Ausbildungsabbruch wegen Zwischenprüfung

Hallo,

mir wurde heute mitgeteilt, dass mir empfohlen wird, meine Ausbildung zur Kinderkrankenpflegerin abzubrechen.
Sage, mal, WER hat dir das eigentlich mitgeteilt? War das etwa nur diese eine "Person" auf der Station?

Dann lehn dich getrost zurück, denn die hat darüber nun wirklich nicht zu entscheiden, es grenzt sozusagen an Nötigung...

Hast du mit deiner Kursleitung /Schulleitung schon gesprochen?? Tu das unbedingt, ebenso mit der Mitarbeitervertretung, die dich sicher ach bei dem Gespräch unterstützen kann und wird.
 
Mitgeteilt wurde es mir von der für uns Zuständigen Lehrkraft und der Schulleiterin.
 
Und mit welcher Begründung wollen/können sie dir das Examen verwehren?
Also für mich klingt das hinten und vorne nicht koscher, an deiner Stelle würd ich mir nen Anwalt nehmen.
 
Die Begründung ist, dass ich laut meiner tollen Anleiterin nicht geeignet bin, sie mich nicht alleine arbeiten lassen könnte etc etc.

Und es gab einen Vorfall, wo ich Otriven NT rausgegeben habe als sie gerade weg war. Die NT waren in der Kurve angeordnet und die entsprechende Mutter hätte sie schon längst haben sollen, hatte sie aber noch nicht.
Also habe ich sie ihr gegeben und meiner Anleiterin dies weitergegeben sobald sie wieder auf Station war (laut ihr "beiläufig" und "viiiel später")
Daraus wird mir als "gefährliche Pflege" ein Strick gedreht.
Eigentlich ist die Rausgabe von NT o.Ä. - auch durch Schüler- auf den Stationen üblich..aber bei mir konnte man da ja prima nochmal nen Grund finden mir eins reinzuwürgen.

Das Lustige ist: Ich wette, hätte ich der Mutter gesagt, sie soll warten bis ne Schwester da ist, wäre ich bestimmt als unselbstständig und faul dargestellt worden.
 
Eigentlich können sie dir doch nur die Zulassung zum Examen streichen, wenn du die erforderten theoretischen und praktischen stunden nicht abgeleistet hast...aber nur weil du in den letzten zwei einsätzen abgesackt bist, können die das eigentlich nciht machen! und wie du das beschreibst auf deiner momentanen station kenne ich das nur zu gut!! ich habe letztes jahr im oktober mein examen gemacht.auf meiner 2. letzten station ging es genau so ab! da gab es unter den schwestern sehr viel stress und als schüler wurde man systematisch fertig gemacht..es wurden einen dinge im mund verdreht und man stand blöd da! so war es bei mir und bei vielen anderen schülern und von der schule hat auch keiner reagiert! und wenn man so verunsichert ist macht man halt fehler,war bei mir genau so! ich war froh als ich da weg war! und ich gebe dir nur den rat: wehre dich und beiß dich durch..denn man kann nicht immer mit jedem mentor so gut wie mit dem anderen, bzw. mit den schwestern! wenn ich da in meinem 1. einsatz hingekommen wäre, hätte ich aber auch glaube ich aufgehört..
 
:knockin::knockin: Was??? Nur weil du Otriven rausgegeben hast, auch lt. Eintragung in der Kurve- wollen sie dir gefährliche Pflege anhängen??genau was du sagst wenn du es nciht gemacht hättest wärst du als unselbstständig dargestellt worden!! das ist doch lächerlig....aber wie gesagt..lass dich von der einen station nicht fertig machen!! mach bloß weiter, und auf der nächsten station läuft es besser!!
 
Es erscheint mir mittlerweile sehr schwierig hier zu raten. Wir kennen nur die subjektiven Angaben von Narai. Die Angaben der Schule fehlen uns.
Narai macht alles an der letzten Station fest. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine schwerwiegende Entscheidung aufgrund der Aussage einer einzelnen Person erfolgt.

Elisabeth
 
Aber ist es nicht Fakt, dass nur eine Überschreitung der Fehlzeiten bzw das Ableistung zu weniger Stunden praktisch und theoretisch einen an einer Zulassung zum Examen hindern können?
Soviel ich weiß, kann man selbst mit einem 5er Durchschnitt sein Examen versuchen (Erfolg sei mal dahingestellt), aber mir ist im Krankenpflegegesetz kein Paragraph bekannt, der vorab entscheidet wer zugelassen wird.
 
Hallo beetlejuice,

nicht ganz richtig, richtig ist, das die Schule diesen vorgeschriebenen Text dem Zulassungsantrag bescheinigen müssen:
Anlage2-KrPflAPrV schrieb:
...hat in der Zeit vom ........................... bis .........................
regelmäßig und mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterricht
und der praktischen Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen
...
gemäß § 4 Abs. 1 des
Krankenpflegegesetzes teilgenommen.
Die Nichtbescheinigung der erfolgreichen Teilnahme muss nachgewiesen werden können.
 

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