25%-Stelle in Pflegeschule - wie viele Unterrichtseinheiten?

Tavora

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Hallo!


Für das Master-Studium Bildungswissenschaften an der FH Hannover muss bei der Einschreibung eine 25%-Stelle in der Pflegeschule nachgewiesen werden.
Mich würde nun interessieren, wie viele Unterrichtsstunden eine Vollzeitstelle in NRW umfassen, damit ich es runterrechnen kann...

LG Tavora


@admin:Ich wusste leider nicht so recht, wo ich den Beitrag reinstellen sollte. Zur Not bitte verschieben!
 
Hallo,

das hängt stark von der Schule ab...rechne bei einer vollen Stelle aber mal mit 700-900 Stunden/Jahr. Wenn man 46 Wochen zugrunde legt, dann wäre es also etwa 15-19 Stunden/Woche (VZ).

Viel spannender ist, ob Du eine Stelle in dem geringen Umfang findest ... warum muss es NRW sein?

Bachelor werden in NRW übrigens nicht anerkannt! Die momentane Mindestqualifikation der Dipl.-Berufspädagoge (FH)...dieses wird vermutlich auf dem M.A. Berufspädagogik rauf gesetzt werden.

NRW hat eine eigene Ducrhführungsverordnung für das Pflegegesetz und ist sehr streng, was die Anerkennung der Studienabschlüsse angeht. Ich würde Dir auf jeden Fall raten, für den Master nach Köln, Münster oder Bielefeld zu gehen.
Ob das aus Hannover anerkannt wird, kann ich Dir nicht garantieren...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist zwar off-topic, aber: In Stellenanzeigen für Pflegepädagogen steht unter den Voraussetzungen meist nur "ein abgeschlossenes Studium der Pflegepädagogik oder ein vergleichbarer akademischer Abschluss". Wo erfahre ich, welche Qualifikation aktuell in welchem Bundesland anerkannt wird?
 
Bei den zuständigen Behödern; in Hessen das RP Darmstadt.
Hessen erkennt zB auch keine Bachelorabschlüsse oder rein fachwissenschaftliche Abschlüsse an- genauso wie NRW.
Mit dem kommenden Gesetz werden sich vermutlich die Bundesländer weiter Spezifizieren, was wo von wem anerkannt wird.

Genauso schwierig verhält es sich tlw. mit dem anrechenbaren Stellenumfang. Meines Wissens können in Hessen erst Stellenbesetzungen ab 50 % überhaupt angerechnet werden (ein entsprechender Studienabschluss natürlich vorausgesetzt), weshalb z.B. eine 25 % Stelle nicht vergeben wird....


Eine Möglichkeit besteht aber eventuell in den Fachseminaren in der Altenpflege. Da liegen die Anforderungen an die Lehrkräfte meines Wissens nach (noch) unter denen in der GuKP.
 
@ Lillebrit

Danke für Deine schnelle Antwort!

NRW deshalb, weil ich hier lebe und aufgrund meiner Familie nicht umziehen kann. Hannover ginge auch nur, weil es ein berufsbegleitendes Studium mit festen Präsenzzeiten ist. Das wäre zu stemmen.

Meinst Du wirklich, dass der Master-Abschluss aus Niedersachsen in NRW nicht anerkannt werden könnte? Ich war so happy, endlich ne Lösung gefunden zu haben.

Bielefeld wär zwar toll, aber zu weit weg, um 3-4 x die Woche hochzufahren und Köln und Münster nehmen wohl erst mal ihre eigenen Leute und die Chancen stehen wohl recht schlecht dort mit meinem Bachlor reinzukommen. Bewerben werde ich mich trotzdem, aber Hannover wäre sonst schon ne schicke Alternative, zumal deren Bachlor-Pragramm meinem sehr ähnlich ist. Ich erfülle dort also die Voraussetzungen.

Was die 25%-Stelle betrifft:
Ich könnte doch als Honorarkraft mit dem B.A. an einer Schule arbeiten. Dann gäb es doch keine Problem mit dem Stellenschlüssel, oder sehe ich das falsch?

Ach ja, wärst Du so lieb, den link nochmal einzustellen? Er lässt sich leider nicht öffnen. Danke!

LG Tavora
 
Hallo,
ich würde mich zumindest erst erkundigen! NRW hat 3 Hochschulstandorte und bildet die Leute gemäß deren Richtlinien für die Ausbildung aus...ich kan mir sehr gut vorstellen, dass Du Probleme kriegen könntest.

Meine Kommilitonin (im ersten Studium in Bielefeld) kam übrigens 3 x/ Woche aus Hannover nach BI! Machbar ist es also...

Du musst ja auch nur während 2 Semestern wirklich häufig da hin....das 3. ist das Praxissemster, in dem Du eh in der Schule bist und nur einmal /Woche eine Begleitveranstaltung hast. Im 4. schreibst Du die Masterarbeit. Es geht hier also um 2 x 14 Wochen, die Du wirklich lange pendeln müsstest!

Zur Honorarkraft: diese wird nur für den Unterricht bezahlt und ist nicht fest angestellt! Du müsstest also jede Woche 10 Stunden unterrichten....zumal gehörst Du halt auch nicht zum Team.

Ausserdem: es geht nicht ums das Unterrichten, sondern darum den Schulablauf kennen zu lernen. Als Honorarkraft hats du dort i.d.R. kein Büro, erhält nur eine Vergütung für geleisteten Untericht und tust dieses quasi auf selbständiger Basis.


Da der Link nicht funktioniert, hier die ersten 2 Paragraphen.
Verordnung
zur Durchführung des Krankenpflegegesetzes
(DVO-KrPflG NRW)
Vom 7. März 2006 (Fn 1)​
Aufgrund des § 4 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege und zur Änderung anderer Gesetze (KrPflG) vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1776), wird verordnet:
[h=2]§ 1[/h]§ 1
Die hauptberufliche Leitung sowie die hauptberuflichen Lehrerinnen und Lehrer einer Schule nach § 4 Abs. 2 Satz 1 KrPflG müssen über die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 KrPflG i.V.m. § 2 KrPflG und über den Grad „Diplom-Berufspädagogin/Diplom-Berufspädagoge – Fachrichtung Pflege (FH)“ oder über eine gleichwertige berufspädagogische Hochschulausbildung verfügen.
[h=2]§ 2[/h]§ 2
Das Verhältnis fachlich und berufspädagogisch qualifizierter hauptberuflicher Lehrkräfte nach § 1 zur Zahl der Ausbildungsplätze beträgt 1 (Vollzeit) zu 25.
 
Danke noch mal Lillebrit!

Ich habe jetzt mal ans Ministerium geschrieben und bin gespannt, wann ich welche Antwort bekomme. Das kann doch nicht sein, dass ein Master-Abschluss 250 km weiter nicht mehr anerkannt wird, also mitten in Deutschland...

Die Pendelei wäre schon recht heavy. Ich bräuchte mit Bus und Bahn pro Weg knapp 3 Stunden, also fast 6 Stunden jeden Tag nur zur An- und Abreise. Ich weiß nicht, ob das wirklich machbar ist, vor allem, wenn die Veranstaltungen evtl. von 8 - 20 Uhr gehen, wie das bei uns teilweise der Fall ist.

Nun ja, mir bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten. Und lieben Dank noch mal für die links und die interessanten Infos zur Honorarkraft!

LG Tavora
 
Hallo,
die Zuständigkeit fällt unter das Ressort der Bezirksregierungen- wobei Du in NRW jetzt schauen müsstest, welches der 5 für "Deinen" Bereich zuständig wäre. Es geht hierbei um die Anrechung der Lehrkräfte auf das Schüler-Lehrer Verhältnis zur Sicherung der staatlichen Anerkennung.
NRW hatte bereits vor der Einführung des neuen Gesetzes in vielem Vorreiterfunktion (und hat schon 1998 in diversen Schulversuchen die neuen modularisierten Landesrichtlinien erprobt). Dort wurde auch ziemlich früh eine Durchführungsverordnung für das KrPflG eingeführt, welche die Anerkennung von Studiengängen regelt. Wenn der Bearf im eigenen Bundesland über die eigenen Hochschulstandorte (mit einem speziellen Studiengang) gedeckt werden kann, dann wird man eher schlechte Karten haben.

Es gibt allerdings die Möglichkeit der Einzelfallprüfung, in welcher Dein Studiengang auf Gleichwertigkeit zu den bevorzugten Abschlüssen geprüft wird.


Du tust Dir selber einen Gefallen damit, wenn Du an eine der drei FHs gehen würdest...ob Du in Münster und Köln tatsächlich abgelehnt würdest, wird man sehen. Trotz der ganzen Pendelei nach BI - es wären quasi 2 mal 14 Wochen; meine Kommilitonin aus Hannover hatte auch je 3 Stunden An- und Abreise und hat den ganzen Diplomstudiengang dort gemacht.
 
Kurz zur Info:

Der Studiengang an der FH Hannover wird laut telefonischer Aussage des Gesundheitsministeriums in NRW anerkannt.
Habe dennoch auch Bielefeld wegen der Praxisphase angeschrieben. Vielleicht schafft man es 3 x die Woche in den ersten beiden Semester zu pendeln, aber 20 Wochen á 5 Tage wäre doch sehr heftig, zumal ich auch noch Kinder habe.

Es weiß nicht zufällig jemand, ob man an der FH Bielefeld die Praxisphase auch am Wohnort (in meinem Fall im Ruhrgebiet) machen kann? Könnte mir vorstellen, dass es ein Problem mit den Praxisbesuchen der Dozenten geben könnte, oder?

LG Tavora
 
Hallo,
das musst Du mit den Dozenten abstimmen. Bei uns (wir waren aber auch über 50) gab es die Regel: BI + 100 km bzw. "alles, wo die Dozenten in maximal 2 Stunden sein können"...Ich war damals in Hannover :razz1:
Von BI in "den Pott" ist es ja auch nicht soooooo weit und durch die guten Zuganbindungen wäre man zB schnell in Dortmund. Aber wie gesagt: das musst Du mit der Hochschule regeln.

Wenn Du sicher weisst, dass dieser Studiengang anerkannt wird (ich würde sowas immer per Mail erfragen), dann kannst Du natürlich auch das Angebot in Hannover wahrnehmen. Allerdings musst Du eine 25 % Stelle in einer Schule finden...das würde ich auch vorher abklären, ob dieses realistisch ist.
 
Das klingt doch schon mal nicht schlecht. Ich darf also hoffen.
Was Hannover betrifft, ist eine schriftliche Anfrage raus. Das hätte ich im Fall der Fälle auf jeden Fall gerne schwarz auf weiß, bevor ich 3 Jahre umsonst studiere.

Danke nochmals!
 
@ tavora :
Hallo Tavora :verwirrt: ich bins...


okay, noch mal zum Gesundheitsministerium.

Ich habe heute mit dem Gesundheitsministerium gemailt und telefoniert. Danach noch mal mit der Bezirksregierung Münster:

Der Masterabschluss ist nicht Bundesländerabhängig.....

Wenn wir in NRW leben, können wir gerne den Master auch in anderen Bundesländern absolvieren.

O.k. lg Sternschweif
 

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