Hey Leute, bin neu hier im Forum,
hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe eure Beiträge schon alle gelesen und ihr schreibt immer, man darf die Ausbildung noch einmal machen, wenn man eine Schule findet die dich nimmt.
Des hab ich dann auch gemacht, hab jemanden gefunden die mich zum Vorstellungsgespräch eingeladen haben und die meinten nun aber, ich soll mich ans Kultusministerium wenden (Bayern) und da nochmal genau nachfragen.
Jetzt hab ich folgenden Gesetzestext bekommen und nach 5-maligem rumtelefonieren, widerspricht das eurer Meinung :
"§4 Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Hebammen
(2) Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter.
Das ist ja noch OK, aber dann kommt der Satz
Die Aufnahme ist zu versagen, wenn:
1....
2. der Bewerber die staatliche Prüfung an einer Berufsfachschule der gleichen Ausbildungsrichtung bereits abgelegt hat, nicht bestanden hat und nicht mehr wiederholen darf,
3...
4...
5...
Und nach mehrmaligem Nachfragen ist mir gesagt worden, dass ist ein "Muss-" Kriterium, soll heißen: der Schulleiter darf mich nicht annehmen.
Weiter gehts dann aber:
Mit Zustimmung der Regierung können Schüler ausnahmsweise zugelassen werden wenn die festgestellten Tatsachen zwar zum Zeitpunkt der Entscheidung die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen würden, das Hindernis für die Zukunft jedoch behebbar erscheint und es unverhältnismäßig wäre, seinetwegen die Ausbildung zu verhindern.
Nun ja, das verunsichert mich ein bisschen. Hatte denn schon jemand die Ausbildung nochmal gemacht? Wenn ja wie, also mit oder ohne die Ausnahme, oder einfach zum Schulleiter gegangen und Glück gehabt, dass der das nicht wusste?
Hoffe, ihr könnt mir helfen, muss nämlich schnellstmöglich meiner hoffentlich zukünftigen Chefin Bescheid geben!
Danke schonmal
bye bye