Auszahlung Urlaub, wie hoch?

Touhy

Stammgast
Registriert
23.10.2006
Beiträge
305
Beruf
Bürokauffrau
Funktion
Buchhaltung
Hallo,
ich kriege demnächst meinen Resturlaub (24 Tage) ausgezahlt, da ich es bis
zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen konnte.

Mich würde interessieren, mit welchem Betrag ich rechnen kann. Weiß ich das
Brutto, kann ich mir das netto ja selbst ausrechnen.

Nur wie wird das erst mal überhaupt gerechnet???

Z.B.
Monatliches Brutto: 2000 EUR
38,5 Stunden/ 5 Tage -Woche

wie krieg ich hier den Betrag raus?
 
Würd mich ja auch glatt mal interessieren, da auch mein Arbeitsverhältnis Ende Dezember ausgelaufen ist und die nette verwaltung natürlich vergessen hat, miene restlichen Urlaubstage auszuzahlen. werd Montag nämlich hin fahren und das klären!

LG:mrgreen:
 
Hallo,
ich kriege demnächst meinen Resturlaub (24 Tage) ausgezahlt, da ich es bis
zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen konnte.

Mich würde interessieren, mit welchem Betrag ich rechnen kann. Weiß ich das
Brutto, kann ich mir das netto ja selbst ausrechnen.

Nur wie wird das erst mal überhaupt gerechnet???

Z.B.
Monatliches Brutto: 2000 EUR
38,5 Stunden/ 5 Tage -Woche
Hallo,

unabhängig von der Formel der Urlaubsberechnung würde mich mal interessieren, wie du den Nettobetrag berechnen möchtest. Dir ist hoffentlich bewust, wenn du zum 01.01.2009 den Arbeitgeber gewechselt hast und der alte Arbeitgeber soll dir jetzt noch Urlaubsabgeltung nachzahlen, benötigst du eine zweite Steuerkarte, und da steht Steuerklasse 6 drauf!

Für die Berechnung des Bruttobetrages eines Urlaubstages gibt es unterschiedliche Ansätze, daher kann ich dir keine gesicherte Antwort geben:

Eine Möglichkeit:

38,5 Stunden / 5 Tage ---> Tagesarbeitszeit
Stundenlohn (lt. Tariftabelle) x Tagesarbeitszeit ---> Wert des Urlaubstages

Gruß

medsonet.1
 
unabhängig von der Formel der Urlaubsberechnung würde mich mal interessieren, wie du den Nettobetrag berechnen möchtest. Dir ist hoffentlich bewust, wenn du zum 01.01.2009 den Arbeitgeber gewechselt hast und der alte Arbeitgeber soll dir jetzt noch Urlaubsabgeltung nachzahlen, benötigst du eine zweite Steuerkarte, und da steht Steuerklasse 6 drauf!
mir ist bewusst, dass ich derzeit kein Beschäftigungsverhältnis habe und die
Zahlung eine Nachzahlung ist und dementsprechend auf die Steuerkarte 2008
geht.
 
Hallo,

ist nicht ganz richtig!

Wenn du keine neue Beschäftigung hast, must du trotzdem die Lohnsteuerkarte für 2009 vorlegen, auf der Karte für 2008 kann die Nachzahlung nicht mehr abgerechnet werden.

Gruß

medsonet.1
 
naja, die werden sich schon melden, wenn sie meine Steuerkarte wollen :mrgreen:
 
Ähem,

ich habe zwar mitten im Jahr (2007) meine Stelle gewechselt, aber dennoch benötigte mein alter Arbeitgeber meine Lohnsteuerkarte nicht mehr, um mir das gesamte restliche Kalenderjahr diverse Nachzahlungen inkl. anteiliges Weihnachtsgeld auszuzahlen. Dafür benötigte ich keine zweite Lohnsteuerkarte.
 
Ähem,

ich habe zwar mitten im Jahr (2007) meine Stelle gewechselt, aber dennoch benötigte mein alter Arbeitgeber meine Lohnsteuerkarte nicht mehr, um mir das gesamte restliche Kalenderjahr diverse Nachzahlungen inkl. anteiliges Weihnachtsgeld auszuzahlen. Dafür benötigte ich keine zweite Lohnsteuerkarte.
es geht darum, ob die Leistung von 2008 auf die Steuerkarte von 2008 oder
von 2009 geht, nicht, ob eine zweite Steuerkarte erforderlich ist.
 
Ich denke, dass man unbedingt zu Kenntnis nehmen muss, das die Abrechnungsverfahren zwischen Arbeitgeber und Finanzamt jetzt auf digitalem Wege erfolgen, und somit das Jahr 2008 abgerechnet ist.

Die Nachzahlungen zu verrechnen, ist dann Sache des Finanzamtes, im Rahmen des Lohnsteurausgleiches Entsprechendes nachzuberechnen.
 
@Flexi

wie ist dann dann mit verzögertem Auszahlen von Zeitzuschlägen?
Z.B. Nachtzuschläge von November gibts ja meist erst im Januar. Ist das dann
steuerlich gesehen Einkommen für das folgende Jahr, obwohl erarbeitet im
alten?!

Dann könnte der AG doch die Ausdrucke der Steuerabrechnung Anfang Januar
schon raus schicken. Wir haben die immer erst Ende Februar bekommen :gruebel:
 
Leider kenne ich nicht die Details des elektronischen Lohnsteuerabrechnungsverfahrens (AG-Finanzamt), welches meines Wissens in diesem Jahr neu und verpflichtend für alle AG eingeführt ist. Frag für Details bitte in deinem Lohnbüro nach.
 
Hallo,

ersatzweise für das Lohnbüro kann ich als Gehaltsbuchhalter diese Frage beantworten:

Für die Lohnsteuer/Einkommensteuer gilt grundsätzlich das "Zuflussprinzip", das heißt, in dem Monat, wo die Zahlung erfolgt, muß auch die Lohnsteuer berechnet werden.
Nachzuzahlende Zuschläge aus Dezember 2008, die erst im Januar 2009 ausgezahlt werden, laufen daher auf die (elektronische) "Steuerkarte" 2009.

Die Jahressteuerbescheinigung 2008 kann daher durchaus schon früher als Februar fertiggestellt werden. Bei uns haben die Kolleginnen und Kollegen diese bereits mit der Gehaltsabrechnung Dezember erhalten.

Gruß

medsonet.1
 
naja, die werden sich schon melden, wenn sie meine Steuerkarte wollen :mrgreen:

Hallo,

bist du dir da sicher?
Du solltest allerdings wissen, daß es für den Arbeitgeber eine klare Regelung gibt, wenn die Lohnsteuerkarte eines Mitarbeiters fehlt, diese sind automatisch mit Lohnsteuerklasse 6 zu besteuern!

Gruß

medsonet.1
 

Ähnliche Themen