2-stündliche "Kontroll-Durchgänge" in der Nacht

Bei uns gibt es laut Dienstanweisung keine 2stdl Durchgänge, man sollte Anfang und Ende der Schicht durchgehen, sonstige Durchgänge liegen im Ermessen der Nachtschicht.

Nur zweimal durchzugehen, halte ich einfach für zu wenig.
Gerade die "unauffälligen" Patienten können nachts für böse Überraschungen sorgen.
Unsere Station ist relativ groß und wenn ich im Dienstzimmer Kurven schreibe, kann ich nicht hören, wenn jemand ruft, weil bspw. die Klingel heruntergefallen ist.
Ich habe in meinem Nachtdienst bei meinem Rundgang schon eine völlig unauffällige Patientin kollabiert auf der Toilette vorgefunden und einen Patienten krampfend im Bett.
Bei auffälligen Patienten gehe ich auch noch öfter rein, als alle 2h.
Habt ihr wirlkich so viele administrative Tätigkeiten? Wir haben viel davon in den Frühdienst verlagert, damit man eben nachts mehr Zeit hat um ordentlich arbeiten zu können.
Macht euch doch mal um Arbeitsorganisation einen Kopf und besprecht das im Team.

eine ungestörte nachtruhe sei grundsätzlich besser für die genesung als 2 stündlich gestört zu werden...
seitdem gehe ich nur noch beim ersten und beim letzten durchgang in alle zimmer rein
Ich möchte kein Patient auf deiner Station sein...
Ungestörte Nachtruhe? Was machst du denn beim Durchgehen? Das Deckenlicht an? Hast du Stöckelschuhe an?
Durchgänge muss man nicht laut machen, niemand wird dadurch gestört.
Ich halte eine gute Gesundheit für wichtiger als eine ungestörte Nachtruhe.
Übrigens... Die Genesung tritt eigentlich erst zu Hause ein.
Habe ich mal festgestellt, nachdem ich die Seiten tauschen mußte und als Patient im Krankenhaus lag.
 
Hallo,

mich würde mal interresieren wie diese Kontrollgänge aussehen?
Natürlich kann dabei ich sehen ob sie im Bett liegen und /oder irgendwas im Zimmer nicht in Ordnung ist.
Wenn man es genau nimmt müßte man ja die Pat. ansprechen.!Und sich somit überzeugen das sie ansprechbar sind.
Denn nur den Kopf ins Zimmer halten und gucken ob sie noch atmen sind ja "keine Kontrollgänge" im eigentlichen Sinn.:fidee:
 
Denn nur den Kopf ins Zimmer halten und gucken ob sie noch atmen sind ja "keine Kontrollgänge" im eigentlichen Sinn.
Doch, natürlich sind das Kontrolldurchgänge.
Was verstehst du denn darunter? Bin gespannt!

Wenn man es genau nimmt müßte man ja die Pat. ansprechen.!Und sich somit überzeugen das sie ansprechbar sind.
Nein, ich denke nicht, dass ich die Patienten ansprechen muss mitten in der Nacht... ;)
Wenn ein Patient dermaßen auffällig ist, dass man um seinen Bewußtseinszustand bangen muss, gehört er auf eine Intensivstation und braucht Monitoring.
 
Nehmen wir mal an der Pat. hat eine Hypoglykämie.
Dann liegt er auch in seinem Bett und atmet.Kann aber schon mal ernst werden.
Kann man aber schlecht erkennen wenn es dunkel ist und man nur "in der Tür" steht.
Ich mache meine Kontrollgänge nicht anders als wie hier beschrieben.
Wollte damit nur sagen das man nicht alles und jeden unter strenger Beobachtung haben kann im Nachtdienst.Da helfen auch keine Kontrollgänge.Passieren kann immer was.Leider!
 
Man kann selbstverständlich nicht alle Eventualitäten abdecken bei 2h Durchgängen. Mir kann auch heute auf dem Weg zur Arbeit ein Ziegelstein auf den Kopf fallen...
Dennoch denke ich, dass 2h Rundgänge einfach nötig sind um die Patientensicherheit weitestgehend zu gewährleisten.
Vielleicht kann ich diesem Patienten mit Hypoglykämie doch noch helfen.
Bei einer Hypoglykämie kann es zu Krampfanfällen kommen, vermehrtem Schwitzen und Unruhe, um nur einige Symptome zu nennen.
Vielleicht fällt mir aber eins davon bei meinen Durchgängen auf?
Vielleicht wäre es hingegen zu spät, wenn ich ihn erst am nächsten morgen finde.
 
@Arezoo

Ich muss hier wohl klarstellen dass ich nicht nur 2x die Nacht durchgehe.
Bei auffälligen Patienten gehe ich auch noch öfter rein als alle 2h.Denkst du ich führe dass nicht genauso durch?:gruebel:
Falls viel zu tun ist bleiben natürlich Nebentätigkeiten auf der Strecke aber diese an die Frühschicht abzudrücken ist bei uns nicht möglich. (Bleiben dann halt unerledigt oder mein Kollege auf der Nachbarstation unterstützt)
Vieleicht solltest du meinen Beitrag nochmal genau lesen um ihn zu verstehen.

MFG Skuld:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Skuld,

es ging mir in meinem Beitrag jetzt nicht um deine persönliche Handhabung, sondern allein um die Dienstanweisung in deinem Krankenhaus, die ich auch zitiert habe.
Wann und wie oft du jetzt speziell durchgehst, das kann ich nicht wissen, darüber habe ich auch nicht geschrieben.
Was ich merkwürdig finde, ist die Einstellung anscheinend vieler Kollegen (auch hier), dass eine ungestörte Nachtruhe extrem wichtig ist und Durchgänge die Patienten nur unnötig 'stören'.
Wenn ich mir anschaue, wieviele hier nachts durchs Internet surfen, dann finde ich das bemerkenswert. Dazu habe ich keine Zeit und auch keine Muße in meinem Dienst... :fidee:

Bei uns wurde auch lange Zeit gesagt, es wäre nicht möglich im Frühdienst verschiedene Nachtdienst-Routine-Tätigkeiten einzuführen - ging dann aber erstaunlicherweise doch. Wir haben einige Tätigkeiten einfach getauscht und uns etwas straffer organisiert.
Dazu muss ich allerdings auch sagen, dass wir seit einiger Zeit eine Stationsassistentin haben, die den Papierkram abheftet. Das macht eine Menge aus, im Nachtdienst keine Berge von Befunden mehr abheften zu müssen.
 
Hallo.:D
Ich habe nicht alle Beiträge genau gelesen - nur überflogen. Die Frage nach 2 stündlichen Rundgang möchte ich aber u.a. so beantworten:
Florence Nigthingale hatte damals erkannt das sie durch Umlagern der Patienten eine Decubitusbildung verringern konnte. Ein Durchgang mit Umlagerung der Pat. in dem damaligen Saal dauerte 2 Stunden. Dann ging es mit dem ersten Pat. wieder los.
Seither hält sich die Legende vom 2 stdl. Durchgang :besserwisser:(Zuletzt auf dem 6. Lindauer Symposium am 20.10.2006 von einem Dozenten erzählt)
Falls die Anzahl oder Zeitabstände der Rundgänge nicht als Hausinterne Dienstanweisung (nur die zählt !) festgeschrieben ist, sollte die PK kompetent genug sein, um zu endscheiden, wann sie wie oft in ein Zimmer geht. Ein einbestellter Pat. der morgen operiert wird ,muß im Normalfall nicht alle 2 Stunden "beaufsichtigt" werden. "Frische Op" oder gefährdete Pat. werden doch sowieso in kürzeren Zeitabständen besucht. Sollte es nur eine mündliche Anweisung geben, könnte die/der Betroffene ja mal hinterfragen WARUM ?. Angeblich zählt doch in unserem schon verunsichterten Berufsalltag nur die schriftliche Anweisung bzw. Dokumentation.
Die Rechtsprechung hingegen empfiehlt oft in den Urteilen einem 2 stündl. Rundgang .
Bis dann einmal. Gute Wache.:wavey:
 
Hallo Arezoo!

No Problemo, dann hab ich dass wohl falsch verstanden. Ich finde allerdings die geteilten Meinungen hier sehr interessant, da kommen gute Diskussionen zustande.:daumen:
Ich persönlich kann Sirigel nur zustimmen.

MFG Skuld:D
 
Meine Durchgänge im Nachtdienst sind individuell.
Wenn ich meinen Dienst antrete dann mach ich auch meinen kompletten
Stationsdurchgang und bevor ich ihn beende auch.
Pflegeintensive oder frischoperierte Patienten besuche ich 2 stündlich oder noch öfter.
So wie es die Situation notwendig macht.
Andere Patienten, die vielleicht auch jedesmal wach werden wenn ich das Zimmer betrete - doch ich bin leise, aber manche haben einfach einen sehr leichten Schlaf - bekommen eine Sonderbehandlung. Mit denen spreche ich abends ab, wie oft ich in der Nacht rein schauen soll. Fordere sie auf jeden Fall auf sich bei jeder Kleinigkeit zumelden.
Und ich finde das ein guter Schlaf sehr wohl zur Gesundung beiträgt.
Auch in einem Krankenhaus.
Und deshalb respektiere ich den auch bei meinen Patienten. Und ich weiß das die Patienten das auch danken. Und zwar in dem sie mir nach meiner ersten Nacht sagen das sie noch nie so gut im Krankenhaus geschlafen haben.
Ich denke das ich als Krankenschwester auch beurteilen kann wie oft ich was, warum nachts bei einem Patienten mache/ machen muß.
 
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Ich bin auch der Meinung dass man seine Kontrollgänge aus Verantwortungsbewusstsein machen sollte und nicht weil die Kollegen auch 2 stündl. durch die Zimmer gehen und womöglich "selbständige"zB. prä.-Op. Patienten durch das Knarren der Zimmertür vom schlafen abhält. Als Krankenschw. kann man doch unterscheiden welche Patienten Überwachung brauchen.
Erkundige dich doch einfach mal bei deiner PDL. ob es bei euch Hausinntern eine Regelung diesbezügl. gibt.
L.G.
 
Hallo,
ich möchte dieses Thema nochmal gerne aufgreifen.
Ich hatte mit einer Kollegin in der letzten Nacht eine kleine Diskussion, ob man mind. 4 std. oder 2 std. durchgehen sollte, für mich ganz klar, mind. 2 std. ....
Jetzt habe ich öfters gelesen, das die meisten lt. Dienstanweisuung 2 std. durch gehen...
Gibt es denn eine gesetzes Lage dazu ???
Weil auch öfters genannt wurde, das in einem prozess mind. 2 std. anerkannt wird.
 
1stdl. Kontrollgang bei uns in der Kinderklinik.
 
Wie weist man eigentlich nach, dass man diese AO einhält? Gibt es Stechuhren am Bett?

Elisabeth
 
Pflegenachweis. "Naechtlicher Rundgang durchgefuehrt" heißt es bei uns verkuerzt.
 
Kla. Kannst Du das faelschen. Aber wenn was passiert, stehst Du "gerade" dafuer. Das ist ein ganz einfaches Prinzip.
 
4std. Rundgang ist ausreichend ???
Ich hätte gerne mal was offizielles gelesen, soweit ich nun mitbekommen habe, wird es anscheinend Klinikintern festgelegt, aber im Fall eines prozesses, was nie zu wünschen ist, sieht denke ich sache anderser aus. Es muss doch eine offizielle Richtlinie geben oder ???
Ich hätte gerne mal ein entwurf gesehen (Gesetz etc.) wo es detaliert drinnen steht....
Weiss jemand wo man sowas findet ?
Ich habe leider noch nicht entdecken können.
 
So etwas wird es nicht geben. Eine Fachkraft muss entscheiden, wer wieviel pflege und Überwachung benötigt. Das ist ihr Job.

Das einzige was es vielleicht geben könnte, wären Präzedenzfälle, also Urteile die es zu irgendwelchen Klagen schon gegeben hat, worauf man sich berufen kann - im Falle des Falles...