Wieviel Ruhezeit habt ihr nach der Wache?

Wolf1947

Newbie
Registriert
23.10.2006
Beiträge
4
hallo....darf der Arbeitgeber nach einem Nachtdienstblock Urlaubstage einsetzen?
 
Hallo Wolf,

wie darf ich deine Frage verstehen?
Ob du aus dem Nachtdienst kommst und dann gleich in den Urlaub gehst?
Ja, das darf der Arbeitgeber machen, die Plusstunden durch den Nachtdienst verfallen dir nicht.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo Wolf1947,
ja, warum nicht, er kann die ja genauso nach entsprechender Ruhezeit nach dem Nachtdienst wieder zu anderen Schichten einsetzen!

Wobei Urlaubstage allgemeinüblich ja beantragt und genehmigt sein müssen...
 
wieviel ruhezeit habt ihr nach der wache ...

... würde mich jetzt echt mal interessieren.

bei mir ist es ja zum teil so, dass ich rauswache und am nächsten tag manchmal gleich wieder zum frühdienst antreten muss.
 
Soweit ich informiert bin, nur erlaubt, wenn nicht mehr als 3 Nächte gewacht wurden.
 
Soweit ich informiert bin, nur erlaubt, wenn nicht mehr als 3 Nächte gewacht wurden.


naja ... erlaubt ist vieles nicht ... aber nach 6 nächten kommt sowas auch vor!!! *schulterzuck*
 
Hallo!

Nach sieben Nächten haben wir in der Regel 5 Tage frei!
Nach vier Nächten meistens 3 Tage!

Was du da schreibst ist ganz schön heftig! Nach wievielen Nächten ist das dann? Das ist eigentlich unzumutbar!

Liebe Grüße
 
naja ... erlaubt ist vieles nicht ... aber nach 6 nächten kommt sowas auch vor!!! *schulterzuck*

Ich würde da aber nicht nur mit einem Schulterzucken reagieren.

Zuerst würde ich die Dienstplanschreiberin fragen, wieso das so und nicht anders geplant wurde. (Ich gehe davon aus, die Dienste waren so geplant und sind nicht durch Krankheitsausfälle entstanden).

Wenn ich da keine nachvollziehbare, plausible Erklärung bekomme und das immer wieder vorkommt, würde ich mich "vertrauensvoll an meinen Personalrat" wenden.

Die helfen dann schon nach, daß das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.
 
Hallo,

ich würde vorschlagen frag mal jemanden aus dem Betriebsrat! Soviel ich weiß ist das nicht erlaubt. Das du dann auch gleich in den Frühdienst gehst. Ich mache das aber manchmal freiwillig wenn ich die freien Tage wo anders brauche.
Aber normalerweise geht das so nicht. Wenn dich nicht zum Betriebsrat traust frag die Stationsschwester oder wie schon gesagt die Dienstplanschreiber.:emba:
 
Hier in Südtirol haben wir den Schlaftag am nächsten Tag und immer noch einen zusätzlichen Tag frei. Das finde ich sehr gut, denn so wird der Rhythmus nicht so durcheinandergewirbelt. Auch machen wir in der Anästhesie maximal 3-5 Nächte im Monat und die nicht am Stück.
 
hallo zusammen!

vielen Dank erstmal,für so viele Antworten:) meine Kolleginnen und ich arbeiten mit unterschiedlichen Verträgen,trotzdem leisten wir regelmäßig seit Jahren 5Blöcke teilweise 6Nächte,seit einem halben Jahr mit 4 bis 5 und seit kurzem versuchen wir es mit 3Blöcken.Ich gehöre mit zu den Spitzenreitern 26.5 Std.wöchentlich,nach 3Nächten habe ich auch 3frei mit Ausschlaftag,manchmal auch 4.Bei meiner Kollegin wurde der Urlaub ohne besonderen Grund in ihre Freiwoche geschoben,ich hatte bisher Glück.....es ist auffallend oft bei ihr vorgekommen,und sie führt die Liste an mit Überstunden 160.Ich finde es unverschämt!!! Wir haben morgen eine Supervision,zu der wir unsere Chefin eingeladen haben,die seit einem guten3/4 Jahr bei uns ist.Wir sind Dauernachtwachen,arbeiten mit geistig behinderten Menschen.Wenn 5 Nächte oder 4 3 die gleiche Anzahl gehen wir in die Freitage,das ist ok,mir geht es nur um den Erholungsbedarf,der mit tariflichen Urlaub abgedeckt wird....und das von einer stellvertretenden Leitung,die mit uns vorher im Nachtdienst gearbeitet hat.So ich danke allen,für die Anteinahme

Es grüßt Wolf1947
 
Hallo!

Bei meiner Kollegin wurde der Urlaub ohne besonderen Grund in ihre Freiwoche geschoben
Was bedeutet geschoben? Handelte es sich um einen genehmigten Urlaub, der dadurch verändert wurde? (genehmigt ist genehmigt!)

Wenn Ihr keine besonderen Klauseln im Dienstplan habt, die z.B. einen bestimmten Arbeitsrhythmus festlegen, kann der Arbeitgeber die Nachtdienste um Eueren Erholungsurlaub legen, wie er es möchte - solange er die gesetzlichen Vorgaben einhält.

Bei Euch handelt sich arbeitsrechtlich gesehen auch eher um das Problem der geplanen Mehrarbeit. (Urlaub statt Frei = zu viele Stunden) Wird im Moment hier diskutiert: http://www.krankenschwester.de/foru...npflegegesetz/10922-geplante-uberstunden.html

Ansonsten hilft sachliches Reden wirklich oft viel. Ich versuch nach Möglichkeit Urlaub so attraktiv wie möglich in den Dienstplan einzubetten. Immer geht´s aber halt nicht. Darf halt dann gewiss nicht immer die gleiche treffen (dass jeder mal auf mich sauer sein darf :wink1: ).

Grüße
Michl
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,danke für die Antwort,mit geschoben meine ich,zwischen den Blöcken,was normalerweise die Freiwoche od. Tage wären,vor gut 3Jahren hatten wir regelmäßig 4-5Nächte und die Freiwoche wurde mitgerechnet,also erst dann der Urlaub.Diese schönen Zeiten sind vorbei.Mir ging es auch nur darum,ob dies rechtlich ok ist,denn ich kenne viele Personen die Schichtarbeiter sind,im Wechsel mit Nachtdienst,und da gabs so etwas nie,die Freiwoche wurde nie mit genehmigtem Urlaub verrechnet,ich finde,daß Menschen,die noch nie im Nachtdienst gearbeitet haben,überhaupt nicht nachvollziehen können,was es bedeutet,seinen wohlverdienten Urlaub dafür abzugeben,wenn einem eine Freizeitwoche nach einem Block zusteht.Liebe Grüße Wolf1947

Danke für die Antwort,eben doch wir erhalten keine Plusstunden,daß ist ja das Ungerechte dabei,dementsprechend steigt der Frust.Zur Zeit schlimm,da wir ziemlich ausgelaugt sind,aufgrund der ständigen Überstunden,die nicht nicht in Freizeitausgleich umgewandelt werden können,weil es schon zuviele sind.Auszahlen wollen die meisten nicht,da es sich nicht lohnt auf den Lohnstreifen zu gucken.Lieben GrußWolf1947

Sorry,wenn ich nicht allen antworte,bin erst seit kurzem dabei,und hab noch Probleme mit dem Programm.Liebe Grüße Wolf1947
 

Ähnliche Themen