Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems für Krankenhäuser
Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser und zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz) zugestimmt.
Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung:
"Mit dem Gesetzentwurf gehen wir weitere wichtige Schritte auf dem Weg zur konsequenten, aber auch behutsamen Umstellung auf das neue Fallpauschalensystem. Mit diesem Gesetz unterstreichen wir, dass die Heilung und Versorgung vor allem der schwerkranken Menschen in Krankenhäusern oberste Priorität hat.
Deshalb wird die Umstellungsphase (Konvergenzphase) von tagesgleichen Pflegesätzen zu diagnose-orientierten Fallpauschalen weiter abgefedert. Sie wird jetzt um ein weiteres Jahr (vom 1. Januar 2007 auf den 1. Januar 2008 verlängert. Das gibt den Krankenhäusern noch mehr Zeit und finanzielle Sicherheit bei der von allen gewollten Umstellung auf Fallpauschalen. Dies trägt besonders auch den Interessen schwer kranker Menschen Rechnung.
Mit dem Gesetz sichern wir die bestmögliche Behandlung und eine effiziente Verwendung der in den Krankenhäusern eingesetzten Mittel. Erste positive Effekte aus der Umsetzung dieser Reformmaßnahme sind bereits erkennbar. Die Krankenhausaufenthalte der Patientinnen und Patienten werden auf die medizinisch notwendige Dauer verkürzt. Die Krankenhäuser verbessern fortwährend die Behandlungsabläufe und richten sie patientenfreundlicher aus. Die Wettbewerbsorientierung im Krankenhausbereich nimmt zu. Die Reform ist ein zentrales Element zur Modernisierung der Strukturen des Gesundheitswesens."
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.bmgs.bund.de/download/gesetze/entwuerfe/Kabinettentwurf_2FPAendG_Internet.pdf
Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser und zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz) zugestimmt.
Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung:
"Mit dem Gesetzentwurf gehen wir weitere wichtige Schritte auf dem Weg zur konsequenten, aber auch behutsamen Umstellung auf das neue Fallpauschalensystem. Mit diesem Gesetz unterstreichen wir, dass die Heilung und Versorgung vor allem der schwerkranken Menschen in Krankenhäusern oberste Priorität hat.
Deshalb wird die Umstellungsphase (Konvergenzphase) von tagesgleichen Pflegesätzen zu diagnose-orientierten Fallpauschalen weiter abgefedert. Sie wird jetzt um ein weiteres Jahr (vom 1. Januar 2007 auf den 1. Januar 2008 verlängert. Das gibt den Krankenhäusern noch mehr Zeit und finanzielle Sicherheit bei der von allen gewollten Umstellung auf Fallpauschalen. Dies trägt besonders auch den Interessen schwer kranker Menschen Rechnung.
Mit dem Gesetz sichern wir die bestmögliche Behandlung und eine effiziente Verwendung der in den Krankenhäusern eingesetzten Mittel. Erste positive Effekte aus der Umsetzung dieser Reformmaßnahme sind bereits erkennbar. Die Krankenhausaufenthalte der Patientinnen und Patienten werden auf die medizinisch notwendige Dauer verkürzt. Die Krankenhäuser verbessern fortwährend die Behandlungsabläufe und richten sie patientenfreundlicher aus. Die Wettbewerbsorientierung im Krankenhausbereich nimmt zu. Die Reform ist ein zentrales Element zur Modernisierung der Strukturen des Gesundheitswesens."
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
www.bmgs.bund.de/download/gesetze/entwuerfe/Kabinettentwurf_2FPAendG_Internet.pdf