Doch, dem deutschen Steuerzahler. Was meinst Du, wovon sich der Topf der Arbeitslosenversicherung füllt - von unseren monatlichen Sozialabgaben.
Ah genau, zum Glück hat eine den Durchblick!
Wenn ich im Ausland einen Anspruch erarbeitet habe, dann steht mir dieser in JEDEM Land zu, mit der die Schweiz ein bilaterales Abkommen hält.
Deutschland z.b. holt sich dann das ALG 1 in Deutschland genannt, über Brüssel aus der Schweiz wieder und genauso geht es auch, wenn ein Schweizer hier arbeitet und einzahlt und in die Schweiz zurück zieht.
Das Schöne ist sogar, das ich 1 Jahr nicht zum Arbeiten gezwungen werden kann, wenn das neue Einkommen 30% unter meinem letzten Verdienst liegt!
Das bedeutet, ich habe 1 Jahr lang den
Höchstsatz an ALG1 in Deutschland bekommen und habe mir dann in Ruhe einen Job gesucht!
Und ja, in der Schweiz habe ich 6-stellig verdient und genug Steuern abgeführt um kein schlechtes Gewissen zu haben, auch wenn man nur 7 % zahlt.
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Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden neun Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar.
Broschüre für Interessenten:
http://www.verein.biz/downloads/mb20arbeitslosengeld.pdf
Die Beantragung lief sogar recht einfach. Mein alter AG musste ein Formular zum Arbeitsamt in der CH senden, die füllten das aus und es kam nach Deutschland. Damit geht man zum Amt und bekommt eine Berechnung in EURO, die vorher umgerechnet wird mit dem damaligen CHF Kurs. Alles ein bisschen kompliziert, man muss schon einen fähigen Sachbearbeiter haben.
Meine Meinung: Wenn man bezahlt hat, steht einem die Leistung zu und man sollte Sie so lange wie möglich ausnutzen!
Später diene ich niemandem, im Alter liege ich der nächsten Generation auf der Tasche, denn was ich augenblicklich in die Rentenkasse einzahle, das gibt die umgehend an die Generation meiner Eltern weiter.
Auch nicht korrekt! Wenn Du in Rente gehts- und da zählen die Bedingungen des Landes wo Du gearbeitet hast, stellst Du einen Antrag auf Rentenzahlung. In dem Land wo Du dann später lebst z.b. Deutschland gibst Du Deine Renteneinkommen an. Danach wird dann entschieden, was Du hier bekommst und ob Dir ALG2 zusteht. Ob du natürlich Deine Rente im Ausland angibst, das musst Du selber entscheiden!