Wer haftet bei KFZ-Unfällen?

Flora

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Im Arbeitsvertrag eine Klausel:

Haftung bei KFZ-Unfällen:

Bei selbst-oder teilverschuldeten Unfällen mit Dienstfahrzeugen des Arbeitgebers trägt der Arbeitnehmer die Hälfte der am Fahrzeug entstandenen Schäden.

1. Ist diese Klausel üblich und was ist mit meinem 30%igen Beitragssatz, wenn ich meine Versicherung in Anspruch nehmen würde?

2.Kann ich überhaupt meine Versicherung bei einen Schaden am Fahrzeug meines Arbeitgebers in Anspruch nehmen?

3.Wenn nicht, müsste ich tatsächlich die Kosten aus eigener Tasche zahlen oder gäbe es noch eine andere Variante? :weissnix:


Hatte eine Diskussion über besagte Klausel-----würde gerne eure Meinungen dazu hören.
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Flora,


bei uns kommt es auch ab und zu vor, dass Unfälle mit den Dienstautos passieren.
Doch bis jetzt musste keiner selbst dafür haften.
Es läuft aber anders, wenn Du das Dienstauto auch privat nutzt.

LG
Trisha
 
Titel

Hi Flexi,
erst mal Danke an alle die geantwortet haben.:bussis:
Den Link von Dir, habe ich mir angeschaut, von einer Vertragsklausel im Arbeitsvertrag steht aber leider nichts drin.
Der markierte Text in meinem Beitrag, steht genau so in meinem Arbeitsvertrag. Also es wird nicht definiert zwischen grob fahrlässig oder Teilschuld.
Will auch mal wissen, ob so eine Klausel üblich und rechtens ist und ob überhaupt jemand diese Klausel in seinem Arbeitsvertrag hat.
Die Fahrzeuge werden nur für Dienstfahrten benutzt--heißt alle Fahrzeuge werden vor jedem Einsatz abgeholt und nach jedem Einsatz beim Büro abgestellt.Also keine Privatnutzung.
 
Hallo zusammen,

google doch mal nach "Dienstwagen Haftung"

da hab ich unter http://www.sakowski.de/arb-r/arb-r17.html gefunden:

a) Haftung für Unfallschäden

Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer bei einem Unfall, den er mit einen Dienstwagen verursacht, stets eine Selbstbeteiligung von 1.000 EUR zu zahlen hat, sind wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung unwirksam (BAG, Urteil v. 5.2.2004 - 8 AZR 91/03). Denn eine solche Klausel erlegt dem Arbeitnehmer auch bei leichtester Fahrlässigkeit die Haftung auf. Nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung darf dies nicht der Fall sein.

Deine Klausel fällt auch in dieses Kapitel.

Im Zweifelsfalle lass dich vom Fachjuristen beraten.
 
titel

Super,super Flexi,

das ist doch genau das, was ich gesucht habe und hoffentlich nicht irgendwann mal brauche.

Aber mit einem Urteil in der Hand--fährt es sich schon leichter und einer weiteren Diskussion, wenn sie noch mal aufgenommen wird, kann ich getrost entgegensehen.

Vielen Dank für Deine Mühe:bussis:
 

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