So, eigentlich wollte ich hier nichts mehr zu schreiben, aber Du gibst ja keine Ruhe (außerdem sitz ich endlich wieder am Rechner )...Nach aktuelleren Daten sind es inzwischen 76%: Pressemitteilungen - 3,4 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2017 - Statistisches Bundesamt (Destatis)
Richtig; ein Teil davon wird auch von ambulanten Pflegediensten versorgt. Dennoch decken die Angehörigen einen Großteil der pflegerischen Maßnahmen ab und ich für meinen Teil respektiere und bewundere jeden, der das auf sich nimmt.
1,76 Millionen Menschen werden allein von den Angehörigen versorgt, teilweise über Jahre. Wir machen uns als Profession unglaubwürdig, wenn wir diese Leistung herabwürdigen.
Es geht nicht darum, ob es nun 72, 73, 75 oder 76% Pflegebedürftige sind (vollkommen banane), sondern daß Deine ursprüngliche Aussage eine ganz andere war:
Und dies belegt die Quelle eben NICHT.drei Viertel der Pflegebedürftigen in Deutschland erhalten die Hilfe bei den ATLs nicht von Pflegefachkräften, sondern von ihren Angehörigen.
Und abgesehen davon "würdige ich diese Leistung nicht herab"; ich weiß wohl, daß etliche Pflegebedürftige von Laien (Angehörige oder auch billige Aushilfen aus dem Ostblock) versorgt werden, oftmals auch aus der Not heraus, weil die Angehörigen weder einen Heimplatz noch einen ambulanten Pflegedienst finden. Aber muß man etwas, nur weil es halt "nun mal so ist" deshalb gut finden? Auch medizinische Versorgung erfolgte in früheren Zeiten durch irgendwelche Quacksalber und Baader...
Im Zweifelsfall werden auch genug Pflegefehler von solchen Laien begangen; diese fallen häufig nicht auf, manchmal aber eben doch. Und ggf. dürfen wir Profis uns dann damit befassen, wenn z. B. die schwer behinderte Tochter zu uns in die Klinik kommt, die seit Jahrzehnten von ihren Eltern versorgt wird, und diese mit drei Lagen Inkontinenzmaterial übereinander (!!) versorgt ist... und meine damalige Chefin, die ganz höflich-neutral auf diesen Pflegefehler hingewiesen hat, sich dafür als "alte Kanaille" bezeichnen lassen darf.
Auch dass die Hilfe bei der Körperpflege ebenso wie das Herrichten von Mahlzeiten usw. bei vielen Patienten zu den eher weniger komplexen Aufgaben gehört und daher im Alltag sicher auch gut von Hilfskräften (oder Angehörigen) erbracht werden kann, bedeutet nicht, dass sie nicht zu den pflegerischen Tätigkeiten gehört.
Weder "Wohnung durchwischen", noch "Einkaufen gehen" oder "Herrichten von Mahlzeiten" sind pflegerische Tätigkeiten. Das Eingeben von Mahlzeiten jedoch sehr wohl, insbesondere bei Pat. mit Schluckstörungen (Aspirationsgefahr). Hier werden hauswirtschaftliche mit pflegerischen Tätigkeiten durcheinander gewürfelt.Gar nicht mit erfasst: Die Hilfe wie "Einkaufen gehen" oder "Wohnung durchwischen" durch Angehörige. Denn dafür gibt's keinen Pflegegrad.
Ach Gott, Vorbehaltsaufgaben der Pflege... bitte werft doch mal einen Blick ins neue Pflegeberufegesetz, da werden diese erstmals definiert. Zwar noch sehr überschaubar, aber immerhin mal ein Anfang!Vorbehaltsaufgaben /-tätigkeiten in der Pflege... ich hab letzthin einen vielleicht passenden Artikel von einem L. Barth gelesen in welchem dieser die Idee der pflegerischen Vorbehaltsaufgaben analog zur ärztlichen Tätigkeit definiert. KLICK MICH für den Artikel. Ein interessanter Gedanke in der Thematik, wie ich finde - vielleicht ist er dem Ein oder Anderen in der Diskussion (noch) nicht bekannt.
§ 4 Pflegeberufsgesetz: Vorbehaltene Tätigkeiten
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