- Registriert
- 19.04.2011
- Beiträge
- 641
- Beruf
- Krankenschwester
- Funktion
- Praxisanleiter
Hallo zusammen,
heute melde ich mich mal mit einer Frage bezüglich des Themas "alte Dienstpläne aufheben".
Konkret geht es um folgendes:
Es wurden bisher die alten (handschriftlichen) Dienstpläne bis einschliesslich 2009 abgeheftet aufgehoben. So war es leicht, mal eben etwas nachzuschauen, in diesem Fall wegen der unliebsamen Diskussion, wer hat in den letzten Jahren Weihnachten/Silvester wie gearbeitet und wer eben auch nicht.
Heute dann, nachdem sich einige geärgert hatten das manche Personen wieder einmal (wie die letzten 5 Jahre zuvor auch schon) nachweislich an beiden Feiertagen frei haben, wurden plötzlich alte Dienstpläne weg geworfen. Alle vor und bis 2012. Sprich, zur Einsicht sind jetzt nur noch 2013, 2014 und dieses Jahr.
Mich würde jetzt interessieren, ob es eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist dafür gibt. Kennt sich da jemand aus?
Bin gespannt auf eure Nachrichten!
Grüßle von der leicht angesäuerten Krankenschwester
heute melde ich mich mal mit einer Frage bezüglich des Themas "alte Dienstpläne aufheben".
Konkret geht es um folgendes:
Es wurden bisher die alten (handschriftlichen) Dienstpläne bis einschliesslich 2009 abgeheftet aufgehoben. So war es leicht, mal eben etwas nachzuschauen, in diesem Fall wegen der unliebsamen Diskussion, wer hat in den letzten Jahren Weihnachten/Silvester wie gearbeitet und wer eben auch nicht.
Heute dann, nachdem sich einige geärgert hatten das manche Personen wieder einmal (wie die letzten 5 Jahre zuvor auch schon) nachweislich an beiden Feiertagen frei haben, wurden plötzlich alte Dienstpläne weg geworfen. Alle vor und bis 2012. Sprich, zur Einsicht sind jetzt nur noch 2013, 2014 und dieses Jahr.
Mich würde jetzt interessieren, ob es eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist dafür gibt. Kennt sich da jemand aus?
Bin gespannt auf eure Nachrichten!
Grüßle von der leicht angesäuerten Krankenschwester