Aufbewahrungspflicht alte Dienstpläne

BamBamsche

Poweruser
Registriert
19.04.2011
Beiträge
641
Beruf
Krankenschwester
Funktion
Praxisanleiter
Hallo zusammen,
heute melde ich mich mal mit einer Frage bezüglich des Themas "alte Dienstpläne aufheben".
Konkret geht es um folgendes:
Es wurden bisher die alten (handschriftlichen) Dienstpläne bis einschliesslich 2009 abgeheftet aufgehoben. So war es leicht, mal eben etwas nachzuschauen, in diesem Fall wegen der unliebsamen Diskussion, wer hat in den letzten Jahren Weihnachten/Silvester wie gearbeitet und wer eben auch nicht.
Heute dann, nachdem sich einige geärgert hatten das manche Personen wieder einmal (wie die letzten 5 Jahre zuvor auch schon) nachweislich an beiden Feiertagen frei haben, wurden plötzlich alte Dienstpläne weg geworfen. Alle vor und bis 2012. Sprich, zur Einsicht sind jetzt nur noch 2013, 2014 und dieses Jahr.
Mich würde jetzt interessieren, ob es eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist dafür gibt. Kennt sich da jemand aus?
Bin gespannt auf eure Nachrichten!

Grüßle von der leicht angesäuerten Krankenschwester
 
Offensichtlich scheint die Aufbewahrung der Dienstpläne das Problem nicht zu lösen, wenn "manche Personen" schon 5 Jahre an keinem Feiertag gearbeitet haben. Ich würd mal sagen, besagte "Personen" wissen, dass man sie nicht erpressen kann. Sollte man vielleicht genauso machen.

Elisabeth
 
Nunja, das Problem würde es nicht lösen, aber etwas in der Hand zu haben um sagen zu können, he, so gehts nicht, wäre nicht schlecht. ;)
 
Den besagten Personen ist es egal. Die setzen ihren Willen trotzdem durch. Musst halt auch machen.

Elisabeth
 
(...)
Heute dann, nachdem sich einige geärgert hatten das manche Personen wieder einmal (wie die letzten 5 Jahre zuvor auch schon) nachweislich an beiden Feiertagen frei haben, wurden plötzlich alte Dienstpläne weg geworfen. Alle vor und bis 2012. (...)

wurden die dienstpläne definintiv erst gestern nach der diskussion weggeworfen, oder hat man gestern herausgefunden, dass die pläne ( irgendwann mal ) weggeworfen wurden ?

von wem wurden sie weggeworfen und mit welcher begründung ( die juristische aufbewahrungsplicht mal hinten angestellt )?

Das kann ja dann eigentlich nur jemand sein, der direkten zugang hat - entweder sekretär(in) oder stationsleitung ( oft in diesem zusammenhang in personalunion in erscheinung tretend )
wurde da mal besagter person "auf den zahn gefühlt"?

micht beschleicht da ein gefühl, dass solche ( auf den ersten eindruck ) willkürlich wirkende handlungen durchaus tradition haben
( einigen leuten werden seit längerer zeit ungerechtfertigter weise vorteile verschafft, die anderen vorenthalten bleiben; die dreistigkeit mit der beweismaterial, welches zur aufklärung besagter misstände beitrgen könnte, einfach vernichtet wird, spricht fast schon für eine gewisse kriminelle energie )
und wir wissen, dass solche taditionen dann schwierig zu ändern sind - siehe post von Elisabeth Dinse.....

ist das so bei euch, oder sehe ich die sache falsch ?
 
Ich denke, dass es hier nicht in erster Linie um die Dienstpläne geht, sondern darum dass es bei Euch Kollegne gibt die sich Rosinen aus dem Kuchen picken. Dem ist meiner Meinung nach ohne Hilfe der Vorgesetzten kaum beizukommen.
Ist der handschriftliche Dienstplan wirklich das einzigste Dokument oder gibt es noch einen Nachweis im Computer?
 
  • Like
Reaktionen: Elisabeth Dinse
Warum nennen wir es "Rosinen rauspicken"? Es gibt sie halt, die Kollegen, die sich durchzusetzen wissen, wenn es um die eigenen Interessen geht. Und es gibt die Kollegen, die stets bereit sind, dies auszugleichen. Hier immerhin 5 Jahre lang.

Und wer wann gearbeitet hat wird in der Diskussion nix bringen. Da bleibt nur, hart bleiben und sich ev. auch mal unbeliebt machen. Und das nicht nur an den Feiertagen sondern das ganze Jahr über. Vom eigenen Engagement hängt nicht der Bestand der Station ab.

Elisabeth
 
  • Like
Reaktionen: getlucky
Warum nennen wir es "Rosinen rauspicken"? Es gibt sie halt, die Kollegen, die sich durchzusetzen wissen, wenn es um die eigenen Interessen geht.

Elisabeth

Weil es genau das ist! Und ich möchte solches Verhalten auch nicht mit irgendwelchen "Schein" positiven Attributen besetzen, wie sich durchzusetzen wissen. Und nicht alle Menschen können sich aufgrund ihrer Persönlichkeit gegen solche Dinge durchsetzen, aber auch die haben Rechte....
 
Pflege existiert nicht außerhalb der gesellschaftlichen Normen. Und es nun mal nicht mehr en vogue sich aufzuopfern für andere. Das kann man gut finden oder nicht. Ändern kann man es nicht. Es gibt kein Gesetz, dass vorschreibt, wer wann wie oft an Feiertagen zu arbeiten hat.

Wer etwas also nicht will, wird wohl oder übel an seinem eigenen Auftreten arbeiten müssen. Man kann einen anderen nicht ändern- nur sich selbst.

Elisabeth
 
  • Like
Reaktionen: getlucky
Pflege existiert nicht außerhalb der gesellschaftlichen Normen. Und es nun mal nicht mehr en vogue sich aufzuopfern für andere. Das kann man gut finden oder nicht. Ändern kann man es nicht. Es gibt kein Gesetz, dass vorschreibt, wer wann wie oft an Feiertagen zu arbeiten hat.

Elisabeth

Nee so konkret nicht, aber es gibt durchaus Regelungen, dass Mitarbeiter gleich behandelt werden müssen. Und daraus kann man durchaus ableiten, dass die Dienste gleich verteilt werden müsen!
 
Nee so konkret nicht, aber es gibt durchaus Regelungen, dass Mitarbeiter gleich behandelt werden müssen. Und daraus kann man durchaus ableiten, dass die Dienste gleich verteilt werden müsen!

richtig ! so was, wie sich bei den ( für einige )unbeliebten diensten an feiertagen personell abzuwechseln ist allgemein verbreitet - sogar bei uns in norwegen wird das so gehandhabt.
und so wie es aussieht, wird versucht, diese regel ausser kraft zu setzen, indem einige bevorteilt und andre benachteiligt werden. zur umsetzung dieses regelbruchs wird ja offenbar sogar " beweis-material" vernichtet, wenn ich die beschreibungen der threaderstellerin richtig deute und interpretiere. das meine ich mit quasi-krimineller energie.
werden andere fehlveralten mit den gleichen methoden vertuscht ?
 
Wo findet sich der Gesetzestext, dass bei der Verteilung der Feiertage eine Gleichberechtigung herrschen muss?

*ketzerischfrag* Wenn man bereits 5 Jahre immer wieder nachgegeben hat... warum dann nicht mehr im 6. Jahr.

Es kommt nun mal niemand als gute Fee daher und schenkt einem was. Man muss sich notgedrungen selber dazu aufraffen und seine Rechte einfordern. Und das geht nun mal nicht immer mit dem Ruf nach dem Gesetz.

Und was ein Fehlverhalten ist, liegt immer noch im Auge des Betrachters. Wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen. Denn sonst müsste man fragen, wie das mit dem Datenschutz steht. Schließlich nimmt die TE hier Einblick in die Dienstdarstellung der Kollegen und nicht in ihre eigene.


Elisabeth
 
  • Like
Reaktionen: getlucky
Heute dann, nachdem sich einige geärgert hatten das manche Personen wieder einmal (wie die letzten 5 Jahre zuvor auch schon) nachweislich an beiden Feiertagen frei haben, wurden plötzlich alte Dienstpläne weg geworfen. Alle vor und bis 2012. Sprich, zur Einsicht sind jetzt nur noch 2013, 2014 und dieses Jahr.
Mich würde jetzt interessieren, ob es eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist dafür gibt.
Jepp, steht im Arbeitszeitgesetz, § 16,2: ArbZG - Einzelnorm

Nur die letzten beiden Jahre aufzubewahren ist demnach rechtens (ich hätte mich auch gewundert, wenn man Dienstpläne in Papierform (!) praktisch unbegrenzt hätte aufbewahren müssen. In Zeiten elektronischer Dienstpläne wäre das reine Platzverschwendung).

Wurden die Dienstpläne wirklich während bzw. direkt nach dem Streit um die Feiertage entfernt, oder ist das z.B. im Rahmen der letzten QM-Zertifizierung etc. passiert und ihr habt es erst jetzt bemerkt?
 
Also, die Dienstpläne wurden jetzt vernichtet, just zu dem Zeitpunkt wo eben diese Diskussion wieder aufgetaucht ist. Natürlich gibt es auch im PC noch die alten Dienstpläne...aber an die kommt eben nur die Stationsleitung bzw Stellvertretung und PDL ran. Klar kann man drauf bestehen...aber leider geht es in dem Fall eben um die Stellvertretung, welche von sämtlichen Seiten, egal mit was für einem Verhalten Rückendeckung gibt.
Aber das steht jetzt hier nicht zur Debatte und möchte ich auch nicht weiter ausdiskutieren. Mit ging es nur darum, ob irgendjemand damit Erfahrung hat und dies auch mit Sicherheit weiß bzw verlässliche Quellen nennen kann. Denn im Netz gibt es so viele unterschiedliche Aussagen....
Somit schonmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
 
Müsste der Betriebsrat nicht auch Einsicht in die Dienstpläne haben? Immerhin gehört deren Überprüfung zu seinen Aufgaben.

Es würde jedoch ohnehin nicht viel bringen, die älteren Dienstpläne vorzulegen. So oder so gibt es ja keine gesetzliche Pflicht für regelmäßiges Arbeiten an den Feiertagen oder regelmäßiges Frei. Das sind ungeschriebene Gesetze innerhalb der jeweiligen Abteilung.
 
Wo findet sich der Gesetzestext, dass bei der Verteilung der Feiertage eine Gleichberechtigung herrschen muss?

wahrscheinlich nirgends ! sonst würdest du diese frage nicht formulieren :lol: es herrscht aber allgemein common sense darüber dass eine gerechte dienstverteilung eine selbstverständlichkeit sein sollte, wenn man generell einen arbeitsplatz gerecht gestalten will ( was im grunde auch selbstverständlich sein sollte )

*ketzerischfrag* Wenn man bereits 5 Jahre immer wieder nachgegeben hat... warum dann nicht mehr im 6. Jahr.

vielleicht weil man im 6 Jahr feststellt, dass es mit der altruistiuschen hingabe genug sein soll - einfacher ausgedrückt:
jetzt hat man die schnauze voll !

Es kommt nun mal niemand als gute Fee daher und schenkt einem was. Man muss sich notgedrungen selber dazu aufraffen und seine Rechte einfordern. Und das geht nun mal nicht immer mit dem Ruf nach dem Gesetz.

Rechte ohne gesetze einfordern ? :lol1: ein schelm der dabei böses denkt .... aber im ernst: man muss sich durchzusetzen versuchen, völlige zustimmung! - aber genau da sehe ich ja den versuch von bambamche, eben gerae das zu tun. zumindest sieht es so aus, dass sie einen anfang wagt und sich eben dafür mal ein paar grundlegende infos einholt....

Und was ein Fehlverhalten ist, liegt immer noch im Auge des Betrachters. Wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen.

nun, ich glaube mal, dass das ungerechte verteilen von diensten wohl von den meisten betrachtern als fehlverhalten gedeutet werden kann
Denn sonst müsste man fragen, wie das mit dem Datenschutz steht. Schließlich nimmt die TE hier Einblick in die Dienstdarstellung der Kollegen und nicht in ihre eigene.

unter der prämisse gesehen, dürfte ja dann einem niemals ein dienstplan, der mehr als den eigenen namen enthält, gezeigt, geschweige denn öffentlich ausgelegt werden. wie das dann in der praxis realisiert werden will, möchte ich mal sehen.
wir wollen doch mal die kirche im dorf lassen, Elisabeth 8-)
 
  • Like
Reaktionen: BamBamsche
Dienstplan und Datenschutz

Wir können es drehen und wenden wie wir wollen- man wird sich auch ohne ein Blatt Papier in der Hand stark machen müssen. Mal ganz davon ab, dass auch flatternde Blätter kein Argument sind. Die SL weiß ja um das Problem.

Warum machen die Kollegen eigentlich keine Feiertagsdienste? Welcher Grund wurde da immer angegeben?

Elisabeth
 
woahh... datenschutz lässt grüssen ! von mir aus. macht man sich das leben halt schwerer als nötig. stelle mir gerade lebhaft die praxis des " diensttauchens " in einem betrieb vor, wo nur die leitung eine vollständig übersicht des dienstplans verfügt .... oh mann !

aber zum anderen thema: ich persönlich mag feiertagsdienste sehr. da gibt es bei uns nämlich sehr, sehr gute zuschläge ( bis zu 150 % ) da klingelt die kasse !

aber es soll auch menschen geben, die gerade an den weihnachtsfeiertagen, das bedürfnis verspüren, diese im kreise ihrer familien und freunde ohne arbeit verbringen zu wollen. da kommen oft menschen zusammen, die sich sonst nicht so oft sehen.
dieses soziale gemeinschaft will mit essen, spazieren gehen, reden, beten, singen oder anderen andächtigen tätigkeiten ungstört über einen begrenzten zeitraum erhalten werden

reicht das als begründung ?
 

Ähnliche Themen