Zuschläge während der Weiterbildung?!

zauberfee1989

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04.03.2008
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3
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Gynäkologie
Hallo,
ich mache z.Zt. eine 2-jährige Weiterbildung zu Onkologie in der Pflege. Während dieser Zeit bin ich immer wieder für einige Wochen in anderen Häusern tätig, wo ich ganz normalen Schichtdienst ableiste. Ich bekomme in dieser Zeit jedoch nur das normale Grundgehalt ohne die Zuschläge für Nachtstunden, Wochenenden, usw.

Ich arbeite in einem christlichen Haus und werde nach BAT-Kf bezahlt (7a, Stufe 3). Meine Frage ist also, ob es wirklich rechtens ist, dass mir diese Zuschläge verwährt bleiben? Mir würde auch schon ein Link zum kompletten Tarifvertrag reichen, den kann ich nämlich leider nicht finden.

Liebe Grüße
Zauberfee
 
Wer sollte Dir denn diese Zuschläge bezahlen?

Da käme für meine Begriffe doch nur das Haus in Frage, in dem Du sie auch erarbeitest.
Ich wundere mich allerdings, dass Du in einem Praktikum während der Weiterbildung alle Dienste machst. Diejenigen, die ich kenne haben entweder Früh- oder Kerndienst abgeleistet, Wochenende, Spätdienst oder gar Nachtdienst gab es dabei nie.
 
Hallo Zauberfee,
die Regelung für die Bezahlung der Weiterbildung musst / müsstest du mit deinem Arbeitgeber abklären. Wenn die Zeit in den anderen Häusern als Weiterbildungszeit gilt, ist diese Zeit ohne Zuschläge gerechnet.

Ob die Zuschläge dann das Weiterbildungs-Partner-Haus übernimmt, musst du klären.
Helfen kann ich dir beim AVR:
http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm

LG Einer
 

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