Ausbildungsplatz: Zusage geben trotz weiterer Vorstellungsgespräche?

Fritzel77

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Hallo, ich habe gestern eine Zusage für einen Ausbildungsplatz zum 1.10.17 bekommen und soll bis 5.1.17 antworten ob ich den Platz annehme. Hab aber am 5.1., 10.1. und 12.1. noch Vorstellungsgespräche. Und möchte mir des erst mal anschauen obs mir da besser gefällt.
Was soll ich tun?
Da erst mal zusagen und dann wieder absagen falls es mir woanders besser gefällt.
Gibt's dann da rechtliche Konsequenzen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe. :-)
 
Ich würde erst einmal zusagen. Späteres Absagen - vor Vertragsunterzeichnung ist kein Problem.
 
Ich würde erst einmal zusagen. Späteres Absagen - vor Vertragsunterzeichnung ist kein Problem.


gut, dass du das " vor " erwähnst !

nicht wenige, sogar schon " zu meiner zeit ", haben dann trotz vertragsunterzeichnung ihren ausbildungsplatz nicht angetreten, ohne die entsprecchenden stelle davon zu unterrichten.
Das ist meiner meinung nach keine art und weise und kann sehr wohl probleme schaffen !

gut ist ebenfalls, dass sich Fritzel77 darüber gedanken macht - was auch nicht alle tun...
 
Danke :-)
Da gibt's dan au keine rechtlichen Probleme ? Weil da so a zettel zum unterschreiben dabei war:

Hiermit bestätige ich verbindlich, dass ich die Ausbildung am 1.10 beginne.
 
Das würde ich nicht unterschreiben. Sondern mündlich zusagen mit der Erklärung warum.
Gerade das verbindlich ist meiner Meinung nach eine Vertragserklärung. Berichtigen mich jemand wenn das falsch ist.
 
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und wie wäre es dem sekretariat einfach zu sagen, dass du eben noch diese vorstellungsgespräche vor dir hast und eben erst ab 12.01, also gerade mal eine woche später, eine verbindliche zusage machen kannst ? und dann halt eben auch verbindlich !

schafft sicherheit und ehrlichkeit ! vielleicht wäre das ja einen versuch wert ?
 
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@fritzel: überhaupt kein Problem.
Unterschreib und wenn du dich dann doch anderst entscheidest bedankst du dich und schickst einfach alles zurück - ENDE.

Rechtliche Konsequenzen - keine -
welche denn auch???
 
Ja ich denk halt wenn ich da Anruf und des sag, das sie dann denken ich will gar nicht zu ihnen und mir dann vielleicht absagen. Oder können die des jetzt nicht mehr??

Und wenn ich am 12.1 erst des Gespräch hab bekomme ich ja vermutlich nicht gleich ne zusage.

@ Renje
Danke. Ich glaub so mach ichs. Ja vielleicht Strafe zahlen oda so. Ich weiß es ja nicht. Deswegen hab ich ja gefragt. :-)
 
Ja vielleicht Strafe zahlen oda so
Nein sowas gibts nicht.
Gibt keine eine rechtliche Grundlage für sowas.

Alles Gut, meine Bemerkung ging Richtung Tante Doll die/der Probleme sieht - welche sollten dass denn sein?
 
Der Zettel den du unterschreiben sollst kann dir sehr schnell als Vertrag ausgelegt werden. Die wollen doch nicht umsonst was schriftliches! Vertrag bedeutet 2 übereinkommende Willenserklärungen
 
@Onkel Etsch:
und was soll uns dein Beitrag jetzt sagen?
1. Der wird nicht als Vertrag ausgelegt, das ist ein Vertrag
2. Die wollen was schriftliches, wie du auch - oder?
3. Ist eine gegenseitige Willenserklärung - ja
und nun :?:
 
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Genau es ist ein rechtsbindener Vertrag!
 
Genau es ist ein rechtsbindener Vertrag!
Den man ja fristgerecht kündigen kann, bis 10.2017 ist es ja noch ne Weile!

Habe vor vielen vielen Jahren schon einen Ausbildungsvertrag unterschrieben gehabt, sollte 4 Wochen später beginnen. Der wurde ganz normal gekündigt vor Ausbildungsbeginn, als ich die Zusage zu meiner Wunschausbildung bekam. Das wurde nicht in Frage gestellt und gab keine Probleme.....
 
@ renje:

mir ist schon klar, dass du keine ( juristischen ) probleme für Fritzel77 siehst. dies ist ja nicht der erste thread in welchem diese situation thematisiert wird und auch immer wieder von dir entsprechend kommetiert wird.

ich meinte auch gar nicht " probleme " für den/die threadstarter/in !!

ich bezog mich lediglich auf mögliche probleme für andere, die sich um den gleichen ausbildungsplatz beworben hatten und die stelle nicht bekamen - unter anderem auch nicht wegen vermeintlich besserer kandidaten, die dann aber doch nicht erscheinen und eine lücke hinterlassen, die man zwar bei rechtzeitigem realisieren der situation auffüllen kann. es gibt aber auch fälle, wo man bis zum ersten schultag mit einem/einer bewerber/bewerberin rechnet, die/der dann nie erscheint. auch ein anderer, wesentlich engagiertere kandidat erscheint nicht: näml ich jener, der den, im grunde vakanten, platz nicht bekam, obwohl der schlussendlich doch frei war !

Die schule ärgert sich dann doch wohl auch mächtig über solch " verschwendete " chancen - glück haben dann die jenigen, die doch noch kurzfristig mit bewerbern von der warteliste auffüllen können
 
Aber Fritzel77 hat doch gesagt, dass sie dann absagen will, wenn sie sich anderst entscheidet. Dann hat die Schule noch mehr als ausreichend Zeit sich einen anderen Bewerber einzuladen.
Damit nimmt niemand einem anderen die Chance und alles ist gut!
 
hei ludmilla,

ich schrieb:

(...)

nicht wenige, sogar schon " zu meiner zeit ", haben dann trotz vertragsunterzeichnung ihren ausbildungsplatz nicht angetreten, ohne die entsprecchenden stelle davon zu unterrichten.
Das ist meiner meinung nach keine art und weise und kann sehr wohl probleme schaffen !
(...)

damit bezog ich mich nicht auf Fritzel77, welche/r ja von mir doch positiv erwähnt wird:


(...)
gut ist ebenfalls, dass sich Fritzel77 darüber gedanken macht - was auch nicht alle tun...
 
@ renje:

ich bezog mich lediglich auf mögliche probleme für andere, die sich um den gleichen ausbildungsplatz beworben hatten und die stelle nicht bekamen - unter anderem auch nicht wegen vermeintlich besserer kandidaten, die dann aber doch nicht erscheinen und eine lücke hinterlassen, die man zwar bei rechtzeitigem realisieren der situation auffüllen kann. es gibt aber auch fälle, wo man bis zum ersten schultag mit einem/einer bewerber/bewerberin rechnet, die/der dann nie erscheint. auch ein anderer, wesentlich engagiertere kandidat erscheint nicht: näml ich jener, der den, im grunde vakanten, platz nicht bekam, obwohl der schlussendlich doch frei war !

Die schule ärgert sich dann doch wohl auch mächtig über solch " verschwendete " chancen - glück haben dann die jenigen, die doch noch kurzfristig mit bewerbern von der warteliste auffüllen können

Also es ist doch so, es gibt zwei arten von Schulen, die einen die nicht genügend Bewerber kriegen und die, die zu viele haben.
Bei der ersten Schule macht es den Brei auch nicht Fett und die zweite Schule lässt aus der Warteliste/nächsten Kurs jemanden vorziehen und füllt den Platz in der mehr als ausreichenden Zeit ohne Probleme auf.

Ich denke nicht das der TE sich deshalb moralisch Vorwürfe machen muss mehrgleisig zu fahren. Dürfte ja auch die gängige Praxis sein.
 
Also es ist doch so, es gibt zwei arten von Schulen, die einen die nicht genügend Bewerber kriegen und die, die zu viele haben..(...)

ach, ist das so ? absolutes schwarz-weiss-schema? keinerlei " grautöne" dazwischen?
(...)
Bei der ersten Schule macht es den Brei auch nicht Fett ...(...)

vieleicht ibt es in irgendiner schule irgendwo eine art aufnahmanzahl. die eien kritischen wert beziffert, der irgendwann schon mal über weiteres schicksal ener schule entscheidend sein kann ?

(...)
und die zweite Schule lässt aus der Warteliste/nächsten Kurs jemanden vorziehen und füllt den Platz in der mehr als ausreichenden Zeit ohne Probleme auf..(...)

meine beiträge bitte richtig lesen !( gilt im übrigen für alle beiträge, nicht nur für meine ! :mryellow: )
ich habe mich bewusst und explizit auf situationen bezogen, wo die schulen bis zum ersten schuleginntag damit gerechnet hatten, dass die bewerber die ausbildungsstelle antreten würden und jene dann schlicht weg nicht zum ersten unterrichtstag erschienen sind und man nie mehr was von denen gehört hat.
so was finde ich persönlich schlicht und ergreiend unanständig ! velleicht ehöre ich da einer anderen spezies oder generation an, aber ich hatte mal gelernt, dass ma zu seinem wort stehen sollte und wenn wenn man dies nicht kann ( aus welchen gründen auch immer ), zumindest seinen mitmenschen erklärt warum und versucht, komplikationen, die daraus entstehen, zu vermeiden.
ein einfacher telefonanruf önnte genügen und dann könnten sicher auch noch nachzügler in die liste nachziehen. theoretisch ginge das natürlich auch noch am tage des ausbildungsbeginn, aber ich zweifele daran, dass all zu viele so lange warten.

Ich denke nicht das der TE sich deshalb moralisch Vorwürfe machen muss mehrgleisig zu fahren. Dürfte ja auch die gängige Praxis sein.

nein, absolut nicht ! ich habe auch der TE keinerlei moralische verwerfungen zwecks mehrgleisigem fahren gemacht !
 
Also Hallo :D
Ich hab mich jetzt dafür entschieden meine Ausbildung da zumachen wo ich zuerst die Zusage gekriegt hab. Weil die anderen Vorstellungsgespräche waren für mich eher wie verkaufsveranstaltungen ( unsere Schule is die beste alle anderen sind schei...) so hats zumindest auf mich gewirkt.
 

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