2x durchgefallen

hi, also mir wurde gesagt, die die uns in 3 Jahren prüfen, schließen eine komplette neue Wiederholung der Ausbildung (Gesundheits- und Krankenpflegerin) aus. D.h., die würden mich nicht zulassen, da ich die Ausbildung schon einmal komplett gemacht habe. Und ich bin extra in ein anderes Bundesland gegangen.
 
Hallo,

wie meine Vorredner schon festgestellt haben, ist es im Gesetz nicht klar ausgedrückt worden, ob man eine komplette Ausbildung wiederholen kann, deshalb will ich auch kein Urteil darüber abgeben.

Vieleicht solltest du mal über eine alternative Ausbildung nachdenken, z.B. im Bereich Altenpflege. Die Ausbildungsinhalte und die Anerkennung dieser Ausbildung sind fast identisch. Vor allem ist hier ein anderes Gesetz Grundlage für die Ausbildung, d.h. niemand kann dir die Ausbildung oder die Prüfung formal verwehren.

Gruß

medsonet.1
 
Hi, eine Freundin hat in NRW 2007 die erste Examensprüfung nicht geschafft, dann mit uns 6 Monate später wiederholt, wieder durch die Theorie gerasselt. Was nun? Hat ein halbes Jahr den Abschluss Krankenpflegehelferin gemacht und dann erneut (am Nachbarkrankenhaus... 200m entfernt) wieder die 3-jährige Ausbildung begonnen. Habe Ihr geraten persönlich hinzugehen und die Situation zu erklären. Denn der Lebenslauf sieht natürlich nicht so cool aus. Aber es zeigt, es geht zu wiederholen. Muss halt jeder wissen, ob 7 Jahre Investition der Job wert ist, da bin ich mir nicht so sicher - zumindest nicht in Deutschland. :knockin:
 
Ich weiß nicht, ob ich den Elan gehabt hätte nochmal 3 Jahre durch zu halten :(

Dann frage ich mich auch, ob es noch Sinn macht. Ich meine, wenn man aus Unsicherheit oder Prüfungsangst durchgerasselt ist - ok. Aber bei derben Wissenslücken?

Wir haben zum Beispiel gerade eine Schülerin, die groß verkündet hat, Diabetes ausführlich durchgenommen zu haben.

Wir haben sie dann mal abgefragt:

Beispiel:
Woran erkennt man Diabetes? An den Fußnägeln ?:knockin:
Was produziert die Bauchspeicheldrüse? Na, die produziert Zucker!:knockin:
Wie sieht es mit Spätfolgen aus? Was passiert dann? Na, dann kratzte ab!:knockin:


Sorry, aber manchmal brauchen sich die Leute auch nicht zu wundern, das sie durchfallen.
Ist natürlich nicht allgemeingültig und nicht böse gemeint, aber oft hinterfragen die Schüler gar nicht, "warum bin ich denn durchgerauscht?"
 
Du lieber Himmel, noch mal 3 Jahre von vorne? Das würde ich nicht aushalten! Dieser Examensstress, das Lernen,... Nee nee, mir haben schon damals bei uns die 2 Leute leid getan, die durchgefallen sind...
 
Hey Leute, bin neu hier im Forum,

hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe eure Beiträge schon alle gelesen und ihr schreibt immer, man darf die Ausbildung noch einmal machen, wenn man eine Schule findet die dich nimmt.

Des hab ich dann auch gemacht, hab jemanden gefunden die mich zum Vorstellungsgespräch eingeladen haben und die meinten nun aber, ich soll mich ans Kultusministerium wenden (Bayern) und da nochmal genau nachfragen.

Jetzt hab ich folgenden Gesetzestext bekommen und nach 5-maligem rumtelefonieren, widerspricht das eurer Meinung :

"§4 Schulordnung für die Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Hebammen

(2) Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter.

Das ist ja noch OK, aber dann kommt der Satz

Die Aufnahme ist zu versagen, wenn:

1....

2. der Bewerber die staatliche Prüfung an einer Berufsfachschule der gleichen Ausbildungsrichtung bereits abgelegt hat, nicht bestanden hat und nicht mehr wiederholen darf,

3...
4...
5...

Und nach mehrmaligem Nachfragen ist mir gesagt worden, dass ist ein "Muss-" Kriterium, soll heißen: der Schulleiter darf mich nicht annehmen.

Weiter gehts dann aber:

Mit Zustimmung der Regierung können Schüler ausnahmsweise zugelassen werden wenn die festgestellten Tatsachen zwar zum Zeitpunkt der Entscheidung die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen würden, das Hindernis für die Zukunft jedoch behebbar erscheint und es unverhältnismäßig wäre, seinetwegen die Ausbildung zu verhindern.

Nun ja, das verunsichert mich ein bisschen. Hatte denn schon jemand die Ausbildung nochmal gemacht? Wenn ja wie, also mit oder ohne die Ausnahme, oder einfach zum Schulleiter gegangen und Glück gehabt, dass der das nicht wusste?

Hoffe, ihr könnt mir helfen, muss nämlich schnellstmöglich meiner hoffentlich zukünftigen Chefin Bescheid geben!

Danke schonmal
bye bye
 

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