Wieder einmal Gehalt als Praxisanleiter

Psycho

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26.02.2005
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Krankenpfleger
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Student
Hallo Ihr Lieben,

ich arbeite als freigestellter PA im Krankenhaus. Nun ist es an der Zeit, mal eine Gehaltsanpassung anzuregen. Meine Stellenbeschreibung wurde vor kurzem überarbeitet und es sind jetzt viel mehr Aufgaben dazu gekommen, auch welche, die mit der eigentlichen Praxisanleitung nicht viel gemein haben.
Unter anderem:

- Übernahme der gesamten Einsatzplanung (Dienstplan) für ca. 300
Schüler
- Organisation und Übernahme von Fortbildungen für Pflegepersonal
- Betreuung eines anderen Ausbildungszweiges (Med. Fachangestellte)
- Mit- und Ausgestaltung von ausserbetrieblichen Veranstaltungen,
Messen etc.
- Koordinator zwischen PDL, Schule und Kliniken
- Mitarbeit in den verschiedensten AG's Pflegestandards, Projekten, wie
z.B. Aktion Saubere Hände

Und das im Prinzip eher neben des alltäglichen Geschäftes. Ist schwer alles unter einen Hut zu bekommen (Zeit). Aber es macht auch Spass und fordert einen, nur möchte man eben auch für die entsprechende Verantwortung bzw. das Engagement entlohnt werden.

Bin derzeit in der 8a/4 eingruppiert, wie eine Schwester, nur ohne Schichtzulagen eben.

Habt Ihr Info's, oder Rat für mich was üblich wäre, wo man ansetzen könnte ?

Danke !!!
 
Moin,

viele Häuser gruppieren in 9a/b mit viel Glück 9c ein.
9c ist mit der Bedingung einer Fachweiterbildung für Intensiv und Anästhesie verbunden.

Mach dir keine zu grossen Hoffnungen, im regulären Schichtdienst bekommst du alleine durch die Schichtzulagen mehr als der PA, dem ja alle Zulagen fehlen.
Die Hochgruppierung macht das nicht wett.

Liebe Grüsse
Narde
 
Ja klar wird das nicht einfach, aber man muss dem AG bewußt machen, wie wichtig die sog. Pflegequalität ist, um in der heutigen Zeit ganz vorn mitspielen zu können.

"Zu leben, bedeutet zu kämpfen"
 
Hallo Psycho,

dann nimm deine Stellenbeschreibung und lasse die Stelle bewerten, wenn du Glück hast kommt 9c dabei heraus.

Stellenbewertungen macht in der Regel das strategische Personalmanagement, den Auftrag dazu kann die Pflegedirketion erteilen.

Erleichtern würde dies, wenn es bei dir im Haus schon eine entsprechende Eingruppierung gegeben hätte.
Es ist allerdings ein langer und steiniger Weg bis dahin, ich spreche aus Erfahrung.

Viel Glück
Narde
 
Praxisanleiter und danoch freigestellt das ist schon mal klasse ich bin im dezember mit meiner PA weiterbildung fertig arbeite dann normal in stationsbetrieb weiter ergo das selbe gehalt mehr arbeit ne kleine finazielle anerkennung seitens des krankenhausträgers würde mir auch gefallen naja vieleicht bei den nächsten tarifverhandlungen(ich glaub nicht dran)
WAS MICH INTRESSIERT BEKOMMT JEMAND EINEN BONUS VON SEINEN ARBEITGEBER FÜR SEINE TÄTIGKEIT ALS PA???
 
Hallo.

Bei uns haben die PA schon großes Glück wenn sie einen Teil ihrer regulären Arbeitszeit für Anleitungen freigestellt werden. Mehr Gehalt gibts nicht, auch keine irgendwie anders geartete materielle Anerkennung.

Eigentlich habt ihr aber eine ganz gute Position. Schüler müssen (je nach Bundesland) pro Woche eine bestimmte Anzahl an qualifizierter und extra ausgewiesener Praxisanleitung bekommen. Wenn dies nicht der Fall ist (und mal jemand auf die Idee käme das einzuklagen), kann im schlimmsten Fall die Ausbildungserlaubnis wegfallen. Gabs bisher noch nie, afaik.
Aber wenn die PA sich konsequent weigern, eine Anleitung ohne entsprechende zeitliche Freistellung und Vergütung überhaupt zu machen, gerät letztlich der AG in Zugzwang.
Ist natürlich ein unschöner "Konfrontationskurs", aber erfahrungsgemäß ist das ja die einzige Sprache welche verstanden wird.

Wäre ich heute Schüler und hätte eine miese Note in der praktischen Prüfung würde ich schon mal schauen, ob ich überhaupt die vorgeschriebene Anleitung (qualifiziert und nicht "nebenbei" geschehen) erhalten habe - die muss nämlich (neuerdings) vom Schüler als solche auch mit Unterschrift bestätigt werden...


DS
 
Ich bin auch seit kurzem freigestellt. Mit Gehaltseinbußen erstmal! Aber wir kämpfen weiter und lassen das ganze mal anlaufen, und wir werden nicht so schnell klein bei geben.:rocken:
 
Hallo DS,
du schreibst:
Wäre ich heute Schüler und hätte eine miese Note in der praktischen Prüfung würde ich schon mal schauen, ob ich überhaupt die vorgeschriebene Anleitung (qualifiziert und nicht "nebenbei" geschehen) erhalten habe - die muss nämlich (neuerdings) vom Schüler als solche auch mit Unterschrift bestätigt werden...

Wo genau steht das denn?

LG
papu
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gute Frage.
Wühl Dich mal durch das bayrische Ausbildungsgesetz für Gesundheits- und Pflegeberufe...
Letztlich stammt die Aussage von nem Schulleiter. Die Schüler bekommen auch neuerdings eine Liste in ihrer Mappe mit, auf welcher genau Zeitpunkt, Inhalt und anleitende Person einer Praxisanleitung vermerkt werden.
Entscheidend ist hierbei die "qualifizierte" Anleitung und die Tatsache, dass sie außerhalb des normalen Ablaufs stattfindet, also der Anleitende explizit nur dafür da ist.
Momentan gilt afaik 3 Sunden pro volle Arbeitswoche als Richtwert.

Letztlich käme es sicher darauf an zu belegen, dass eine entsprechende Praxisanleitung nicht (oder nur unzureichend) stattgefunden hat. Dies entbindet den Schüler natürlich nicht davon sein Hirn zu benutzen in einer Prüfung...aber wenn der ausbildende Betrieb seiner Ausbildungspflicht nicht nachgekommen ist, dann sieht das gar nicht gut für ihn aus.

Ich betrachte das aber gerade für die Praxisanleiter als guten Hebel um endlich ihren Aufwand entsprechend gewürdigt zu bekommen.


DS
 
Gute Frage.
Wühl Dich mal durch das bayrische Ausbildungsgesetz für Gesundheits- und Pflegeberufe...
Es gibt KEIN solches Gesetz, lediglich ein BUNDESgesetz:
KrPflG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung:
KrPflAPrV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Dort heißt es sinngemäß:
Die Praxisanleitung ist durch die Einrichtungen sicherzustellen.

Die Art der Sicherstellung ist der jeweiligen Ausbildungsstätte überlassen und überhaupt nicht bundes-/landeseinheitlich.
 
Nein, es ist nicht bundeseinheitlich.

Und nachdem ich das mit der Mindeststundenzahl an Praxisanleitungen (in Bayern!) behauptet hab, geh ich dem auch nach...dauert aber.

8)


DS
 
Dann hätt ich gern eine Gesetzesquelle von dir, um meine Wissenlücken damit zu füllen...

Bayrisches Recht ist in in den anderen Bundesländern nicht anwendbar. Und Papu stammt offensichtlich aus einem Bundesland, in dem keine solche Regelungen oder solche mit anderen Vorgaben vorhanden sind.
 
Ich zitiere mich selber:

Eigentlich habt ihr aber eine ganz gute Position. Schüler müssen (je nach Bundesland) pro Woche eine bestimmte Anzahl an qualifizierter und extra ausgewiesener Praxisanleitung bekommen.

Ich red schon die ganze Zeit von bundeslandspezifischer Regelung.
Im Übrigen ändert das an meiner Grundaussage nix: Eine Praxisanleitung muss stattfinden. Erkennbar als solche und von Menschen die qualifiziert sind.
Ist das nicht der Fall, ist die Ausbildung bzw. daraus resultierende Mängel anfechtbar. Ob man sich damit einen Gefallen tut? Keine Ahnung...

Wenn ich das nächste Mal den besagten Schulleiter treff dann frag ich ihn woher er das hat. Aber das dauert eben ein Weilchen...

DS
 
Ich habe zumindest mal das hier:

http://www.dkgev.de/pdf/1137.pdf

Eine Empfehlung der deutschen Krankenhausgesellschaft.
Hat zwar keinen Gesetzescharakter, iss aber nah dran... :mryellow:
Sie gehen von 10% der praktischen Ausbildung aus, welche als "qualifizierte Praxisanleitung" stattfinden sollen.


Wie gesagt, wo kein Kläger...

DS
 

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