Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI

jenny*

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03.01.2007
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Hallo,

es geht um meine Praxisaufgabe, ich bräuchte dringend Hilfe dazu.
Fragestellung: Skizzieren Sie ein Beratungsgespräch nach §37 Abs. 3 SGB XI

Wer kann mir dabei helfen, ich verstehe die Fragestellung nicht. Habe schon mehrere Erläuterungen dazu gelesen, kann mir jedoch nichts unter eine „Skizze“ über dieses Thema vorstellen.


Dank schon mal :daumen:
 
Hallo Jenny,

alles wichtige steht eigentlich im Gesetzestext.

Von mir selbst "eingedeutscht" lautet er wie folgt:

Pflegen Angehörige oder Freunde den Pflegebedürftigen selbst ohne das ein Pflegedienst beauftragt wird, so können diese jeden Monat das gesetzlich vorgegebene Pflegegeld beanspruchen.

Ich erlebe in meiner Praxis als Rettungsassistent oder auch in der Notaufnahme häufig, das der Ehepartner (der oftmals selbst nicht mehr der "fitterste" ist), oder Kinder bzw. Schwiegertöchter diese Aufgabe neben ihrem eigenen Beruf und Familie übernehmen.

Finanziell handelt es sich um ein "Zubrot" von 204 bis 665 € im Monat,
auf das gerade sozial schwache Familien angewiesen sind.

Um zu verhindern, das "Omi" nicht einfach in die "Wäschekammer" geschoben und das Geld kassiert wird, bezahlt die Pflegeversicherung Kontrollbesuche durch ambulante Pflegedienste halb- bzw. vierteljährlich,
je nach Pflegestufe.

Auf dem dafür vorgesehenen Formular wird der Pflegezustand des Patienten,
die Situation des pflegenden Umfeldes, sowie der vorhandenen Hilfsmittel dokumentiert.
Und letztendlich auch bescheinigt, das der Patient gut für das Geld versorgt wird. - oder auch nicht.

Diese Kontrollbesuche, im Gesetzestext Pflegeeinsätze genannt sind verpflichtend für die Pflegegeldempfänger und manchmal nicht sehr gerne gesehen.

Skizzieren heißt nichts anderes als den Ablauf eines solchen Gespräches zu beschreiben:

Also, Termin wird ausgemacht, Du kommst hin, sprichst mit Patient (wenn möglich) und Angehörigen, guckst Dir den Pflegezustand des Klienten an,arbeitest den Fragebogen ab und gibst Hilfestellungen bei pflegerischen Problemen und begutachtest, ob der Klient ausreichend versorgt wird.

(Krasses Beispiel aus der Praxis: Urinverschmutzte Moltex wurden auf der Heizung im selben Zimmer, welches auch völlig überheizt war, getrocknet. Die Tochter, die das Pflegegeld bezogen hat, war den ganzen Tag in der Arbeit, währendessen hat die betagte und dem Alkohol sehr zusprechende Nachbarin alle "paar Stunden mal rübergeschaut"......

Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen!
 

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