Weiterbildung zum Fachkrankenpfleger für Neurologie

Es gibt sowohl den Bildungsscheck ( in anderen Bundesländer, gibt es dafür einen anderen Begriff) für Arbeitnehmer, wie auch für Arbeitgeber.

Exkurs: Mein Arbeitgeber hat mich immer vertröstet, wenn ich an einer Fortbildung teilnehmen wollte.

Dann habe ich mich selbst darum gekümmert, um die Fortbildung. Die eine Hälfte der Kosten habe ich über den Bildungsscheck finanziert, den Rest der Kosten habe ich über die Steuererklärung zurück bekommen (insgesamt 512€).

Mein Arbeitgeber hat das gleiche getan, wenn er meine Kollegen in die Fortbildung geschickt hat und meinte dann auch, das die dann für 2 Jahre verpflichtet sein. Er wollte mir nach der Fortbildung Geld dazu geben, was ich aber dankend abgelehnt habe.
 
Den Bildungsscheck gibt es meines Wissens nur "kleine Betriebe" bis zu 250 Mitarbeiter. Oder hat es da Änderungen gegegeben? Da fällt ja jedes Krankenhaus schon raus....
 
Danke für die Info. Ich wusste das nicht, das es den Bildungsscheck nur für "kleine Betreibe" gibt..
Wie finanzieren dann "große Betriebe"(Krankenhäuser) die Fortbildungen?
 
Den Bildungsscheck gibt es meines Wissens nur "kleine Betriebe" bis zu 250 Mitarbeiter. Oder hat es da Änderungen gegegeben? Da fällt ja jedes Krankenhaus schon raus....
Der Bildungsscheck in NRW wird wohl auch an einzelne Arbeitnehmer (auf deren Initiative hin) bis zu einem bestimmten Einkommen ausgegeben. Bildungsscheck | Verfahren

Danke für die Info. Ich wusste das nicht, das es den Bildungsscheck nur für "kleine Betreibe" gibt..
Wie finanzieren dann "große Betriebe"(Krankenhäuser) die Fortbildungen?
Die müssen das selbst stemmen. Daher ist das Budget für Fort- und Weiterbildungen begrenzt und die Krankenhäuser haben eine großes Interesse daran, den betreffenden Mitarbeiter auch nach der Weiterbildung im Unternehmen zu halten. Bei einer zweijährigen Weiterbildung investiert der AG einen fünfstelligen Betrag in jeden einzelnen Teilnehmer. Er bezahlt ja nicht nur die Kosten für den Lehrgang; die Theoriestunden gelten als Arbeitszeit und müssen mit eingerechnet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Claudia,

vielen Dank,für deine Information.

Das habe ich noch wissenswerte auf der von dir eingestellten Link gefunden unter der Rubrik: Prämiengutschein:
Gefördert werden:
  • Beschäftigte
  • Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
  • Selbständige / Existenzgründer/-innen
  • Beschäftigte oder Selbständige, die aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhalten
Weitere Fördervoraussetzungen:
  • Antragstellende müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche nachweisen
  • Die Kosten der Weiterbildung (einschließlich Prüfungsgebühren) dürfen maximal 1.000,- Euro betragen
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 20.000,- €, bei gemeinsamer Veranlagung 40.000,- € nicht überschreiten.
Alle zwei Kalenderjahre kann ein Gutschein pro Berechtigten ausgegeben werden. Gefördert werden können 50 % der Veranstaltungskosten für Weiterbildungen, die maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) kosten. Maßgeblich ist der Betrag auf der Rechnung des Weiterbildungsanbieters. Der Zuschuss beträgt maximal 500,- Euro.

ACHTUNG: Wer die Voraussetzungen erfüllt und einen Prämiengutschein erhalten hat, kann im gleichen Kalenderjahr für eine weitere berufliche Fortbildung den Bildungsscheck NRW erhalten, da die Förderung über Bundesmittel zwar Vorrang hat, aber für eine nachfolgende Ausgabe des Bildungsschecks nicht schädlich ist. Voraussetzung ist, dass man die Konditionen des Bildungsschecks NRW erfüllt.

Die Prämiengutscheine können Sie in ausgewählten Beratungsstellen anfragen.

Es grüßt

pepita - sheep
 
Off-topic: Die Maximalgrenze von Euro 1.000;- gilt auch für die Bildungsprämie in anderen Bundesländern. FAQ - Bildungsprämie

Damit fallen etliche Weiterbildungen im pflegerischen Bereich raus, weil sie zu umfangreich und damit zu teuer sind.
 
  • Like
Reaktionen: pepita-sheep

Ähnliche Themen