________






seite 2


Wohn und Betreuungssituation:



Seite 3

Name: ________________________ Vorname: ___________________ geb.:_____________

Orientierung Störung

zeitlich O ja O zeitweise O nein

__________________________________________________ _______________________________________________

örtlich O ja O zeitweise O nein

__________________________________________________ _______________________________________________

persönlich O ja O zeitweise O nein

__________________________________________________ _______________________________________________

situativ O ja O zeitweise O nein

__________________________________________________ _______________________________________________

Hörvermögen: O ungestört O eingeschränkt

__________________________________________________ _______________________________________________

Sprachvermögen: O ungestört O eingeschränkt

__________________________________________________ _______________________________________________

Sehvermögen: O ungestört O eingeschränkt

__________________________________________________ _______________________________________________

psychische Situation O normal O euphorisch O ängstlich

O aufgeregt O hysterisch O sonstiges

O hyperaktiv O depressiv

__________________________________________________ _______________________________________________

Ausscheidung O Stuhlgang normal O neigt zu Durchfall

O Stuhlgang regelmäßig O Verstopfung

O regelmäßig Laxantien

__________________________________________________ _______________________________________________

Stuhlinkontinenz O nein O gelegentlich O ja

__________________________________________________ _______________________________________________

Harninkontinenz O nein O gelegentlich O ja

__________________________________________________ _______________________________________________

Einlage O Tag O Nacht Windel 0 Tag 0 Nacht

__________________________________________________ _______________________________________________

Blasenkatheter O ja O nein

__________________________________________________ _______________________________________________

Anuspraeter O ja O nein

__________________________________________________ _______________________________________________

Sondenversorgung O ja O nein O Nasensonde

O PEG Sonde

__________________________________________________ _______________________________________________

Bemerkung:




Seite 4


Name: ________________________

Vorname: ________________




geb.: __________________



mit Kreuzchen dahinter jeweils:

keine Hilfe

mit Hilfe

vollständige Übernahme

Anzahl pro Tag/ Nacht

Bemerkung

-----------------------------------------------------------

Körperpflege am Morgen
Waschbecken / Bett


Körperpflege am Abend
Teilwäsche/Waschbecken/Bett


Baden/Duschen

Toilettengang
Inkontinenzversorgung


Blasenkatheterpflege
anus praeter Versorgung


Ankleiden/Auskleiden

Aufstehen/Zubettgehen/ Mobilisation

Hilfe beim Gehen und Stehen

Hauswirtschaftliche Versorgung
Bettwäsche, Einkaufen


Vorbereiten/Servieren/ Abräumen der Mahlzeiten

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme/ Essen reichen

Sondenkostgabe
Bilanzierung/Flüssigkeit


Medikamentenüberwachung
Medikamentengabe


Orientierungshilfen
Beobachtung


Kontrolle der Vitalwerte
RR/Puls/Temperatur/BZ


subcutane Injektionen
intramuskuläre Injektionen


Verbandwechsel/Einreibungen/ Dekubituspflege/ Tracheostornaversorgung

Prophylaxen


Bemerkungen: __________________________________________________ ____________________

__________________________________________________ ____________________


Seite 5

Beratung zu:

O § 39 Verhinderungspflege

O § 40 Pflegehilfmittel/technische Hilfen

O § 41 Tagespflege

O § 42 Kurzzeitpflege

O § 44 Rentenanteil/ Unfallversicherung der Pflegeperson

O § 45 Pflegekurse für pflegende Angehörige

O
$ 45 a PEA


Individuelle Schulung der Pflegenden Angehörigen nötig?

O ja O nein


Nächster Besuch




Datum:




Veränderungen des Pflegebedarfs?

Handzeichen



Seite 6


Patient:__________________________________________ ____________



und Angehörige wurden über:

O Dekubitusprophylaxe (Druckentlastung, Lagerungstechnik u. Hautpflege)

O Notwendigkeit der Mobilisation (Sitzen, Stehen, Laufen)


O Exsikkose (Trinkmenge, Flüssigkeitsverlust)

O Ernährung

O Umgang mit Dauerkatheter u. Urinbeutel



O Umgang mit Inkontinenzmaterial, Miktionsprotokoll

O Sturzprophylaxe

Im Bezug auf das Krankheitsbild aufgeklärt.



Datum__________________

__________________________________________________ ___

Unterschrift/Stempel des Pflegedienstes


Seite 7


Kurzbericht über einen Pflegebesuch nach § 37.3 SGB XI

Bei Herr / Frau geb.:

Versicherungs -Nr. :

Straße:

Wohnort:

wurde am: ein Pflegeeinsatz nach § 37.3 durchgeführt.




Die Pflegepersonen wurden beraten und Hilfestellungen bei den pflegerischen Problemen geleistet. (§ 4 Abs. 2. Satz 2 hessischer Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI)


Ergänzende Hinweise (
z. B. Pflegehilfmittel, Rehamaßnahmen
)

Es wurde eine weitergehende Beratung empfohlen.

Die häusliche Pflege ist in geeigneter Weise sichergestellt.

Datum: , Unterschrift: X.Y.


Ohne diese Angaben geht von mir nichts an die PK.
das ist eben wie in meinem Beitrag beschrieben SERVICLEISTUNG.
Das macht sich für die Zukunft bezahlt.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo griesuh,


vielen Dank für Deine Ausführungen.
Selbstverständlich sind das Service-Leistungen, und das ist das was ich meinte.
Heutzutage können Ärzte, Anwälte u.v.a.m. sich ihre Beratungen adäquat bezahlen lassen, doch eine Pflegefachkraft oder der Träger des ambul. Pflegedienstes muß für geleistete Qualitätsarbeit manchmal drauf legen.
Was ist eigentlich "Beratung"?
Beratung unterscheidet sich von allgemeinen Beratungskonzepten und alltäglichen Ratschlägen z.B. durch professionelle, theoriegestützte pflegerische Perspektive und vor allem durch eine Lebenswelt- und Alltagsorientierung, Hilfe bei der Entscheidungsfindung und Bewältigung innerer Konflikte. Die Beratung betrachtet den Patienten und seine Angehörigen holistisch und schätzt nicht nur anhand eines Assessmentinstruments die aktuelle Situation ein, sondern die Beratung setzt an bei der Ursache, also bei der Wurzel des Problems, das der Patient oder der Angehörige hat. Die Beratung ist ein Prozess über einen längeren Zeitraum und ist immer individuell und bedarfsorientiert.

Dein Assessment, dass Du schriftlich vor Ort machst, ist sicher sehr fortschrittlich und der Qualitätssicherung dienlich - aber eine Beratung wie sie wirklich dem Patient oder dem Angehörigen gerecht werden muß, ist es nicht.
Denn wo Pflegemängel herrschen, herrschen oftmals ganz andere Probleme als nicht vorhandene Hilfsmittel oder mangelnde pflegetechnische Kenntnisse. Die Ursache individuell zu beheben - das ist eigentliche Beratung. Mit Schulung und Anleitung, sowie Ratschläge und Tipps ist es oftmals nicht getan.

Wir sind auf dem Weg dahin, da bin ich mir ganz sicher...

LG
Trisha
 
Beratungsgespräch......§37.3. SGB XI

Warum siehst du alles so schwarz?
Diese (Pflegebesuche)= Beratungsgespräche sind schon der Anfang zu weitergehenden Beratungen.
Dafür gibt es Pflegeschulungen, Informationsverstanstaltungen und Kurse für alle möglichen Pflege u. Krankheitssituationen u. Bilder.
Diese werdenn oftmals kostenlos von Kranken/Pflegekassen oder auch Pflegediensten und oder Seniorenbüros der Städte angeboten.
Es gibt unzählige Selbsthilfegruppen die Dir Ihre Erfahrung gerne näher bringen.
In einem gebe ich Dir recht: Der Beratungsbesuch kann diese Aufgaben nicht erfüllen.
Er dient dazu, bestehende Mängel zu erkennen u. möglichkeiten der Abhilfe auf zuzeigen.
Die Pflegekraft vor Ort hat nicht diese Qualifikation und auch nicht die Zeit für solche umfassenden Schulungsmaßnahmen.
Zumal dat ganze auch nicht mit einem Gespräch abgetan ist.
Nur wenn die Erfassungsbögen bei 37.3. so sind wie Du sie beschrieben hast, kommen wir noch weniger weiter.
Je umfassender diese Bögen sind, um so mehr können schwachstellen entdeckt werden. Schwachstellen können Tausende von ursachen haben. Es muss nicht der fehlende Lifter sein. Auch psychische Probleme, Überlastung meist der Angehörigen verursachen die versteckten und offenen Pflegefehler u. Probleme bei der Pflege.
Aber dafür gibt es die Pflegeschulungen nach §45 SGBXI

Grüße
 
griesuh schrieb:
Warum siehst du alles so schwarz?

Schwarz sehe ich es nicht, ich blicke optimistisch in die Zukunft und sehe die derzeitige Lage lediglich als unzureichend an.
Betrachtet man die steigenden Ausgaben in unserem Gesundheitssystem, sollte der Schwerpunkt eigentlich in der Förderung und Erhaltung von Selbstpflegekompetenzen liegen, und nicht ausschließlich in der Pflege und Unterstützung des Krankseins.
Bei uns fängt Beratung erst dann an, wenn das Kranksein für den Betroffenen schon sehr beeinträchtigend ist. Wenn es bereits zu spät ist.
Ein Mensch, der von einer Krankheit mit unterschiedlichsten Symptomen beherrscht wird (z.B. Schmerzen und Ängste), ist in der Regel nur sehr schwer als Beratungsadressat zu erreichen.
Fazit: zunächst muß ein Mangel erkennbar sein, dann wird beraten.
Beratung heißt aber: Mängeln vorbeugen.
Die Berufsbezeichnung lautet: Gesundheits- und Krankenpfleger. Wir sollten dies als Aufforderung verstehen und eben auch die Gesundheit erhalten, pflegen und fördern.
Die USA betreibt Beratung professionell und vorbildlich.
In Deutschland muß dies noch ausreifen. Da aber in diesem Zusammenhang bereits Projekte am laufen sind und auch schon abgeschlossen wurden, bewegen wir uns weiter nach vorne.

LG
Trisha
 
Hab da mal eine etwas komische Frage!
Wir bieten in unserem Pfelgedienst diese Pfelgeeinsätze (heißt so bei uns) auch an und zusätzlich aber auch den Einsatz eines Pfelgeberaters.

Finde unsere Formulare für die Pfelegeeinsätze sehr schlecht!
Da steht nur drauf! Name und Anschrift. Pfelge gesichert/ Pfelge nicht gesichert/weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation!
Meiner Meinung nach sehr unzureichend!
Sind die Formulare vorgeschrieben oder kann man auch andere nutzen?
Meine Chefin ist in der Hinsicht sehr stur. Keine anderen Formulare! Keine zusätzlichen Bögen! sind ihre Worte!

LG sassy
 
Hallo Griesuh,
werden die Formulare mit allen Angaben zur Pflegekasse gesendet?
Unser Datenschutzbeauftragter würde mich in Senkel stellen.
Ich verstehe deine Motivation sehr gut, denn wer nichts macht, kann nichts verändern. Aber für 16€ Pflegestufe 1 ohne Anfahrtspauschale, kannst du dir die Rentabilität selbst ausrechnen. Dann ist noch keine Rechnungslegung erfolgt und die Briefmarke fehlt auch noch. Da hört meine Motivation auf, sei es noch so Verantwortungsvoll und bei "Pflege nicht gesichert", reagiert die Kasse leider trotzdem nicht.
LG Windelschwingerin
 
Hab da mal eine etwas komische Frage!
Wir bieten in unserem Pfelgedienst diese Pfelgeeinsätze (heißt so bei uns) auch an und zusätzlich aber auch den Einsatz eines Pfelgeberaters.

Finde unsere Formulare für die Pfelegeeinsätze sehr schlecht!
Da steht nur drauf! Name und Anschrift. Pfelge gesichert/ Pfelge nicht gesichert/weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation!
Meiner Meinung nach sehr unzureichend!
Sind die Formulare vorgeschrieben oder kann man auch andere nutzen?

LG sassy

Bei uns wird das so gehandhabt (wurden vom bpa so "angeleitet"):

Die PDL oder ich führen die Beratungen nach § 37.3 durch. Gibt es keine Probleme, beurteilen wir die Pflege als gesichert, und schicken das ausgefüllte Formular zur Kranken-/Pflegekasse.

Das Formular beziehen wir über einen Hersteller von Pflegedokumentationen, müsste aber standartisiert sein. Sonst hätte sich ja wohl mal ein Versicherer beschwert.

Wenn Probleme oder Fragen auftreten, helfen wir in der Akutsituation sofort und vereinbaren zeitnah (möglichst am nächsten Tag) einen Termin zur Pflegeberatung (haben/sind 4 Pflegeberaterinnen) mit Pflegeperson und Pflegebedürftigem vor Ort.

Sollten gravierende Mängel vorherschen und die beteiligten Personen uneinsichtig sein, sich nicht helfen lassen o.ä. - und so mit die Pflege nicht gesichert sein, wird selbiges auf dem Beratungsformular festgehalten.

Häufig melden sich die Betroffenen aber schon vorher bei uns, und wir führen die individuelle Schulung(Pflegeberatung) durch.
 
Hallo sassy,
wir halten es ähnlich wie ancath zuvor beschrieben hat.
Zum Formular: wir müssen ein bestimmtes Formular verwenden, auf dem auch mehr oder weniger nur steht, ob die Pflege gesichert ist oder nicht. Dieses Formular ist von den Pflegekassen vorgeschrieben und muß benutzt werden. Des weiteren haben wir ein Formular was aber nur für uns intern genutzt wird und ähnlich (aber weniger ausführlich) wie das Formular von Griesuh ist. Wie gesagt, dies wird nur für interne Zwecke genutzt und geht auf keinen Fall an die Pflegekasse.
 
Hallo,
ich möchte gern erfahren, wie lange man Zeit hat, nachdem man ein Schreiben von der Plegekasse bekommen hat einen , einen Termin mit dem Pflegedienst zu vereinbaren?
Ist es rechtens, wenn in dem Brief vom 08.10 datiert, am 13.10 aber erst bei mir im Briefkasten die Forderung steht, bis zum 02.11, muss der Nachweis des Beratungsbesuchs bei der Pflegekasse vorliegen, ansonsten gibt es eine Kürzung um bis zu 160€ des Pflegegeldes?

Gruß
Jens
 
Hallo JensL,
die Pflegekasse hat den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag dafür zu sorgen, dass die Pflegegeldbezieher alle drei (Pflegestufe III) bzw. alle sechs Monate (Pflegestufe I + II) einen Nachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI erbringen.
Wenn du das Schreiben am 13.10. erhalten hast, verbleiben dir noch knapp drei Wochen bis der Nachweis bei der Pflegekasse eingegangen sein muss.
Für eine Terminvereinbarung mit dem Pflegedienst deiner Wahl müsste das doch zu schaffen sein - oder?
Und selbst wenn du erst am 05.11. einen Termin erhalten solltest, dann rufst du die Kasse an und informierst sie darüber.
Bleibst du untätig ist die Pflegekasse berechtigt das Pflegegeld zu kürzen bzw. ganz einzustellen.
So richtig verstehe ich dein Problem nicht - wenn es bei einem Kunden von uns einmal eilt, dann machen wir auch kurzfristig einen Termin mit ihm aus, denn einige Pflegekassen gewähren nur eine 14-Tage-Frist bis zur Erledigung.
Oder hast du andere Hinderungsgründe?
Grüße
Valentina
 

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