Wer haftet nach Hörgerät-Verlust?

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Die Mutter meiner Nachbarin lebt im Pflegeheim, mußte 2006 zur Meningiom-OP, hatte kurz vor der Op ein neues Hörgerät bekommen, das nach der Op weg war. Stattdessen lag auf dem Nachtisch im Krankenhaus ein defektes altes Gerät. Natürlich meldete sich niemand, der es ausgetauscht hatte. Im KH meinte man, das das alte Gerät ja schon im Heim ausgetauscht worden sein kann. Das Heim wies alles zurück und verlangte Beweise.
Meine Nachbarin ließ das Gerät reparieren und anpassen, was tatsächlich ging. Im Sommer 2007 war auch dieses Gerät weg, die Hausrat-Versicherung wiegelte ab, das Heim meinte, dass man im Privatbereich der Mutter keine Haftung übernehme. Da angehend dement, könnte sie es ja selbst verlegt oder im Klo runtergespült haben. Jetzt hat die Frau kein Gerät mehr und will auch keines mehr, da sie kein Vertrauen mehr in die Pflegekräfte hat.
Wie wird dies bei Euch im Heim oder KH geregelt, wenn Geräte verschwinden? Ich selbst hatte noch nie so einen Fall.:eek1:
 
ALso der 1. Fall ist ja abgeschlossen, da braucht man garnicht mehr drüber reden.

Zum Heim: Das müsste theoretiscvh in den Richtlinien zur Heimaufnahme (^= AGBs) festgelegt sein, die damals jemand bei Aufnahme unterschrieben hat.
Dort steht dann allerdings meist drin, dass für privat aufbewahrte Wertgegenstände keine Haftung übernommen wird...
 
Hallo,

auch wenn Fall 1 wie Maniac so schön sagt, abgeschlossen ist, das Krankenhaus würde dafür nicht haften. Der Patient darf seine Wertgegenstände nicht offen auf dem Nachtkästchen liegen lassen. Hat der Patient es zur Aufbewahrung gegeben und es wird vertauscht, dann haftet die Klinik.

Zum Altenheim kann ich nichts sagen, allerdings kann ich mir auch hier kaum vorstellen, dass das Heim haftet.

Schönen Abend
Narde
 
Naja, damals wurde die Mutter nach einem Sturz einfach ins KH gebracht, da die Frau sehr krank war, konnte sie nichts in Verwahrung geben. Angehörige wurden erst später informiert. Sie wurden ja vor vollendete Tatsachen gestellt. Sahen die Frau erst nach der OP. Da war da neue Hörgerät weg bzw ausgetauscht. Die Frau konnte ja gar nichts kontrollieren. Heim schiebts aufs KH und umgekehrt. Es haben alle nur mit den Achseln gezuckt.
Und im Heim liegt die Toilette außerhalb des Zimmers, die Leutchen tippeln selbst dort hin. Also kann das 2. Gerät auch unterwegs weggekommen sein. Die 2. Lesebrille fehlt ja auch inzwischen. Natürlich gibts ne Vermutung, aber wie beweisen?
 
Hallo Gerda,

ich kann dir nur sagen wie wir vorgehen:

Wenn wir "hilflose" Patienten aufnehmen, legen wir einen Patienteneigentumsschein an, darauf wird das Gerät vermerkt.
Kommt der Patient in den OP wird es im Wertfach des Patientenspind eingeschlossen.

Somit kann das Krankenhaus beweisen, welches Gerät gekommen ist.

Schönen Abend
Narde
 
Danke, ich werde es weitergeben, bzw. mal bei uns forschen wie es da gehandhabt wird. Bei Hörgeräten gehts ja durchaus um Werte. Einfach mal weg - das geht nicht. Und die Versicherung hält sich raus, wozu hat man die dann?
Anzeige gegen unbekannt bringt ja auch nichts. In jedem Fall haben Angehörige die A-Karte wie s scheint.
 

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