Wie wirken sich Patientenaufnahmen und Entlassungen auf den Stellenschlüssel aus?

ErklärBär

Newbie
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20.10.2007
Beiträge
5
Ort
Fulda
Beruf
Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
internistische Station (Kardiologie)
Funktion
Praxisanleiter
Ich arbeite auf einer kardiologisch internistischen Station mit 40 Planbetten. Täglich (werktags) nehmen wir durchschnittlich 10 einbestellte Herzpatienten (Herzkatheter, Cardioversion, RR-Abklärung) auf. Zusätzlich werden 2-3 Patienten von der Intensivstation zu uns verlegt. Die Notfallaufnahme sendet uns meist 4-6 Patienten. Somit kommen wir in der Regel auf c.a. 15 Patientenaufnahmen. Dies geht natürlich nur, weil wir ebensoviele Patienten entlassen (Liegezeit der Herzkatheterpatienten: 3 Tage; Cardioversionen: 2 Tage).
Unser Stellenschlüssel des Pflegepersonals wird anhand der PPR (Pflegepersonalregelung) errechnet. Dort sind aber weder Patientenaufnahme, noch Entlassung enthalten. Dabei braucht man doch gerade für diese Tätigkeiten viel Zeit (Akte anlegen; ärztliche Angaben ausarbeiten; Medikamente stellen; Bett herrichten; Bett entsorgen.......). Wie ist die offizielle Regelung? Wieviel Zeit "sollte" man pro Aufnahme und Entlassung bekommen?
 
Für Aufnahme und Entlassung sieht die PPR 70 Minuten pro Patienten vor.

Elisabeth
 
Kann man das irgendwie von offizieller Seite schriftlich bekommen? Gibt es da überhaupt gesetzliche Richtlinien oder Empfehlungen der Krankenhausgesellschaft? Ich brauche etwas Handfestes, um auf höherer ebene argumentieren zu können.
Wer kann mir helfen???
:weissnix:
 
Soweit ich weiß, sind wir 16,5 Stellen. Unser Problem ist darüber hinaus, dass wir werktags stets überbelegt sind. Am Wochenende haben wir oft ein paar leere Betten. Im Durchschnitt haben wir schätzungsweise eine 90%ige Patientenbelegung.
 
Soweit ich weiß, sind wir 16,5 Stellen.


ich meine 2 STellen pro Frühdienst (bzw. je nachdem, wann die Patienten
kommen, wird ja im FD sein) Von den Pflegeminuten her müssten doch zwei
Leute NUR mit Aufnahmen / Entlassungen beschäftigt sein, ohne irgendeinen
anderen Patienten mit zu versorgen
 
Aktuelle Gesetzestexte gibt es nicht. Google mal mit Pflegepersonalregelung und Fallwert.

Ich fürchte allerdings, dass du wenig Glück mit deiner Argumentation haben wirst. Es gibt mittlerweile das Problem, dass die DRGs so knapp kalkuliert sind, dass sie die Personalkosten nur noch unzureichend abdecken. Früher wurden Ausfallzeiten beim Personal (Urlaub, Krankheit, Weiterbildung) prozentual bei der Personalberchnung aufgeschlagen. Mit den DRGs entfällt das- es geht da immerhin um ca. 15%.

Elisabeth
 
c.a. 8-10 Aufnahmen im FD (elektiv einbestellte Patienten + Notfälle)
c.a. 3-4 Aufnahmen im SD (Notfallaufnahme + Verlegungen von Intensivstation)
c.a. 2-3 Aufnahmen im ND (Notfallaufnahme)

Wir haben die 40-Betten-Station in 3 Bereiche unterteilt.
Unsere Besetzung (jeweils im FD und SD): 1 Pflegekraft pro Bereich (examiniert); 1 Außendienst (examiniert); 1 Patienten-begleitdienst (ohne Pflegeausbildung); 1 Stationshilfe (ohne Pflegeausbildung; für Putzarbeiten und Auffülltätigkeiten; steht auf einer Pflege-Planstelle)

im ND: 2 examinierte Pflegekräfte
 
40 Betten sagt erst mal gar nichts über den Pflegeaufwand aus. Wie ist die prozentuale Verteilung der Einstufungen A/S?

Elisabeth
 
durchschnittlich 14 Patienten A3/ 6 Patienten S3
15 Patienten A2/ 30 Patienten S2
Rest A1/S1
Das ist allerdings großen Schwankungen unterlaufen. Zur Zeit sind 50% A3.

Und wenn man mal ehrlich ist... ist diese Eingruppierungsgeschichte äußerst ungenau und der Willkür der einzelnen Stationen ausgeliefert.

Steht im Buch PFLEGE-PERSONALREGELUNG von Heisterkamp und Zerbe etwas über die Zeiteinheiten für Patienetenaufnahme?
 
Hallo!

Fakt ist, dass es für die allgemeinstationäre Pflege keine Rechtsgrundlagen hinsichtlich der Personalbesetzung gibt.
In 1969 gab es bessere Grundlagen: Anhaltszahlen. Außer Kraft.
Die PPR als Rechtsverordnung: außer Kraft.
Geschäftsführung und Direktorien als Organisationsverantwortliche: in Kraft.
Pflegedienstleitungen/Stationsleitungen als pflegerische Verantwortliche = in Kraft.
Betriebsrat/Personalrat/MAV als Mitarbeitervertretungen: in Kraft.
 

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