Wirkstoffnamen vs. Markennamen

Rechtliche Aspekte zur Ansetzung von Medikamenten!?!

Hallo Leute,

meine Frage hat etwas mit dem Thema "Medikamente" und Dokumentation, bzw. Anordnungen zu tun. Leider konnte ich eine Antwort auf meine Frage bisher nicht im Pharma-Forum finden.

Wie sieht es denn von rechtlicher Seite beim Austauschen von Medikamenten mit gleichen Wirkstoffen aus?
Wenn der Arzt ein Medikament explizit ansetzt, muß genau dieses meiner Meinung nach auch verabreicht werden. Der Arzt könnte es auf mein Bitten hin sicherlich ändern (was er in der Regel auch tut, wenn er sich mal wieder im Namen verhaut), aber wenn ich als Pflegekraft selbständig das Medikament einfach umsetze (z.B. Metoprolol in Beloc umwandeln möchte), könnte es für mich rechtliche Konsequenzen haben, wenn der Patient dadurch einen Schaden erleidet. Ich weiß von einigen Fällen, daß Patienten Beloc nicht vertragen haben, Metoprolol aber schon. Genauso verhielt es sich auch mit Isoket und Nitrosorbon.
Wie handhabt Ihr das? Setzt Ihr Anordnung in der Kurve in die gängigen Medikamente Eurer Station einfach selbständig um? Sind Euch rechtliche Feinheiten bekannt und wird darüber auch in Euren Teams diskutiert?
Ich freue mich auf Eure Antworten!:spopkorns:
 
Hallo Cremesahnetorte,

dieses Thema haben wir hier gerade schon kontrovers diskutiert, vielleicht findest du Antworten auf deine Frage!
 
Vielleicht noch dazu eine ganz aktuelle Info von unserem Krankenhaus:

Jetzt gerade ist die Dienstanweisung rausgegangen, dass das Pflegepersonal eben nicht mehr(!) die Medikamente ändern darf. Muss alles per ärztlicher Anordnung laufen.

Bin mal gespannt wie lange das dauert bis das auch so läuft.
Fängt ja schon bei Aufnahmen an, wenn der Doc schreibt Vormedikation weiter, und die Wirkstoffe liegen nur in anderen Präparaten vor - wird nicht bestellt, sondern umgesetzt. Bisher!
Ist ja auch auf Dauer ein enormer Kostenfaktor.

Die Ärzte sind somit dran ihre Anordnungen gewissenhafter auszuführen. :)